Gemeinsames Konto ist nicht automatisch Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft

Dezember 20, 2007 on 2:41 | In Sozialrecht | 1 Comment

Die Führung eines gemeinsamen Kontos ist kein ausreichendes Indiz für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft. Das entschied in einem vor kurzen veröffentlichten Beschluss (Az.: L 7 AS 282/07 ER) der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Im aktuellen Fall hatte ein heute 51jähriger Arbeitsloser seiner Vermieterin, die er seit vielen Jahren kennt, Kontovollmacht erteilt und sie gebeten, ihm sein Einkommen ein- und zuzuteilen. Er selbst kann mit seiner Bankkarte nur Kontoauszüge drucken, nicht
aber Geld abheben. Da er sich in einem Insolvenzverfahren befinde und “mit Geld nicht umgehen” könne, habe er die Vermieterin gebeten, sein Geld zu verwalten. Die Arbeitsagentur sah in der Führung des gemeinsamen Kontos ein klares Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft und lehnte die Zahlung von Arbeitslosengeld II ab, da die Vermieterin über ausreichendes Einkommen verfügt.

Zur Vergütung der Schulsommerferien im vorher beendeten befristeten Lehrerarbeitsverhältnis

Dezember 20, 2007 on 2:33 | In Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst | No Comments

Die Klägerin arbeitete als angestellte Lehrkraft in den Diensten des beklagten Landes. Das Arbeitsverhältnis war für die Zeit vom 25. August 2004 bis zum 22. Juli 2005 wirksam befristet. In diesem Zeitraum erhielt die Klägerin die vertragsgemäße Vergütung. Während der anschließenden Schulsommerferien bezog sie Arbeitslosengeld. Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte erhalten auch während der Schulferien ihre monatliche Vergütung. Die Klägerin ist der Auffassung, das beklagte Land sei verpflichtet, sie auch für die Dauer der an das Arbeitsverhältnis anschließenden unterrichtsfreien Zeit zu vergüten. Sie habe ebenso wie die unbefristet angestellten Lehrkräfte während der Unterrichtszeit mehr als die regelmäßig geschuldete Arbeitszeit geleistet. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin ist mit Urteil vom 19.12.2007 (Az.: 5 AZR 260/07) ohne Erfolg geblieben.
Nach § 4 Abs. 2 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Eine schlechtere Behandlung liegt vor, wenn befristet Beschäftigte für die gleiche Arbeitsleistung eine geringere Bezahlung als die Dauerbeschäftigten erhalten oder wenn ihnen wegen der Befristung Vergünstigungen vorenthalten werden.

Zum Anspruch auf Erstattung von unnötigen Aufwendungen gegen den TÜV bei fälschlich erteiltem Prüfsiegel

Dezember 13, 2007 on 5:11 | In Zivilrecht (sonst.) | No Comments

Wie viele andere Hersteller wollte auch die Klägerin des Rechtsstreits, von dem hier die Rede sein soll, ihre Produkte – Sicherheitskupplungen für Maschinen – mit einer anerkannten Zertifizierung anbieten. Nichts schien da besser geeignet als das TÜV-Siegel „GS – Geprüfte Sicherheit“, welches der Klägerin nach eingehender Prüfung dann auch erteilt wurde.

Analphabeten dürfen nicht zur Unterschrift gedrängt werden

Dezember 13, 2007 on 5:01 | In Sozialrecht | No Comments

Arbeitslose, die der deutschen Sprache weder mündlich noch schriftlich mächtig sind, dürfen ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers nicht zur Unterzeichnung von Erklärungen oder anderen Dokumenten aufgefordert werden. Entsprechende Schriftstücke sind rechtsunwirksam. Das entschied in einem kürzlich veröffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 6 AL 19/05).

Im vorliegenden Fall war ein heute 64jähriger türkischer Arbeitsloser von der Arbeitsagentur in Marburg aufgefordert worden, schriftlich zu bestätigen, dass er von seiner Ehefrau „dauernd getrennt lebt“. Das hat Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Türke unterschrieb das ihm vorgelegte Dokument, ohne es verstanden zu haben. Daraufhin forderte die Arbeitsagentur zu viel gezahlte Leistungen in Höhe von 5.500 € zurück. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in 2. Instanz Erfolg.

Arbeitsgericht verbietet Flashmob-Aktionen von ver.di in Einzelhandelsfilialen

Dezember 12, 2007 on 4:10 | In Arbeitsrecht | No Comments

Das Arbeitsgericht Berlin hat heute im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az.: 34 Ga 20169/07) der Gewerkschaft ver.di untersagt, so genannte „Flashmob-Aktionen“ im Rahmen ihres Ar-beitskampfes im Einzelhandel durchzuführen. Diese Aktionen werden in der Weise geführt, dass beispielsweise viele Menschen zur gleichen Zeit einen Pfennigartikel in einer Filiale kaufen und damit für längere Zeit den Kassenbereich blockieren. Das Arbeitsgericht hat solche Aktionen für arbeitskampfrechtlich unwirksam erklärt, da sie die Grenzen aus Art. 9 Abs. 3 GG überschritten.

Quelle: PM Nr. 29/07 vom 12. Dezember 2007 ArbG Berlin

Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall, wenn der Wartepflichtige auf den zu früh gesetzten rechten Blinker des Vorfahrtberechtigten vertraut

Dezember 8, 2007 on 7:32 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht | No Comments

Wer von der Vorfahrtstraße nach rechts abbiegen will, darf den Blinker nicht zu früh betätigen. Andererseits dürfen Wartepflichtige nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass der andere so fahren wird, wie es der Fahrtrichtungsanzeiger verheißt. Kommt es zum Unfall, trifft ansonsten beide eine Mitschuld.

Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 17.04.2007 (Az.: 23 O 126/07; rechtskräftig). Eine Autofahrerin hatte zu früh rechts geblinkt und ein wartepflichtiger Busfahrer war im Vertrauen darauf in die Vorfahrtstraße eingefahren. Für die daraus resultierende Kollision sah das Gericht beide als gleichermaßen verantwortlich an und sprach dem Autoeigentümer daher statt 10.000,- € Schadensersatz nur 5.000,- € zu.

Zur Frage, ob eine Werkstatt für einen Motorschaden haftet, wenn sie bei einer Generalüberholung ein fehlerhaftes Originalteil einbaut

Dezember 8, 2007 on 7:29 | In Vertragsrecht | No Comments

Für einen Motorschaden, der durch ein bei einer Generalüberholung eingebautes fehlerhaftes Originalteil verursacht wird, haftet die Werkstatt regelmäßig nicht. Der Kunde muss sich vielmehr an den Hersteller des Ersatzteils halten, wenn er Schadensersatz für das Antriebsaggregat begehrt.

Das entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 3.07.2007 (Az.: 22 O 188/07), bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 20.11.2007, Az: 5 U 183/07; rechtskräftig), und wies die Schadensersatzklage des Kunden gegen die Werkstatt ab. Bei einem Auftrag zur „Generalüberholung“ schulde diese nur den Austausch einzelner Verschleißteile und nicht die Herstellung eines kompletten Motors. Für die spätere Havarie des gesamten Motors hafte sie daher nur bei zumindest fahrlässigem Handeln. Davon könne beim Einbau eines Original-Ersatzteils aber keine Rede sein.

Existenzgründungszuschuss ist bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II als Einkommen zu berücksichtigen

Dezember 6, 2007 on 4:37 | In Sozialrecht | No Comments

Im Verfahren B 14/7b AS 16/06 R hatte der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 6. Dezember 2007 darüber zu entscheiden, ob der beklagte Grundsicherungsträger bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) des klagenden Ehepaares einen Existenzgründungszuschuss, der dem Ehemann von der Bundesagentur für Arbeit gewährt worden ist, als Einkommen berücksichtigen darf.

Die Revision der beklagten Arbeitsgemeinschaft war erfolgreich; das Urteil des Landessozialgerichts wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Die Beklagte hat den Existenzgründungszuschuss zu Recht als Einkommen des Ehemannes mit der Folge berücksichtigt, dass das Alg II um den monatlichen Zahlbetrag des Existenzgründungszuschusses zu kürzen war.

Kein Unfallversicherungsschutz bei privaten Auseinandersetzungen

Dezember 6, 2007 on 2:57 | In Sozialrecht | No Comments

Auseinandersetzungen, die zu einem Unfall oder einer Verletzung führen, sind nur dann von der Unfallversicherung zu entschädigen, wenn sie in engem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen und nicht privater Natur sind. Das entschied in einem
kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: L 3 U 265/06) der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds. Valid XHTML and CSS. ^Top^