Abmahnwelle gegen mammographisch tätige Ärzte

Oktober 21, 2005 on 9:00 | In Arztrecht | Comments Off

Seit Freitag, den 07.10.2005 erhalten bundesweit die mammographisch tätigen Gynäkologen und Radiologen ein Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei P. u. W. mit der Aufforderung die dem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 31. Oktober 2005 abzugeben.

In dem Schreiben wird behauptet, dass alle derzeit mammographisch tätigen Ärzte das Patent der von der Kanzlei vertretenen X-Ray GmbH verletzten. Die Verletzung soll darin liegen, dass das durch die Qualitätssicherungsrichtlinie zu § 16 und 17 der Röntgenverordnung für Konstanzprüfungen an Röntgeneinrichtungen für Mammographien die Einhaltung genau desjenigen Verfahrens (DIN 6868-7(04/2004) vorgeschrieben wird, welches exakt dem patentrechtlich geschützten Verfahren entspricht. Geltend gemacht werden Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Unklar ist, ob der Vorwurf der Patent-Verletzung tatsächlich auf alle angeschriebenen Ärzte zutrifft.

Das Pikante an dem Vorgang: Das neue Verfahren zur Konstanzprüfung an Röntgeneinrichtungen für Mammographien, die nach der Röntgenverordnung regelmäßig erfolgen muss, wurde durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) vor etwa einem Jahr vorgeschrieben.
Quelle: Ärzte-Zeitung

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