Mit Urteil vom 12.01.2007 entschied das Landgericht Oldenburg (Az.: 8 S 515/06; rechtskräftig), dass eine Kassenpatientin, die nach getroffener Terminvereinbarung mit dem Arzt keine Kostenübernahmeerklärung abgibt, und dieser die Behandlung deshalb nicht durchführt, Anspruch auf Schadensersatz hat (siehe dazu PM LG Oldenburg).
Nun hatte das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 17.4.2007 (Az.: 1 U 154/06) zu entscheiden, ob dem behandelnden Arzt bei einer kurzfristigen Terminabsage des Patienten ein Schadenersatzanspruch zusteht.
In diesem Fall hatte der Patient den vereinbarten Termin etwa vier Stunden vor der geplanten Behandlung abgesagt. In dem Gespräch war ein neuer Termin vereinbart worden. Zuvor war er in einem Beratungsgespräch schriftlich darauf hingewiesen worden, dass Termine 24 Stunden vorher abzusagen sind.
Ein Verbraucher kann den im Rahmen eines ersten Probetrainings abgeschlossenen Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen. Dies hat das Landgericht Koblenz in einem am 02.10.2007 (Az.: 6 S 19/07; rechtskräftig) verkündeten Urteil entschieden.
Der Kläger betreibt in Koblenz ein Fitnessstudio. Die Beklagte erhielt im September 2004 eine “Gewinnbenachrichtigung” des Klägers nebst Gutschein für ein siebentägiges Probetraining per Post zugesandt, obwohl sie nicht an einem Gewinnspiel des Klägers teilgenommen hatte. Die Beklagte vereinbarte daraufhin einen Termin zum Probetraining am 28.09.2004. Im Rahmen des Besuchs der Beklagten in den Räumen des Fitnessstudios warb der Kläger für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages über die Laufzeit von zunächst 24 Monaten mit anschließender Kündigungsmöglichkeit. Die Beklagte nahm das Angebot an Ort und Stelle an. Noch am gleichen Tag kamen ihr Bedenken, und sie erklärte den Widerruf vom Vertrag.
Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 2. 10.2007 (Az.: 19 U 8/2007; Revision nicht zugelassen) einen gerichtlichen Sachverständigen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000,- Euro verurteilt, weil aufgrund seines in einem Strafprozess erstatteten Gutachtens der Kläger (und dortige Angeklagte) zu Unrecht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
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