Schwangere, die abtreiben lassen wollen, dürfen auf der Straße unmittelbar vor dem Eingriff angesprochen und auf Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen werden. Der Versuch eines Münchener Abtreibungsarztes, diese sogenannte Gehsteigberatung vor seinen Behandlungsräumen verbieten zu lassen, ist am 25.07.2006 vor dem Münchener Landgericht (Az.: 28 O 5186/06, nicht rechtskräftig) gescheitert.
Der Arzt hat bereits Berufung angekündigt.
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[...] Das ist doch mal ein erfreuliches Urteil! Die "Pro Choice"-Lobby der Abtreibungs-Befürworter hat zum Glück eine empfindliche Niederlage gegen die "Pro Life"-Bewegung hinnehmen müssen! Der Einsatz, sofern friedlich, für das ungeborene Leben darf nicht kriminalisiert werden! Die "Gehsteigberater" dürfen ihre lobenswerte Arbeit fortsetzen! [...]
Pingback von Erfolg fuer "Gehsteigberater" gegen Abtreibungs-Arzt! » Gehsteigberater, Abtreibungs-Arzt, "Pro Choice", Abtreibungs-Befürworter, "Pro Life" — 3.08.2006 #