Die Auslandskrankenversicherung erfasst häufig nur einen Auslandsaufenthalt bis sechs Wochen. Wird der Reisende während dieser Zeit krank und ist länger transportunfähig, besteht allerdings auch für die weiteren Behandlungskosten Deckung. Dass das unabhängig davon gilt, für welchen Zeitpunkt der Versicherte die Rückreise ursprünglich geplant hatte, entschieden jetzt Amts- und Landgericht Coburg.
Sie sprachen einem Versicherten rund 1.750 € zu, weil es nach ihrer Auffassung keine Rolle spielt, wie lange der Reisende im Ausland bleiben wollte und ob er die Rückreise für einen späteren Termin gebucht hatte. Maßgeblich ist allein, ob er innerhalb der ersten 42 Tage erkrankt und deshalb nach sechs Wochen noch nicht reisefähig ist.
Dass man als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf die Nachtruhe der anderen Mietparteien Rücksicht nimmt, ist ein eigentlich selbstverständliches Gebot der Höflichkeit. Wer sich nicht daran hält, muss aber nicht nur mit der Verärgerung der Nachbarn rechnen. Ihm droht vielmehr auch die fristlose Kündigung durch den Vermieter wegen Störung des Hausfriedens.
Diese Erfahrung musste jetzt ein Freund des nächtlichen Musikgenusses machen. Amts- und Landgericht Coburg verurteilten ihn zur Räumung seiner Mietwohnung, weil sie die fristlose Kündigung des Vermieters für wirksam erachteten. Dem Vermieter sei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten, nachdem der Mieter schuldhaft durch überlaute Musik den Hausfrieden gestört habe.
Ich habe heute eine Lieferung nach einen Kauf über eBay erhalten.
Nach dem freudigen Ausprobieren der Kaufsache, kam das Aufräumen. In der Verpackung befand sich eine Rechnung, hinter der noch eine zweite Seite lag. Ich vermutete, dass es sich um die Widerrufsbelehrung handelt.
Aus Interesse wollte ich mir die mal genauer anschauen, aber die war schon so oft kopiert worden, dass da kaum noch etwas zu lesen war. Keine Chance zu entziffern, an wen ich den Widerruf richten soll. Ein Weitsichtiger würde vermutlich nach seiner Brille suchen, obwohl er sie aufgesetzt hat.
Ich habe da aber meine Zweifel, dass es sich dann noch um eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung handelt, auch wenn erkennbar der Wille dafür da war.
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