Der Gesetzgeber durfte Eltern vor dem 1. Januar 2007 geborener Kinder vom Anspruch auf Elterngeld ausschließen, ohne damit gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu verstoßen. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 23.01.2008 (Az.: Az.: B 10 EG 3/07 R u.a.) entschieden.
Zum Jahresbeginn 2007 hat der Gesetzgeber ein Elterngeld eingeführt und damit die überkommene Familienleistung Erziehungsgeld abgelöst. Grundsätzlich wird Elterngeld für die ersten 12 bzw 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Ob Eltern Ansprüche noch nach dem alten oder schon nach dem neuen System haben, entscheidet sich nach dem Geburtstag ihres Kindes: Elterngeld wird erst bei Geburten nach dem 31. Dezember 2006 gewährt, für alle vorher geborenen Kinder bleibt es beim Erziehungsgeld. Bei Kindern, die mit dem Ziel der Adoption in einen Haushalt aufgenommen werden, ist der Aufnahmezeitpunkt maßgebend.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 23.01.2008 (Az.: VIII ZR 82/07) entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen kann, um die Belegung des Hauses zu ermitteln.
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 23.01.2008 (Az.: VIII ZR 246/06) darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, die er aufgewendet hat, um einen vom Käufer beanstandeten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Mangel des Kaufgegenstands zu beseitigen.
Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt – mangels anderer Vereinbarungen – seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausschöpft.
Wer eine private Krankentagegeldversicherung hat, sollte im Krankheitsfall daran denken, dem Versicherer unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ansonsten läuft man Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 23.05.2007 (Az.: 13 O 864/06; rechtskräftig), mit der die Klage einer Versicherungsnehmerin auf rund 6.300 € Krankentagegeld abgewiesen wurde. Die Klägerin hatte es verabsäumt, der Versicherung fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen nachzuweisen, und damit gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Dies führte zur Leistungsfreiheit der Versicherung.
Ein bei der Deutschen Post AG als Beamter eingesetzter Briefzusteller, der unter Verletzung des Postgeheimnisses Briefsendungen geöffnet hat, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig anzueignen, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 7.12.2007 (Az.: 11 A 11152/07.OVG).
Die Witwe eines Beamten, die nur 24 Tage mit ihrem Mann verheiratet war, erhält keine Witwenpension. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 17.12.2007 (Az.: 2 A 10800/07.OVG) in Koblenz.
Die im Jahre 1957 geborene Klägerin heiratete Anfang 2006 einen Polizeibeamten, mit dem sie seit 1996 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebte. 24 Tage nach der Hochzeit verstarb der Ehemann an einem Bronchialkarzinom. Den Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung lehnte die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle des Landes ab. Das Verwaltungsgericht verpflichtete das Land, der Klägerin Witwenpension zu zahlen. Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt und hat die Klage im Berufungsverfahren abgewiesen.
Das Arbeitsgericht hat in seiner heutigen Sitzung die Klage (Az.: 91 Ca 7827/07) des Kommunalen Arbeitgeberverbandes KAV gegen die Gewerkschaft ver.di und die dbb Tarifunion abgewiesen.
Der KAV hatte im Hinblick auf einen zwischen ihr und den Beklagten abgeschlossenen „Tarifvertrag Meistbegünstigung“ darauf geklagt, dass eine Regelung über die Arbeitszeit, die von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit ver.di und dbb Tarifunion abgeschlossen worden war, teilweise, und zwar bezogen auf die Dauer der Wochenarbeitszeit, auch mit ihr getroffen werden müsse.
Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds.
Valid XHTML and CSS. ^Top^