Abwegige Antwort? – Prüfer darf Grimassen schneiden

Januar 31, 2006 on 3:52 | In Steuerrecht | Comments Off

Prüfer dürfen während einer Prüfung Grimassen schneiden. Das zumindest hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße entschieden. Der Prüfling müsse das hinnehmen – oder ignorieren, meinten die Richter zur Begründung.

Bei falschen oder abwegigen Antworten müsse ein Prüfling damit fertig werden, dass der Prüfer Grimassen schneidet. Denn schließlich sei mit solchen Reaktionen auch im späteren Berufsleben zu rechnen. Ein Grimassen schneidender Prüfer sei nicht automatisch befangen, so die Richter (AZ: 2 K 1410/05).

Das Gericht wies mit seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Klage einer angehenden Steuerberaterin ab. Sie hatte sich dagegen gewandt, dass sie durch die mündliche Steuerberater-Prüfung gefallen war. Unter anderem behauptete sie, einer der Prüfer habe bei ihren Antworten ständig Grimassen geschnitten. Dies habe sie irritiert und ihre Prüfungsleistungen negativ beeinflusst.

Das Finanzgericht ließ sich davon nicht überzeugen. Vielmehr habe die Klägerin übersensibel reagiert. Außerdem habe für sie kein Zwang bestanden, den am äußeren Ende des Tisches sitzenden Prüfer anzusehen, urteilte das Gericht.

Quelle: SWR Nachrichten

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