Im Deutschen Ärzteblatt stieß ich vorhin auf einen Artikel über ein Urteil zu § 27 Absatz 3 Berufsordnung. Er liest sich nur ungewöhnlich, weil dort das Bundesverfassungsgericht wie die hiesigen Verkehrsbetriebe mit „BVG“ abgekürzt wird. Ich habe mir erlaubt, die Redaktion darauf freundlich hinzuweisen.
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