In dem vom Arbeitsgericht Kassel mit Urteil vom 27.06.2007 (Az.: 5 Ca 116/07) entschiedenen Fall übte der betroffene Arzt Oberarzttätigkeiten aus. Das beklagte Klinikum Kassel hatte den Oberarzt aber nach Abschluss der Tarifverträge im Jahr 2006 eine Stufe tiefer in die Entgeltgruppe für Fachärzte eingruppiert, genauer gesagt zurückgestuft. Das Gericht entschied nun, dass diese Zurückstufung nicht rechtens sei.
Nach den Ärzte-Tarifverträgen aus dem Jahr 2006 ist Oberarzt derjenige, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung ausdrücklich übertragen worden ist. Das Klinikum vertrat die Ansicht, dass es einer ausrücklichen Übertragung bedürfe. Diese sei aber niemals erfolgt. Dagegen argumentierte der den Kläger vertretene Marburger Bund, dass es für eine „Übertragung“ im Gegensatz zu einer “Anordnung” keiner schriftlichen Form bedürfe.
Dies entschied die 13. Kammer des Sozialgerichts Aachen mit Urteilen vom 26.06.2007 (Az.: S 13 EG 10/07 und S 13 EG 8/07).
Die Betreiberin eines Alten- und Pflegeheims muss die Kosten der Bestattung eines mittellosen früheren Bewohners nicht tragen. Dies entschied das Oberverwaltungs¬gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 14. Juni 2007 (Az.: 7 A 11566/06.OVG).
Nach dem Tod eines Heimbewohners, der mittellos war und keine Verwandten hatte, forderte die beklagte Verbandsgemeinde die Leiterin des Alten- und Pflegeheims auf, die Beerdigungskosten in Höhe von 1.200,– € zu erstatten. Der hiergegen erhobe¬nen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Die Pflicht, Bestattungskosten zu tragen, setze eine enge persönliche Nähe zu dem Verstorbenen voraus, die über den Tod hinaus wirke. Ein solches Näheverhältnis bestehe zu Erben und Verwandten, nicht hingegen zu der Betreiberin eines Alten- und Pflegeheims, in dem der Verstorbene bis zu seinem Tod gelebt habe. Das Heim erbringe aufgrund vertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Heimbewohner zu dessen Lebzeiten entgeltliche Hilfeleistungen, die zudem keine persönlichen Bin¬dungen voraussetzten.
Dies hat jetzt der 1.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 27.04.2007 (Az.: 1 Ss 75/ 06) jedenfalls für den Fall entschieden, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen sind. Im Ausgangsverfahren hatte das Amtsgericht die Inhaberin eines Waffengeschäftes aus dem nordbadischen Raum mit Urteil vom 27.4.2006 vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) freigesprochen, obwohl diese im Juli 2005 zwei Soft-Air-Pistolen an zwei Minderjährige verkauft hatte. Die hiergegen eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nunmehr verworfen und damit den Freispruch des Amtsgerichts im Ergebnis bestätigt. Der Senat ist dabei jedoch davon ausgegangen, dass die Angeklagte mit dem Verkauf der beiden Soft-Air-Pistolen an Minderjährige objektiv gegen das WaffG verstoßen hatte (§§ 52 Abs. 3 Nr. 7, 34 Abs.1 Satz 1 WaffG).
Das Landgericht München I hat mit einem am 25.06.2007 verkündeten Urteil (Az. 10HK O 1977/07) der Klage zweier Versicherungsvertreter gegen die Allianz stattgegeben.
Die Allianz hatte bis zum Jahr 2005 im Bereich der Kfz-Versicherung lediglich einen Tarif im Angebot. Für die Vermittlung einer solchen Kfz-Versicherung erhielten die Versicherungsvertreter eine Provision in Höhe von 10%. Im Jahr 2005 führte die Allianz einen zweiten, niedrigeren Tarif in der Kfz-Versicherung ein. Gleichzeitig teilte sie ihren Vertretern mit, dass für die Vermittlung dieses neuen Tarifs nur noch eine Provision von 6% gezahlt werde. Die Allianz berief sich dabei auf eine Klausel in den ‚Allgemeinen Provisionsbestimmungen’ ihrer Vertreterverträge, mit der sie sich die Neufestsetzung der Provision bei Einführung neuer Tarife vorbehalten hatte. Zwei Versicherungsvertreter wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten nun gegen diese – aus ihrer Sicht eigenmächtige – Änderung der Provisionsbedingungen. Dem Gericht rechneten sie vor, dass die Provisionskürzung für sie Einbußen von mehreren Tausend Euro jährlich bedeute.
Wer sich seine Pflegehilfen selbst organisiert, ist bei der Wahl der Pflegeperson frei, wenn die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt ist. Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 8 P 10/05).
Im vorliegenden Fall hatte ein heute 60jähriger Pflegebedürftiger aus Kassel Pflegegeld beantragt. Dass er die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllte, war unstreitig. Die AOK wollte ihn jedoch auf Pflege-Sachleistungen verweisen, weil sie durch die vom Kläger ausgesuchte Pflegeperson die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nicht in geeigneter Weise sichergestellt sah. Eine Sachverständige hatte gewisse Pflegedefizite festgestellt. Der Kläger hatte als Pflegeperson seines Vertrauens einen Bekannten ausgesucht, der Frührentner ist und ihn täglich beim Waschen, Kleiden und im Haushalt unterstützt.
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sieht in Artikel 9 bei Flugannullierungen unter anderem eine kostenlose Hotelunterbringung, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht notwendig ist, als Betreuungsleistung der Fluggesellschaft vor.
Wer sich von der Fluggesellschaft hinhalten lässt und eine Nacht in der Flughafenhalle verbringt, kann dafür keinen Schadenersatz fordern, weil ihm so kein finanzieller Schaden entstanden ist. Wer sich dagegen selbst um ein Hotel kümmert, kann sich die Kosten von der Fluggesellschaft erstatten lassen. So entschied zumindest das Amtsgericht Erding mit Urteil vom 15.11.2006 (Az.: 4 C 661/06).
Gerade kam ein Telefax von einem Gerichtsvollzieher rein. Dies bewegte mich spotan zu folgender E-Mail:
Sehr geehrter Herr Obergerichtsvollzieher P.,
vielen Dank für Ihr Telefax! Ich beschäftige mich nun schon seit einiger Zeit mit dem Forderungseinzug. Noch nie hat ein Gerichtsvollzieher mir vorab per Telefax mitgeteilt, dass er erfolgreich vollstreckt hat. Weiterhin haben Sie es auch nicht versäumt nicht nur die vollständige Parteibezeichnung anzugeben, sondern auch noch mein Aktenzeichen. Dies erleichtert eine Zuordnung ungemein. Ich bin begeistert. Nicht einmal die Bearbeitungszeit vermag diesen Service zu trüben. Wenn man die Feiertage um Pfingsten berücksichtigt, haben Sie für die Zwangsvollstreckung knapp einen Monat benötigt. Auch das ist ein Spitzenwert. Vielen Dank, machen Sie weiter so!
Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 12.6.2007 (Az.: X ZR 87/06) über einen Fall der Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters für Reisemängel zu entscheiden, bei dem der Reisende die einmonatige Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB versäumt hatte.
Wer sich seine Vorfahrt erzwingt, muss damit rechnen, bei einem Unfall auch mitzuhaften.
In dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken mit Urteil vom 30.01.2007 (Az.: 4 U 409/06-132) entschiedenen Fall beachtete ein Motorradfahrer beim Linksabbiegen nicht die Vorfahrt eines geradeaus fahrenden PKW-Fahrers. Diese verlangsamte seine Geschwindigkeit aber nicht und es kam zu einem Zusammenstoß.
Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass der PKW-Fahrer den Motorradfahrer hätte bemerken müssen. Er hätte dann langsamer fahren oder sogar notalls den Verkehrsverstoß hinnehmen und dem Motorradfahrer das gefahrlose Abbiegen ermöglichen müssen. Natürlich sei der Sorgfaltsverstoß des Motorradfahrers trotzdem deutlich höher zu bewerten, so die Richter, allerdings sei der PKW-Fahrer auch nicht völlig schuldlos. Niemand dürfe sein Vorfahrtsrecht erzwingen. Das Gericht sprach eine Mithaftungsquote des PKW-Fahrers von 30 Prozent aus.
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