Man liest häufig, dass Anwälte sich mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen. Da möchte man doch gerne etwas von diesem Kuchen abhaben. Nur wie ohne zwei Staatsexamen? Jetzt noch Jura zu studieren, dauert einfach zu lange und damit wäre es noch nicht genug. Insgesamt viel zu aufwendig.
Die Lösung liegt auf der Hand – man gibt sich einfach als so ein Abmahnverein aus. Ein griffiger Name muss her. Am besten ein Sinnspruch oder der Titel einer Posse. Das kommt gut an. Vermeintliche Verstöße gibt es genug, man muss sie nur finden, z.B. auf Auktionsplattformen. Dann sammelt man die Verstöße und schickt alles am selben Tag los, so bekommt man sogar noch Mengenrabatt bei der Post. Schließlich geht man mit den Briefen sozusagen in Vorkasse.
Noch ein kleiner Haken: Man kann nicht soviel verlangen wie ein Rechtsanwalt. Das kann aber auch wiederum ein Vorteil sein. Bei den geringen Kosten für die Abmahnung scheuen vielleicht einige den Gang zum Anwalt. Muss es eben die Masse machen. Wenn von 2000 Abmahnungen zu günstigen 150 Euro die Hälfte bezahlt, hat man immerhin 150.000 Euro raus.
Blöd nur, dass die, die nicht bezahlen wollen, nicht einfach stillschweigen, sondern das Internet nutzen, um andere vor diesen Aktivitäten zu warnen. Schlimmer noch, einige erstatten sogar Strafanzeige. Dabei soll die Abmahnung doch dem Verbrauchschutz und den Interessen der redlichen Gewerbetreibenden dienen, naja, vielleicht auch dem eigenen Konto. Aber das doch erst nachrangig.
Wer also eine Abmahnung von einem so genannten Abmahnverein erhält, sollte erst einmal die gängigen Quellen durchforsten. Eine kurze Recherche mit einer gängigen Suchmaschine bringt doch so einiges ans Licht, nicht nur andere Betroffene, meist sogar Musterbriefe und ähnliche Hilfen. Es kann natürlich auch sein, dass sich dabei herausstellt, dass alles seine Ordnung hat. Dann kann man sich zumindest glücklich schätzen, kostengünstig abgemahnt worden zu sein. Die Kosten eines durch einen Konkurrenten beauftragten Rechtsanwalts wären deutlich höher gewesen. Für Fehler muss man nun einmal einstehen…
… das wäre übrigens auch ein guter Name für den „eigenen“ Abmahnverein.
Wichtiger Hinweis: Der oben geschilderte Vorgang stellt, ohne dazu berechtigt zu sein, eine strafbare Handlung dar! Zur Nachahmung daher nicht empfohlen!
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“Ein griffiger Name muss her. Am besten ein Sinnspruch”
Ich hätte da einen: “Ehrlich währt am längsten” :-)
Kommentar von Holger — 24.10.2006 #
Die Politik (Justizministerium)sollte hier endlich mal einen Schlußstrich ziehen.
Es ist eine Schande, dass Deutschland offensichtlich das einzige Land in der EU ist, wo solche Abmahnpraktiken möglich sind. Und das selbst gegen private Webseitenbetreiber und private Verkäufer z. B. bei Ebay. Wenn mir bei Ebay jemand auffällt, der die neueste Gesetzeslage noch nicht kennt oder umgesetzt hat, mache ich diese Person darauf aufmerksam – KOSTENLOS! Denn nur das ist anständig!
Vielleicht sollten alle, die kostenpflichtig abgemahnt werden, einfach nicht zahlen. Dann werden die Gerichte möglicherweise anfangs mehr zu tun bekommen, aber irgendwann dürfte es denen dann auch zu viel werden und es wird endlich eine Anpassung an die Gepflogenheiten innerhalb der EU vorgenommen. Es sollte keiner an den Fehlern anderer verdienen und erst recht kein Anwalt, der sich selbst auf die Suche nach diesen Fehlern begibt, um sich selbst auf diese (sittenwidrige) Weise zu bereichern. Möglicherweise ist dies mit ein Grund dafür, dass immer mehr Unternehmen im Ausland bzw. per Off-Shore gründen. Die rechtlichen Risiken sind in Deutschland relativ hoch und unüberschaubar.
Noch ein Tipp für alle Abgemahnten: Man kann für einen Vorgang nur einmal abgemahnt werden. Und es gilt die Devise: Wer zuerst kommt, mahlt (mahnt) zuerst.
Kommentar von Nora — 22.11.2006 #