Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl

Oktober 19, 2006 on 5:23 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Der Kreis der in eine nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer bestimmt sich nach ihrer Vergleichbarkeit. Diese bemisst sich zwar in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. An einer Vergleichbarkeit fehlt es jedoch zwischen Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz umsetzen oder versetzen kann. Die Vergleichbarkeit kann grundsätzlich auch nicht dadurch herbeigeführt werden, dass der Arbeitsvertrag eines von einem betrieblichen Ereignis betroffenen Arbeitnehmers erst anlässlich dieses Ereignisses einvernehmlich oder im Wege der Änderungskündigung entsprechend abgeändert wird. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 18.10. 2006 (Az.: 2 AZR 676/05).

MVZ-Betreiber darf nicht an Apotheke mitverdienen

Oktober 17, 2006 on 11:20 | In Verwaltungsrecht (BT) | Comments Off

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in seinem Beschluss vom 10.10.2006 (Az.: VG 14 A 28.06) den Antrag eines Apothekers zurückgewiesen, das Land Berlin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke in einem großen medizinischen Versorgungszentrum in Berlin, einem sogenannten Ärztehaus, zu erteilen.

Übermittlung von Sozialdaten zulässig

Oktober 16, 2006 on 12:28 | In Strafrecht | 1 Comment

Das hat jetzt der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit seinem Beschluss vom 11.10.2006 (Az.: 3 Ss 374/06) entschieden und damit eine Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen einen Beschluss des Landgerichts Mannheim verworfen.

Der Entscheidung liegt eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 24.2.2006 gegen einen 79-jährigen Bauunternehmer vor dem Landgericht Mannheim wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zugrunde. Durch mangelhafte Bauleistungen am Rohbau eines im Jahre 1967 in Brühl/Mannheim erstellten Bauwerkes habe der Angeschuldigte dazu beigetragen, dass dessen Balkon im ersten Obergeschoss im Juli 2005 eingestürzt sei, wodurch drei Menschen getötet und drei weitere Personen erheblich verletzt wurden.

Land Hessen muss Asthmabehandlung am Toten Meer bezahlen

Oktober 16, 2006 on 12:24 | In Sozialrecht, Öffentlicher Dienst | Comments Off

Das Landesversorgungsamt muss einem Schwerbehinderten, dessen Asthma bronchiale auf eine Schädigung bei der Bundeswehr zurückgeht, eine Kur am Toten Meer bezahlen, wenn im Inland keine erfolgversprechenden Therapien möglich sind. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil vom 25.09.2006 (Az.: L 1 KR 1202/03 – Revision nicht zugelassen) der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt.

In dem Rechtsstreit hatte der Kläger zunächst seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten einer Badekur am Toten Meer verklagt, die er im Januar 2000 auf eigene Kosten durchgeführt hatte. Die Darmstädter Richter luden das Land Hessen zur Verhandlung bei und verurteilten es als zuständigen Versorgungsträger zur Übernahme der Kosten.

Rheinland-Pfalz: Erkennbar durchgestrichene Hakenkreuze auf Button werden nicht verfolgt

Oktober 16, 2006 on 12:09 | In Strafrecht | 1 Comment

“Für die Strafverfolgung von erkennbar durchgestrichenen Hakenkreuzen auf einem Button besteht aus Sicht der rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften kein Anlass.” so äußerte sich Justizminister Dr. Bamberger anlässlich der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik 2005. „Selbstverständlich kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalles an. Die Strafverfolgung ist am Sinn und Zweck des Strafgesetzes zu orientieren. Danach ist das objektive Erscheinungsbild eines Symbols entscheidend. Die Gesinnung des Trägers ist dagegen ohne strafrechtliche Bedeutung. Darstellungen, die objektiv gerade der Abwehr von Nazi-Gedankengut dienen und dem Schutzzweck der Norm erkennbar nicht zuwiderlaufen, fallen nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht unter das Strafgesetz“ erläuterte der Minister. „In Rheinland-Pfalz werden Buttons mit erkennbar durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht verfolgt. Dies ist einhellige Praxis aller rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften.“

Keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten als Grundlage der Leistung

Oktober 13, 2006 on 11:02 | In Sozialrecht | Comments Off

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf der Leistungsträger keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten ohne Prüfung des konkreten Einzelfalles zur Grundlage seiner Leistung machen. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 04.10.2006 (Az.: L 3 ER 148/06 AS).

Beamter hat keinen Anspruch auf Altersteilzeit

Oktober 12, 2006 on 9:15 | In Öffentlicher Dienst | Comments Off

Die Bewilligung von Altersteilzeit steht im Ermessen des Dienstherrn und kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und wies die Klage eines Beamten auf Gewährung von Altersteilzeit mit Urteil vom 19.09.2006 (Az.: 6 K 375/06.KO) ab.

Der Kläger steht als Beamter im Dienst der Stadt Mayen. Diese lehnte im September 2005 einen Antrag des Klägers auf Bewilligung von Alterteilzeit im Blockmodell ab dem 55. Lebensjahr ab. Zur Begründung hieß es, der Kläger erfülle die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Alterteilzeit nicht. Zwar könne Altersteilzeit auch vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Dies setze jedoch nach dem gemeinsam mit dem Personalrat erarbeiteten Altersteilzeitkonzept voraus, dass der Leiter der jeweiligen Verwaltungseinheit erkläre, dass die Stelle künftig ersatzlos gestrichen werden könne. Eine solche Erklärung liege im Falle des Klägers nicht vor.

Hinweispflichten des Leistungsträgers, wenn der Hilfebedürftige in eine angemessene Wohnung umziehen soll

Oktober 9, 2006 on 1:15 | In Sozialrecht | Comments Off

Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat ein Hilfebedürftiger Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Leistung wird in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen jedoch nur insoweit erbracht, als die Aufwendungen angemessen sind. Auch nicht angemessene Kosten sind während einer “Übergangsfrist” von sechs Monaten zu übernehmen. In dieser Zeit ist der Hilfebedürftige verpflichtet, sich um eine Kostensenkung, beispielsweise durch einen Umzug, zu bemühen. Der Leistungsträger hingegen ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, welche Anforderungen für eine angemessene Wohnung (Größe der Wohnung in Quadratmetern bezogen auf den allein stehenden Hilfebedürftigen bzw Preis pro Quadratmeter) gelten. Außerdem muss der Hilfebedürftige darüber aufgeklärt werden, dass er seine Bemühungen, eine angemessene Wohnung zu finden, nachweisen muss.

Nachfrist zur Begleichung von Beitragsrückständen der Krankenversicherung darf nicht zu kurz sein

Oktober 5, 2006 on 2:33 | In Sozialrecht | Comments Off

Die freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse endet, wenn für zwei Monate die Beiträge nicht gezahlt wurden (Anm.: siehe dazu auch hier). Die Krankenkasse muss den Versicherten auf die Folgen von Beitragsrückständen aufmerksam machen und ihm die Möglichkeit geben, diese in angemessener Frist zu begleichen. Diese Frist sollte nicht kürzer als 2 Wochen sein. Das entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Urteil vom 25.09.2006 (Az.: L 1 KR 204/05 – Revision zugelassen).

Halbwaisenrente durch DNA-Analyse

Oktober 5, 2006 on 10:05 | In Sozialrecht | Comments Off

Der Nachweis der Vaterschaft für die Gewährung von Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann auch noch nach dem Tod des Vaters durch eine DNA-Analyse geführt werden. Hierauf weist das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (Az: L 8 RA 31/03) hin.

Die 16jährige Klägerin aus Paderborn machte Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend. Sie behauptete, ihr leiblicher Vater sei der Mann, der mit ihrer Mutter von 1989 bis zu seinem Tod im November 1997 in häuslicher Gemeinschaft gelebt habe. Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnte eine Rentenzahlung ab, weil aus der Geburtsurkunde der Klägerin nicht hervorgehe, dass der verstorbene Versicherte ihr leiblicher Vater sei. Die Angaben der Mutter zur biologischen Vaterschaft des verstorbenen Versicherten reichten allein nicht aus.

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