Zur Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein Kleinkind einen Verkehrsunfall verursacht

Februar 27, 2007 on 11:02 | In Haftungsrecht | No Comments

Kinder im Straßenverkehr gemahnen stets zur äußersten Vorsicht und Konzentration. Weil die Kleinen Geschwindigkeiten und Entfernungen oft noch nicht richtig einschätzen können, sind sie besonders gefährdet – allerdings auch andere Verkehrsteilnehmer. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit doch zu einem Unglück, stellt sich häufig auch die Frage nach der Verantwortung der Eltern. Diese vernachlässigen ihre Aufsichtspflicht aber nur dann, wenn sie den Nachwuchs keiner “Verkehrsschulung” unterzogen haben. Haben sie dagegen das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet, müssen die Erziehungsberechtigten für die Folgen des Unfalls nicht aufkommen.

Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf geltend machen

Februar 27, 2007 on 10:59 | In Sozialrecht | No Comments

Arbeitslose, die aufgrund eines Diabetes mellitus vom Typ IIa auf besondere Diabetes-Kost angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz des Arbeitslosengeldes II. Das entschied in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Az.: L 7 AS 241/09 ER; unanfechtbar) der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Im vorliegenden Fall hatte die MainArbeit in Offenbach einem arbeitslosen Diabetiker einen Mehrbedarfszuschlag verwehrt. Sie argumentierte, Diabetiker könnten sich ohne finanziellen Mehraufwand krankheitsgerecht ernähren. Die dagegen gerichtete Beschwerde beim Landessozialgericht hatte Erfolg.

Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige bestätigt

Februar 23, 2007 on 10:13 | In Arztrecht, Verwaltungsrecht (BT) | 1 Comment

Die Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige ist rechtmäßig. Diese Auffassung hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg in einer aktuellen Eilentscheidung (Az.: 7 L 25/07) bestätigt.

Mit Beschluss vom 14. Februar 2007 lehnte das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines 67-jährigen Arztes aus dem Märkischen Kreis ab, mit dem die Bezirksregierung Arnsberg verpflichtet werden sollte, die Fortsetzung der Tätigkeit des Arztes als flugmedizinischer Sachverständiger über dessen 68. Geburtstag hinaus vorerst weiter zu dulden.
Der Arzt hatte bei der Bezirksregierung die Verlängerung seiner Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger beantragt, aufgrund derer er bis zur Vollendung seines 68. Lebensjahres berechtigt war, Tauglichkeitszeugnisse für Piloten u.a. von Privatflugzeugen zu erteilen. Die Behörde lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass eine Verlängerung über diese Altersgrenze hinaus nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht möglich sei.

ALG II: Leistungskürzungen nur auf ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage möglich

Februar 22, 2007 on 1:37 | In Sozialrecht | No Comments

In der Regel sollen die Arbeitsagenturen und Optionskommunen mit den Langzeitarbeitslosen sogenannte Eingliederungsvereinbarungen abschließen, in denen Rechte und Pflichten beider Seiten aufgeführt sind. Verstoßen AlG II-Empfänger gegen Abmachungen in der Eingliederungsvereinbarung (z.B. den Nachweis von Initiativbewerbungen), werden Leistungskürzungen verhängt. Dies gilt nicht, wenn der Pflichtenkatalog des Arbeitslosen per Verwaltungsakt erlassen wurde. Das entschied in einem gestern veröffentlichten Beschluss der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 7 AS 288/06 ER).

Zur Kostentragungspflicht eines auf behördliche Anordnung untergebrachten Tieres

Februar 20, 2007 on 4:44 | In Verwaltungsrecht (BT) | No Comments

Paul ist ein Staffordshire-Terrier. Das Tier ist seit Juli 2003 auf behördliche Anordnung im Tierheim untergebracht. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.700 Euro im Jahr, deren Bezahlung vom Eigentümer, dem späteren Kläger, verlangt wird.

Zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in seinem Urteil vom 9.02.2007 (Az.: 5 K 1373/06.NW) auf Klage des Hundehalters hin entschieden hat: Als Eigentümer des Hundes habe er die Kosten des Tierheims zu tragen, nicht die Allgemeinheit. Der Betrag sei durch Rechnungen des Tierheims belegt; danach fielen für jeden Tag der Unterbringung ca. 10 Euro an. Auch für die weiter entstehenden Kosten bleibe der Halter erstattungspflichtig, es sei denn, er überlasse das Tier einer zuverlässigen und geeigneten Person.

Zurückstellung vom Zivildienst bei Besuch eines Berufskollegs

Februar 19, 2007 on 3:01 | In Verwaltungsrecht (BT) | No Comments

Mit Beschluss vom 16.02.2007 (Az.: 9 L 55/07 – unanfechtbar) hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg dem Eilantrag eines Schülers auf Zurückstellung vom Zivildienst stattgegeben. Das Bundesamt für den Zivildienst hatte dem Antragsteller einen Einberufungsbescheid zum 19. Februar 2007 geschickt. Hiergegen hatte der Antragsteller Widerspruch erhoben, den er damit begründet hatte, die Einberufung würde seinen am 16. Oktober 2006 zum Wintersemester 2006/07 aufgenommenen, auf zwei Jahre angelegten Schulbesuch an einem Berufskolleg mit dem angestrebten Ausbildungsabschluss “Staatlich geprüfter Betriebswirt” sowie den zugleich angestrebten Schulabschluss der allgemeinen Fachhochschulreife unterbrechen.
Das Verwaltungsgericht ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruches an mit der Folge, dass der Antragsteller dem Einberufungsbescheid vorläufig nicht Folge leisten muss.

Zur Rückforderung eines Geldgeschenks

Februar 19, 2007 on 2:57 | In Vertragsrecht | No Comments

Das Schenken ist häufig eine zwiespältige Sache. Die Zuwendung kann einerseits Ausdruck uneigennützigen Handelns, von Dankbarkeit oder von Liebe und Zuneigung sein. Manchmal soll die Aufmerksamkeit aber einen gewissen sozialen Druck auf den Bedachten ausüben, sich dem Schenkenden gegenüber in besonderer Weise verpflichtet zu fühlen. Und falls der Beschenkte die Erwartungen des oft generösen Spenders enttäuscht, kann sich die Gabe schnell als Danaergeschenk entpuppen. Denn empfindet der Gönner Undankbarkeit oder sein Angebinde schlecht behandelt, verlangt er es nicht selten vom gefallenen Günstling zurück. Freilich wird er dann oft zur Antwort bekommen: “Geschenkt ist geschenkt!”.

Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung – Überraschungsklausel

Februar 16, 2007 on 8:02 | In Arbeitsrecht | No Comments

Wird nach Zugang einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung vor Ablauf der Klagefrist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verzögerung von zwölf Monaten vereinbart, so handelt es sich dabei in der Regel nicht um eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses, sondern um einen Aufhebungsvertrag, wenn nach der Vereinbarung keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll („Kurzarbeit Null“) und zugleich Abwicklungsmodalitäten wie Abfindung, Zeugniserteilung und Rückgabe von Firmeneigentum geregelt werden. Ist die Beendigungsvereinbarung in einem vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertrag enthalten, der als „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ zugleich den Übertritt des Arbeitnehmers in eine „betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE)“ regelt, kann es sich je nach den Umständen um eine ungewöhnliche Bestimmung handeln, die gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsinhalt wird.

171.149.407,87 Euro

Februar 15, 2007 on 11:05 | In Berlin | No Comments

muss das Land Berlin an die Berliner Wasserbetriebe für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege bezahlen. Dies entschied die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin mit Urteil vom 12.02.2007 (Az.: VG 34 A 31.04). Hinzu kommen Verzugs- und Prozesszinsen seit 1998 sowie die bisher entstandenen Verfahrenskosten in Höhe von ungefähr 2,9 Mio. Euro.

Der Rechtsstreit betrifft die Höhe der vom Land Berlin für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege zu tragenden Kosten. Die dem Land Berlin von den Berliner Wasserbetrieben hierfür in Rechnung gestellten Beträge beglich dieses nur teilweise. Zur Begründung wurde ausgeführt, im Landeshaushalt sei eine „Deckelung“ der Kosten für die Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege vorgenommen worden. Außerdem hätten die Berliner Wasserbetriebe bei der Berechnung der Kosten unzutreffende Abschreibungen angesetzt.

Beamter muss sich Einkünfte aus Fremdenführertätigkeit anrechnen lassen

Februar 15, 2007 on 10:55 | In Öffentlicher Dienst | No Comments

Nebeneinkünfte von Beamten im Ruhestand sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen anrechnungsfrei. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. (Az.: K 1033/06.KO).

Der Kläger ist Polizeibeamter. Nachdem er wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden war, nahm er eine Tätigkeit als Fremdenführer auf. Er hielt Vorträge für das Fremdenverkehrsamt, führte Gruppen durch die Stadt und trat als Conférencier bei mittelalterlich gestalteten Abendessen in Burgen auf. Im Jahre 2006 teilte der Beklagte dem Kläger mit, dass dieser nur 325,– € pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfe und die Versorgungsbezüge um den darüber hinaus gehenden Betrag gekürzt würden. Damit war der Kläger nicht einverstanden. Er war der Meinung, der Verdienst aus Vortragstätigkeiten müsse anrechnungsfrei bleiben. Außerdem habe er nur in geringem Umfang gearbeitet, nämlich durchschnittlich etwa 3,7 Stunden pro Woche. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger Klage, die keinen Erfolg hatte.

Nächste Seite »

Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds. Valid XHTML and CSS. ^Top^