Halbzeit beim Sanierungsmarathon für den U-Bahnhof Alexanderplatz – ein guter Anlass für interessierte Fahrgäste, mal hinter die Bauzäune zu gucken. Die Bauexperten der BVG laden am 29. Oktober von 10 bis 17 Uhr zu einem “Tag der offenen Baustelle”.
Auf die Besucher warten jede Menge Informationen und Erklärungen durch die Bau-Fachleute der BVG, aber vor allem ein interessanter Rundgang mit insgesamt sechs Stationen. Start- und Endpunkt ist die Ladenpassage zwischen den Bahnsteigen der U2 und U8.
Wussten Sie zum Beispiel, dass die BVG bei der Sanierung des Bahnhofs strenge Auflagen des Denkmalschutzes erfüllen musste und dass das Komplizierteste am ganzen Vorhaben der Einbau der vier Aufzüge war?
Eine Brasilianerin hat ihren Partner verklagt: Er gebe ihr keinen Orgasmus. Die 31jährige Frau habe ihre Klage bei der Polizeistation in Jundiai eingereicht, zitiert die britische Agentur Ananova aus einem brasilianischen Zeitungsbericht.
Sie beklagt sich, daß ihr 38jähriger Partner einfach mit dem Geschlechtsverkehr aufhört, sobald er selbst einen Orgasmus erreicht hat. Der Polizeichef will den Fall untersuchen.
“Wir werden das wie eine ganz normale Klage behandeln und die Richter entscheiden lassen”, kommentiert ein Polizeisprecher.
Quelle: Ärzte Zeitung
Das Sozialgericht Köln hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Ausschluss der Protonentherapie aus dem stationären Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Bestand haben.
In der Urteilsbegründung teilte der Vorsitzende Richter die Auffassung des G-BA, dass dieser nicht verpflichtet sei, den fehlenden Nutzen einer Methode nachzuweisen, weil dies so gut wie nie möglich sei. Zudem sei im Rahmen der gesetzlich geregelten Aufsicht dem BMGS nur die Möglichkeit gegeben zu prüfen, ob die wissenschaftliche Bewertung des G-BA vertretbar und in ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen sei (Rechtsaufsicht). Gleichzeitig stellte der Richter klar, dass trotz unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen (ambulant: § 135 SGB V – Erlaubnisvorbehalt im Unterschied zu stationär: § 137c SGB V – Verbotsvorbehalt) bei der Bewertung des Nutzens und der Notwendigkeit einer Methode die gleichen Kriterien zur Anwendung kommen müssen.
Der bekannste Law Blogger des deutschsprachigen Raums, Udo Vetter, hat einen neuen Weblog gestartet – den Knastblog.
Knastblog.de beschäftigt sich mit allen Facetten des Strafvollzugs. Von der U-Haft bis zur Resozialisierung. Rechtliches, Menschliches, Kurioses – hier soll alles seinen Platz haben.
Viel Wert wird darauf gelegt, dass es sich um ein offenes Gemeinschaftsblog handelt. Mitmachen (als Strafverteidiger, Betroffener etc.) ist also nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht!
Eine gute Idee, die hoffentlich unter den Strafrechtskollegen auch viele Mitblogger findet!
Was man bestellt, muss man auch bekommen: Beim Einkauf im Internet müssen sich Kunden nicht mit gleichwertigen Ersatzartikeln zufrieden geben, wenn ein bestellter Artikel nicht lieferbar ist. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil (Az: VIII 284/04 vom 21. September 2005) des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor.
Auf eine Klage von Verbraucherschützern hin erklärte der 8. Zivilsenat eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen des Internetshops des Otto-Versands für unwirksam. Dies gelte auch dann, wenn bei Nichtgefallen des Ersatzartikels ein auf zwei Wochen befristetes Rückgaberecht eingeräumt werde.
Der Wunsch eines Arbeitnehmers nach Altersteilzeit darf von einem Unternehmen nicht aus Kostengründen abgelehnt werden.
Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. In der Begründung hieß es, Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien seien bei der Schaffung des Modells schließlich davon ausgegangen, dass damit zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber entstünden.
Geklagt hatte eine Krankenschwester, der die Option der Altersteilzeit mit dem Hinweis auf die entstehende Kostenbelastung verweigert worden war.
(Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Az.: 1 Ca 5187/05)
Quelle: DeutschlandRadio
Nachtrag: Musterschreiben zur Altersteilzeit finden sich hier
Das Instituts der deutschen Wirtschaft Köln teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 43 vom 26. Oktober 2005 mit, dass es noch immer ein großes Preisgefälle auf den Europäischen Energiemärkten gäbe:
Bereits zum dritten Mal haben die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und die IW Consult GmbH in Zusammenarbeit mit der GWS GmbH eine umfassende Vergleichsstudie der 16 Bundesländer durchgeführt und nun das Ergebnis veröffentlicht. Der Schwerpunkt der empirischen Studie ist die wirtschaftliche Entwicklung und die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen in den Bundesländern.
Die zentrale Frage der Studie ist, welches Bundesland in den letzten Jahren die größte wirtschaftliche Dynamik aufweist. Auf Basis der Ergebnisse wird der „Ministerpräsident des Jahres“ gekürt, der in den letzten Jahren die größten Verbesserungen für sein Bundesland erzielt hat. Der Sieger ist – wie bereits
im letzten Jahr – Sachsen. Es folgen auf den Plätzen Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern. Berlin liegt abgeschlagen auf Platz 15.
Nur Ärzte mit einer eigenen Praxis können am Notfalldienst teilnehmen. Diese Regelung ist gerechtfertigt und rechtmäßig, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts in Kassel in seiner jüngsten Sitzung.
Der klagende Arzt hatte seine Praxis aufgegeben und behandelt nach Feststellung der Gerichte seitdem nur noch einige Bekannte in seiner Privatwohnung. Seine Zulassung wurde ihm “wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit” entzogen. Nach einer gewünschten Pause beantragte er bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, ihn wieder zum Notdienst einzuteilen. Die KV lehnte dies ab.
Nach mehr als 100 Jahren will die Berliner Polizei die so genannten “Rosa Listen” für Homosexuelle abschaffen.
Eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion des Abgeordnetenhauses an den Senat habe die Innenverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass es auch in dem neu eingeführten Polizeiinformationssystem noch spezielle Rubriken zur Erfassung homosexueller Männer gebe, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Alexander Ritzmann, am Dienstag.
Die ersten Homosexuellenlisten waren Ende des 19. Jahrhunderts im Kaiserreich entstanden. Die Berliner Polizei habe “die Diskriminierung und Stigmatisierung tatsächlicher oder vermeintlicher Homosexueller durch die Erfassung von deren sexueller Orientierung und der Speicherung von Schlagworten, wie Strichergebiet, Homo- Treffpunkt” fortgesetzt, kritisierte er.
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