Anspruch auf (erhöhten) Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft mit Kind

Mai 2, 2006 on 9:21 | In Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst | Comments Off

Einer Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht ein Anspruch auf (erhöhten) Ortszuschlag der Stufe 3 nach § 29 Abschnitt B Abs. 3 BAT zu, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit der Lebenspartnerin und deren Kind lebt.

Die durch die Aufnahme des Kindes in dem gemeinsamen Haushalt verbundene finanzielle Belastung sei mit derjenigen einer verheirateten Angestellten identisch.

Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 28.10.2005 (Az.: 91 Ca 11704/05 – rechtskräftig) im Falle einer bei dem Polizeipräsidenten beschäftigten Angestellten entschieden.

Quelle: PM 22/06 LAG Berlin
vergl. auch Bundesarbeitsgericht (BAG) Urteil vom 29.04.2004 (Az.: 6 AZR 101/03)

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