Was früher gang und gäbe war, ist im Zeitalter des Verbraucherschutzes grundsätzlich nicht mehr möglich: Dass ein Autohändler für etwaige Defekte an einem veräußerten Gebrauchtwagen keine Gewähr übernimmt. Ausnahmsweise ist aber ein Haftungsausschluss erlaubt, wenn der Käufer das Auto nicht nicht als Privat-, sondern als Geschäftsmann erwirbt. Ob der Kunde beim Kauf fürs Privatvergnügen oder zum betrieblichen Nutzen handelt, entscheidet daher über das Wohl und Wehe von Gewährleistungsrechten. Die Antwort hierauf kann manchmal ziemlich verzwickt sein.
Warum nicht mit einem Harris Hawk auf die Jagd gehen? Der kluge Wüstenbussard gilt als besonders lernfähig und versteht sich gut mit Menschen. Dennoch bleibt er ein Raubvogel mit einem mitunter unberechenbaren Verhalten. So kommt es vor, dass der Greifvogel die Pirsch kurzerhand in ein Gehöft verlegt und dort unter den Haustieren nach Beute Ausschau hält. Nicht nur für die Tauben und Hühner eine tödliche Hetzjagd. Denn der Hofbesitzer darf sich gegen die Bussardattacke wehren – unter Umständen das Tier sogar erlegen.
Für Richter und Beamte mit Nebentätigkeiten, die oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, müssen Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: L 1 KR 138/06) der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Ein Gießener Richter, der gleichzeitig als selbständiger Lehrbeauftragter tätig war, hatte seine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Zwar lagen seine Honorare oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, doch er argumentierte, dass ihm eine eventuelle Rente in voller Höhe von seiner Pension abgezogen würde und er somit de facto keine Gegenleistung für seine Beiträge erhalten würde.
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