Weihnachten tut gut!

Oktober 22, 2008 on 1:11 | In Alltag | Comments Off

Diese Nachricht konnten wir heute auf einer blauen 2D Christbaumpapierkugel, die auf dem grauen Birefumschlag eines Schreibens des Amtsgerichts Mannheim aufgeklebt war, lesen.

Fragt sich nur, ob die Kugel von einem überarbeiteten Justizangestellten aus Mannheim mit viel Liebe oder einem Mitarbeiter des privaten Berliner Briefzustelldienstes aufgeklebt worden ist.

Die Rückseite der Kugel gibt leider nur die Information preis, dass es sich um eine Initiative der Berliner Stadtmission handelt. Spricht dann wohl für den Berliner Zustelldienst.

Auch wenn die kurzzeitige Vorstellung, dass im AG Mannheim schon in voller Vorfreude auf Weihnachten Kugeln auf triste Briefumschläge geklebt werden, für etwas Wärme gesorgt hat, mag ich zumindest jetzt noch nicht an Weihnachten denken.

Zur Leistungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Sachen, die ein Beifahrer im Auto mitführt

Oktober 13, 2008 on 2:49 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht | 1 Comment

Die Haftpflichtversicherungspflicht für Pkw lernt jeder Kraftfahrer spätestens dann zu schätzen, wenn er einen Unfall verursacht. Nicht er, sondern die Versicherung muss an den Unfallgeschädigten zahlen. Doch die Kfz-Haftpflicht deckt nicht alle Schäden. Hat z.B. ein Beifahrer einen wertvollen Gegenstand dabei, kommt die Versicherung für dessen Beschädigung häufig nicht auf.

Das zeigt ein von Amtsgericht Coburg mit vom 28.03.2008 (Az: 12 C 1005/07; rechtskräftig) behandelter Fall, in dem es darum ging, ob die Kfz-Haftpflicht ein bei einem Verkehrsunfall zerstörtes Cello bezahlen muss. Weil der Beifahrer das Musikinstrument nicht üblicher-, sondern nur ausnahmsweise bei einer Autofahrt bei sich hatte, verweigerte die Versicherung zu Recht ihre Eintrittspflicht. Glück im Unglück: Für das Cello bestand eine Musikinstrumentenversicherung, die letztlich auf den 3.300 € Schaden „sitzen“ blieb.

Zum Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern für ihr knapp acht Jahre altes, Rad fahrendes Kind

Oktober 13, 2008 on 2:47 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht | Comments Off

Die Aufsichtspflicht von Eltern hat Grenzen. So müssen sie ihren knapp acht Jahre alten, mit seinem Fahrrad vertrauten Sohn nicht beaufsichtigen, wenn er mit dem Rad in einer Sackgasse im Umfeld der Familienwohnung unterwegs ist.

Weil Amts- und Landgericht Coburg diese Rechtsauffassung vertraten, scheiterte ein Autoeigentümer mit seiner Klage auf Schadensersatz in Höhe von fast 1.100 € gegen die Eltern. Dass der junge Radler gegen den Pkw gefahren war, führte nicht zur Haftung der Eltern wegen Aufsichtspflichtverletzung. Denn das Kind hatte genügend Erfahrung mit seinem Rad, um in dem verkehrsarmen Bereich vor der elterlichen Wohnung unbeaufsichtigt radeln zu dürfen.

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