Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.05.2007 die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt (Az.: S 23 AS 119/06; rechtskräftig).
Der 62-jährige, alleinstehende Kläger bezieht seit dem 01.01.2006 Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Obwohl die Behörde alleinstehenden Personen grundsätzlich nur 45 m2 große Wohnungen zugesteht, akzeptierte sie, dass der Kläger eine 55 m2 große Wohnung bewohnte, da die Miete verhältnismäßig niedrig war. Nicht mehr angemessen waren nach Auffassung der Behörde aber die Heizkosten. Diese lagen zwar noch unter ihrer Grenze von 1,00 Euro/m2. Die Behörde berücksichtigte aber nur die Heizkosten einer 45 m2 großen Wohnung. Die Rechtsprechung beurteilte Fallgestaltungen dieser Art bisher uneinheitlich.
Das Sozialgericht Düsseldorf verurteilte die ARGE zur Übernahme der gesamten Heizkosten. Zur Begründung führte es aus, das Gesetz sehe die Übernahme der tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten vor, soweit diese angemessen seien. Maßstab für die Angemessenheit der Unterkunftskosten seien die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete. Hier gelte die sog. Produkttheorie: Wenn die Wohnung zwar entweder unangemessen groß oder unangemessen teuer sei, das aus der Multiplikation der Faktoren Größe und Quadratmetermietpreis zu ermittelnde Produkt aber angemessen sei, seien die tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Konsequenterweise seien dann auch die Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Eine Trennung der Heiz- von den Unterkunftskosten sei nicht möglich, zumal diese oft kaum beeinflussbar seien, sondern von den Eigenschaften der Wohnung abhingen. Darüber hinaus gestatte das Gesetz den Behörden nur, Leistungsempfänger wegen unangemessener Unterkunftskosten zu einer Kostensenkung bzw. einem Umzug aufzufordern. Bei unangemessenen Heizkosten habe der Gesetzgeber keine Sanktionen vorgesehen.
Quelle: PM SG Düsseldorf
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Frage zu (m)einem ähnlichen Fall :
Hallo Alle, – ich bräuchte einmal Hilfe bez. Folgender Situation.
Bis Juli 2009 war ich H4 Empfänger – seit August bin ich wegen der neuen Arbeitsstelle von
Mönchengladbach nach Düsseldorf gezogen.
Für die Zeit bis Juli 2009 will die Arge meine Heizkosten nicht übernehmen. Habe bereits Widerspruch eingelegt aber leider ohne Wirkung. Arge behauptet ich hätte einen entsprechenden Antrag bereits 2009 stellen müssen. Nur wie ? Nebenkostenabrechnungen erreichen einen IMMER erst im Folgejahr !
Ist die Arge jetzt raus ausm Schneider oder habe ich Chancen per Klage beim Sozialgericht ?
Freue mich über jede Antwort, lg, Charli
Kommentar von Charli — 24.04.2010 #