Heute Morgen musste ich einen Termin für meine Kollegin, die bei uns das Familienrecht betreut, beim Familiengericht wahrnehmen.
Im Gericht angekommen sucht ich zunächst eine Toilette. Nachdem ich (endlich) eine ohne Aufschrift „Nur für Personal“ gefunden hatte, wurde ich beim Händewaschen von einem Wachtmeister belehrt, dass es sich um eine Personaltoilette handele. Meinen Einwand, dass gerade das aber nun an dieser Toilette nicht dran stünde, überhörte er irgendwie. Er erzählte mir nur, dass schon einmal jemand in der Personaltoilette eingeschlossen worden sei und er diese Toilette aber nicht abschließen könne, weil sein Schlüssel nicht passe, sonst wäre ich gar nicht erst reingekommen.
Glücklich, nicht eingeschlossen worden zu sein, suchte ich den Wartebereich für den Sitzungssaal auf. Dort sprach mich eine Frau an und wir stellten fest, dass wir Termine zur selben Zeit hatten. Wie sich aber herausstellte jeweils in dem anderen neben dem Wartebereich angrenzenden Sitzungssaal. Sie erzählte mir, dass sie Anwältin in Thailand war, nun aber Mandantin sei, also geschieden werden möchte. Da die anderen Beteiligten der beiden Prozesse nicht pünktlich erschienen, konnte sie mir noch so einiges aus ihrer ehemaligen Kanzlei in Thailand erzählen.
Die Verhandlung selbst verlief recht entspannend. Das war bei meinem letzten Besuch im Familiengericht nicht so. Die damalige Richterin war richtig fuchsig und der Kollege hatte ihre Laune durch irgendwelche Diskussionen zu Streitwerten nicht gerade verbessert. Die Parteien durch ihre Fragen allerdings auch nicht.
Diesmal alles anders. Keine Probleme, keine Hinweise des Gerichts. Na doch, einen gab der Richter doch. Auf seine Frage, ob wir das Trennungsdatum bestätigen könnten, konnte ich nur erwidern, dass wir dass doch so auch schriftsätzlich vorgetragen bzw. bestätigt hätten. Er meinte darauf hin schmunzelnd: „Früher standen an Gerichten immer lateinische Sinnsprüche. Nun müsse am Familiengericht eigentlich in großen Buchstaben stehen „Nichts ist unmöglich“. Der Vortrag der Parteien würde sich im Familiengericht schließlich laufend ändern.“ Heute nicht, also alles prima.
Überraschend gut gelaunt beantwortete er auch die Frage des Antragstellers, ob er was bezahlen müsse, mit, er bekäme doch PKH. Seine Scheidung würden er, die Protokollantin und die Anwälte bezahlen. Für die o.g. Richterin am Familiengericht war PKH ein Reizthema. Da hatte ich den Eindruck, als würde jede gewährte PKH direkt von ihren Bezügen abgezogen werden.
Seine Laune wurde auch nicht schlechter, als der Anwalt des Antragsstellers ihn fragte, ob das so üblich in Berlin sei mit der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts und wie das dann mit seinen Reisekosten (Anm.: aus dem tiefsten Brandenburg) sei. Ich meine, dass das mit der Beiordnung so im Gesetz steht, aber auch hier wusste der Richter jede Diskussion (und die damit ggfs. verbundene Verschlechterung seiner guten Laune) abzuwürgen mit dem Hinweis, das mache er nicht, da müsse er sich mit dem Rechtspfleger auseinander setzen. Ich habe nur sehr selten mit PKH zu tun, aber ich vermute, wegen der Reisekosten wird der Kollege noch viel Freude mit dem Rechtspfleger haben.
Der Antragsteller versuchte die Frage seines Prozessbevollmächtigten noch zu toppen, in dem er nach seinen Reisekosten fragte, aber dazu gab es wieder einen freundlichen Verweis auf den Rechtspfleger. In meinem letzten Termin beim Familiengericht hat diese Frage die Richterin fasst zum Platzen gebracht und in langen Ausführungen dazu geendet, dass man auch mit dem Fahrrad fahren könne. Das hätte sie schließlich früher auch mit zwei Kindern gemacht. Nun gut, hier sprach für den Fragesteller, dass er aus Brandenburg nach Berlin kommen musste. Allerdings weiß ich auch nicht, wie weit die Richterin früher mit dem Fahrrad gefahren ist, aber ich frage ja auch nicht nach meinen Fahrtkosten.
RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI
Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds.
Valid XHTML and CSS. ^Top^