Zum Versicherungsschutz mit der “Doppelkarte”

Juli 24, 2006 on 11:06 | In Verkehrsrecht, Versicherungsrecht | Comments Off

Vermag ein Versicherungsnehmer zu beweisen, dass er bei der telefonischen Bitte um Überlassung einer Versicherungsbestätigung nach § 29 a StVZO (früher auch Deckungs- oder Doppelkarte genannt) die Absicht geäußert hat eine Vollkaskoversicherung zu beantragen, und erhält er daraufhin die Deckungskarte ohne ausdrückliche und hervorgehobene Beschränkung auf den Haftpflichtschutz, so genießt er vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung.

Ist dabei die Frage der Höhe der Selbstbeteiligung offen geblieben, so ist diese Lücke nach § 315 BGB zu schließen.

Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken, Urteil vom 20.04.2006 (Az.: 5 U 575/05-87)

Arbeitslosengeld II für griechische Staatsangehörige

Juli 24, 2006 on 10:41 | In Sozialrecht | Comments Off

Das Sozialgericht (SG) Speyer hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren per Beschluss vom 13.07.2006 (Az.: S 1 ER 211/06 AS – noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass einer griechischen Staatsangehörigen, die sich seit knapp fünf Jahren mit ihren beiden Kindern in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, Arbeitslosengeld II zusteht.

Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren Unterhaltsanspruch kürzen

Juli 24, 2006 on 10:36 | In Familienrecht | Comments Off

In einem Urteil vom 21.12.2005 (Az.: 11 UF 218/05) hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Berufungsverfahren eine Unterhaltsklage einer Jurastudentin gegen ihren Vater teilweise abgewiesen. In dem Prozess hatte der Vater gegenüber dem Unterhaltsanspruch zum einen eingewandt, dass seine Tochter in der Vergangenheit jeden Kontakt mit ihm abgelehnt habe. Zudem habe sie gegen ihn im Jahre 2005 zu Unrecht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet.

Zeit des AlG II-Bezuges gilt immer als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse

Juli 19, 2006 on 1:21 | In Sozialrecht | Comments Off

Krankenkassen dürfen nicht eigenständig prüfen, ob Arbeitslosengeld zu Recht oder zu Unrecht gezahlt wird. Die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezuges gilt in jedem Fall als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse. Nach Ende des AlG II-Bezuges haben Leistungsempfänger das Recht, sich freiwillig weiter zu versichern. Das entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az.: L 8 KR 109/06 ER – nicht anfechtbar.)

100.000 Euro Schmerzensgeld bei fast vollständigem Verlust der Sehkraft auf beiden Augen infolge groben ärztlichen Behandlungsfehlers und verzögerter Schadenregulierung; 53 Jahre alter Mann

Juli 19, 2006 on 11:05 | In Arztrecht, Haftungsrecht | Comments Off

Der 53 Jahre alte Kläger begab sich im Juni 2002 wegen Sehstörungen in die augenärztliche Behandlung des Beklagten. Dieser untersuchte den Kläger, dokumentierte, dass der Kläger an Diabetes leidet und verordnete ihm eine Brille. Die Beschwerden des Klägers verstärkten sich in der Folgezeit, so dass er den Beklagten im Juli und September 2002 erneut aufsuchte. Der Beklagte überwies ihn zum Ausschluss einer diabetischen Neuropathie an einen Neurologen. Am 19.09.2002 erfolgte eine Eilüberweisung an die Augenklinik des Universitätsklinikums Bonn wegen des Verdachts auf diabetische Retinopathie (Netzhauterkrankung mit Netzhautblutungen, Netzhautödem mit Sehschärfeverlust und Gefäßneubildungen auf und vor der Netzhaut). Dort wurde eine proliferative diabetische Retinopathie diagnostiziert und sofort mit Laserflächenkoagulationen und Retinokryokoagulationen (therapeutische Maßnahme zur Blutungsstillung) behandelt. Trotz dieser Behandlung trat bei dem Kläger eine ausgeprägte Sehschärfenminderung an beiden Augen ein. Mit dem rechten Auge kann der Kläger noch die Finger einer Hand erkennen, mit dem linken Auge lediglich Handbewegungen wahrnehmen, hinzu kommt eine ausgeprägte Einschränkung des Gesichtsfeldes. Der Kläger ist infolge seiner Sehbehinderung auf beiden Augen zu 100 % schwer behindert.

Tarifzuständigkeit und Mitgliedschaft ohne Tarifbindung

Juli 19, 2006 on 9:08 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Eine Satzungsbestimmung, durch welche ein Arbeitgeberverband die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) eröffnet, führt nicht zu einer Beschränkung seiner Tarifzuständigkeit. Die Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbands legt den Bereich fest, für den er mit einer Gewerkschaft Tarifverträge abschließen kann. Von der Tarifbindung hängt die unmittelbare Anwendbarkeit dieser Tarifverträge für den einzelnen Arbeitgeber ab. Seine Tarifzuständigkeit bestimmt der Verband autonom in seiner Satzung. Er kann sie räumlich, betrieblich, branchenmäßig oder auch personell begrenzen. Nicht möglich ist eine Satzungsbestimmung, welche die Tarifzuständigkeit auf die jeweiligen Mitglieder beschränkt. Der Umfang der Tarifzuständigkeit des Verbands wäre damit von der Entscheidung einzelner Mitglieder über ihren Ein- oder Austritt abhängig. Das wäre mit den Erfordernissen eines funktionierenden Tarifvertragssystems unvereinbar. Dagegen ist es einem Arbeitgeberverband grundsätzlich nicht verwehrt, eine Form der Mitgliedschaft vorzusehen, die nicht zur Tarifbindung führt.

Unentgeltliche Arbeit kann zur Rückforderung des ALG führen

Juli 18, 2006 on 12:58 | In Sozialrecht | Comments Off

Auch ein unentgeltliches Praktikum (in diesem Fall als Reisebusfahrer zur Erlangung von Fahrpraxis) stellt eine die Arbeits- bzw Beschäftigungslosigkeit ausschließende Beschäftigung dar.

Nach einer Umschulungsmaßnahme zum Berufskraftfahrer fuhr der Kläger unentgeltlich einen Reisebus für eine Reiseagentur nach Wien. Diese Fahrt bezeichnete er selbst als unentgeltliches Praktikum zum Sammeln von Berufserfahrung. Er wies darauf hin, dass er über sein Handy jederzeit erreichbar gewesen sei. Nach den Fahrtenschreiberaufzeichnungen arbeitete der Kläger an sieben aufeinander folgenden Kalendertagen mindestens 26 Stunden. Zwei Monate später führte der Kläger eine weitere mehrtägige Busfahrt unentgeltlich nach Rimini in Italien durch. Die Arbeitsagentur erfuhr davon und forderte von ihm das Arbeitslosengeld für zwei Monate zurück.

Kartfahren ist keine versicherte Betriebssportart

Juli 17, 2006 on 11:42 | In Sozialrecht | Comments Off

Kartfahren kann nicht als Betriebssport anerkannt werden, für Unfälle bei dieser Sportart muss daher die gesetzliche Unfallversicherung nicht eintreten. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: L 3 U 95/05 – Revision nicht zugelassen) der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG).

Die Firma Daimler-Chrysler in Kassel bezuschusst eine Sportgemeinschaft, die u.a. Kartfahren für Betriebsangehörige, Pensionäre und deren Ehepartner anbietet. Ein Mitarbeiter von Daimler-Chrysler verunglückte auf der Kartbahn in Kaufungen und zog sich einen komplizierten Bruch der Fußwurzel zu, der zu einer viermonatigen Arbeitsunfähigkeit führte. Sein Antrag, den Unfall als Arbeitsunfall im Rahmen des Betriebssportes anzuerkennen, lehnte die Berufsgenossenschaft Metall ab. Seine dagegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Kassel scheiterte.

Schrottimmobilien: OLG Karlsruhe verurteilt Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz

Juli 14, 2006 on 10:36 | In Haftungsrecht | 1 Comment

Mit zwei Urteilen vom 21.06.2006 (Az.: 15 U 50/02 und 15 U 64/04) hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe die Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt. Nunmehr liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.

In den beiden im wesentlichen gleich gelagerten Fällen hatten die Kläger Eigentumswohnungen in Hamburg bzw. in Westerstede (Niedersachsen) als Anlageobjekte erworben. Bei den Wohnungen handelte es sich nach Meinung der Kläger um sogenannte „Schrottimmobilien“. Verkäuferin war eine zur Aachener und Münchener Gruppe gehörende Wohnungsgesellschaft. Finanziert wurden die Wohnungen von der Badenia Bausparkasse, die ebenfalls zur Aachener und Münchener Gruppe gehört. Als Vermittler traten gegenüber den Klägern Vertreter der Heinen & Biege-Gruppe auf, die in den 90er Jahren in größerem Umfang Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau als Anlageobjekte verkauften, wobei in mehr als 5000 Fällen gleichzeitig eine Finanzierung der Badenia vermittelt wurde. Die Firmen der Heinen & Biege-Gruppe sind heute insolvent.

Kein Kindergeld für Kinder in Paraguay

Juli 14, 2006 on 10:16 | In Steuerrecht | Comments Off

Mit Urteil zum Kindergeldrecht vom 31.05.2006 (Az.: 2 K 1124/06 – nicht rechtskräftig) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob einem Kläger, der die Vaterschaft nach § 1592 BGB anerkannt hat, Kindergeld zusteht.

Im Februar 2005 hatte der Kläger Kindergeld u.a. für das Kind Arianna Valentina H., geb. am 2. Dezember 2004 in Asuncion, Paraguay beantragt. Er gab an, dass das Kind dort wohne und er die Vaterschaft nach § 1592 Nummer 2 BGB anerkannt habe. In seinem Antrag fragte der Kläger, welche Leistungen die Beklagte – die Agentur für Arbeit / Familienkasse – für seine Tochter erbringen wolle. Sonst müsse er – der Kläger – mit seiner Tochter nach Deutschland kommen, damit auch noch Sozialhilfe zu zahlen sei und der Steuerzahler geschröpft werde. Dieser Antrag wurde von der Beklagten abgelehnt, da das Kind seinen Wohnsitz in Paraguay habe.

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