Ich habe heute ein Schreiben von der Geschäftsstelle einer Zivilkammer des Landgerichts erhalten. Da aber einiges durcheinander gegangen ist, habe ich dort mal angerufen, um das aufzuklären.
Ich beschreibe mein Anliegen und höre die nette Frau von der Geschäftsstelle aufstehen, Akten holen und blättern.
Plötzlich knallt sie eine Akte auf den Tisch – ich fürchtete schon ihr Unmut könnte sich gegen mich richten – als sie ins Telefon schreit: „den Richter kill ich!“.
Hatte der gute Richter doch einiges durcheinander gebracht und sie darf nun einige Ladungen neu rausschicken und noch sonstige unnötige Mehrarbeit leisten. Allerdings schadete der (verständliche) Wutausbruch ihrer guten Laune nicht…
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Da kann man ja schon beinahe über § 241 I StGB nachdenken. Gut, dass der Richter nicht direkt angesprochen wurde… ;-) Obwohl…wer weiß, was der nachher noch zu hören bekommen hat.
Kommentar von Christian — 19.05.2008 #