Gold Schoko-Osterhasen-Streit – Wiener Gericht weist Klage ab

August 29, 2006 on 3:33 | In Gewerbl. Rechtsschutz | Comments Off

Im Streit um den goldenen Schoko-Osterhasen zwischen dem Schokolade-Weltkonzern Lindt & Sprüngli und dem burgenländischen Familienbetrieb Hauswirth hat das Unternehmen einen Teilerfolg vor Gericht erzielt.

Das Handelsgericht Wien wies in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Unterlassungsklage des Konkurrenten ab, die auf eine Einstellung der Produktion des Schokohasen in Goldfolie abzielte. Lindt & Sprüngli will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

In dem Urteil heißt es:
Schokolade-Osterhasen würden in Österreich und Deutschland “zumindest seit den dreißiger Jahren” erzeugt und verkauft. Im Hinblick auf die Folie wird festgestellt, dass insgesamt rund 400 Varianten im Gebrauch seien.

Berliner Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht rechtmäßig

August 28, 2006 on 2:36 | In Alltag, Berlin, Verwaltungsrecht (BT) | 2 Comments

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hat mit Urteil vom 26.07.2006 (Az.: VG 12 A 399.04) die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, vor Gericht Amtstracht (schwarze Robe, Hemd und Krawatte in weiß oder einer unauffälligen Farbe) tragen zu müssen, abgewiesen.

Mit Schreiben vom 26. Februar 2004 widersprach Rechtsanwalt N. der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. Februar 2004 (als PDF RAK Berlin). Diese bestimmt, wer zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und verpflichtet ist. Nach Ziff. II Nr. 5 der Allgemeinen Verfügung besteht die Amtstracht aus einer Robe von schwarzer Farbe. Weiter heißt es in Ziff. II 6: „Frauen tragen zur Amtstracht eine weiße Bluse und gegebenenfalls eine weiße Schleife, Männer ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte … sollen dies tun, können jedoch statt der weißen, eine andere unauffällige Farbe wählen“

Zur Frage, wann ein durch eine Grundschuld abgesichertes Darlehen sittenwidrig ist

August 28, 2006 on 11:20 | In Verbraucherrecht | Comments Off

Auch unter Familienangehörigen gilt: Behandle Geldangelegenheiten nicht leichthin. Die Folgen können sonst kostspielig, ja manchmal sogar existenzbedrohend sein. Und Vorsicht sollte man nicht nur walten lassen, bevor man für einen nahen Verwandten bürgt. Fataler könnte sich noch die Aufnahme eines Kredits anstelle des Angehörigen auswirken – insbesondere wenn das Eigenheim hierfür zur Absicherung herhalten muss. Denn gerät der Darlehensnehmer in finanzielle Turbulenzen und mit der Rückzahlung des Kredits in Rückstand, droht die zwangsweise Versteigerung des Grundbesitzes.

Einschulung: Scheinummeldung lohnt nicht

August 25, 2006 on 11:16 | In Berlin, Verwaltungsrecht (BT) | Comments Off

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hat es in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 11.08.2006 (Az.: VG 9 A 160.06) abgelehnt, das Land Berlin zu verpflichten, den Sohn der Antragstellerin vorläufig in die Schulanfangsphase der F-Grundschule aufzunehmen.

Die Antragstellerin war zusammen mit ihrem Sohn, für den sie allein sorgeberechtigt ist, bis 2. November 2005 im Einzugsbereich der R-Grundschule gemeldet. Für den Zeitraum 3. November 2005 bis 2. Dezember 2005 meldete die Antragstellerin ihren Sohn in der Wohnung des Vaters ihres Sohnes an, die im Einzugsbereich der F-Grundschule liegt.

Keine Beihilfe für Anti-Baby-Pille

August 25, 2006 on 11:07 | In Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst | Comments Off

Der beim Land NRW beschäftigte Kläger ist beihilfeberechtigt. Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, Beihilfe in Höhe von 50,89 EURO an den Kläger zu zahlen hat auf Grund von ärztlichen Verordnungen zugunsten der beiden Töchter des Klägers, mit denen Verhütungsmittel zur Vermeidung von Zyklusbeschwerden verschrieben worden sind.
Die entsprechenden Beihilfeanträge sind von der Beihilfestelle des beklagten Landes unter Berufung auf besondere Bestimmungen in der Beihilfeverordnung abgelehnt worden.

Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer

August 25, 2006 on 11:01 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Der Betriebsveräußerer, der ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, bleibt trotz des Betriebsübergangs Beklagter in dem Kündigungsrechtsstreit, den der Arbeitnehmer gegen ihn angestrengt hat. Obwohl nach § 613a Abs. 1 BGB der Betriebserwerber neuer Arbeitgeber wird, kann der Betriebsveräußerer in diesem Rechtsstreit auch einen Beendigungsvergleich abschließen. Er wirkt zumindest dann gegenüber dem Betriebserwerber, wenn dieser mit dem Vergleich einverstanden ist bzw. ihn genehmigt.

Kein erhöhtes Arbeitslosengeld für ehemalige Zeitsoldaten – Übergangsgelder werden nicht angerechnet

August 24, 2006 on 4:35 | In Sozialrecht, Öffentlicher Dienst | Comments Off

Ehemalige Zeitsoldaten, die arbeitslos sind und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr Abfindungszahlungen erhalten haben, können diese nicht als Bemessungsgrundlage die Höhe des Arbeitslosengeldes anrechnen lassen. Das entschied am 7.08.2006 (Az.: L 9 AL 57/06 – Revision nicht zugelassen) der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Im aktuellen Fall hatte ein heute 32jähriger Mann aus Nordhessen sich für acht Jahre als Zeitsoldat verpflichtet und danach so genannte „Übergangsgebührnisse“, also Abfindungszahlungen, erhalten. Ein Jahr nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr nahm er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Rettungsassistent beim DRK-Rettungsdienst in Kassel auf. Als er arbeitslos wurde, berechnete die Bundesagentur für Arbeit die Höhe seines Arbeitslosengeldes anhand seines Gehalts beim DRK, die gleichzeitig gezahlten Übergangsgelder der Bundeswehr gingen in die Berechnung nicht ein. Dagegen klagte der Mann und scheiterte in beiden Instanzen.

Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

August 24, 2006 on 4:24 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt Veränderungen der Arbeitsbedingungen während der Laufzeit des Ausgangsvertrags oder des verlängerten Vertrags nicht aus. Die Änderung des Vertragsinhalts anlässlich einer Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 TzBfG ist zulässig, wenn die Veränderung auf einer Vereinbarung beruht, die bereits zuvor zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffen worden ist, oder wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Verlängerung einen Anspruch auf die Vertragsänderung hatte. In beiden Fällen beruht die geänderte Vertragsbedingung auf dem bereits zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrag. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in seinem Urteil vom 23.08.2006 (Az.: 7 AZR 12/06) in Ergänzung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 14 Abs. 2 TzBfG entschieden.

Prepaid-Karten von Vodafone bleiben auch gültig

August 24, 2006 on 7:42 | In Verbraucherrecht | 2 Comments

In diesem Beitrag hat Ronny Jahn über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 22.06.2006 (Az.: 29 U 2294/06) berichtet. Dort hatte das OLG entschieden hat, dass die Prepaid-Guthaben von 02 nicht verfallen dürfen.

Nun hat das Landgericht (LG) Düsseldorf am 23.08.2006 (Az.: 12 O 458/05) entschieden, dass auch die entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Vodafone ungültig sind. Der Mobilfunkkonzern darf nicht mehr seiner bisherigen Praxis gemäß Handy- Guthaben auf Prepaid-Karten verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Fristablauf deaktivieren. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Minderleistung als Kündigungsgrund

August 22, 2006 on 9:03 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 25.01.2006 (Az.: 9 Sa 786/05) dürfen Arbeitgeber leistungsschwachen Mitarbeitern erst dann kündigen, wenn sie sie zuvor abgemahnt und ihnen danach eine Bewährungschance gegeben haben.

Die Richter betonten, dass vor einer verhaltensbedingten Kündigung der Mitarbeiter stets die Möglichkeit erhalten müsse, sein Verhalten zu ändern. Sei dies nicht möglich, etwa weil der Angestellte nach Erhalt der Abmahnung krank werde, dürfe ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden.

Das LAG gab damit der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber statt. Dieser hatte dem Mitarbeiter zwar eine Abmahnung erteilt und ihn außerdem zu besseren Leistungen aufgefordert. Nach Erhalt des Schreibens war der Mitarbeiter jedoch längere Zeit krank. Daraufhin hatte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt. Zu Unrecht wie das LAG entschied.

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