In dem vom Verwaltungsgericht Saarlouis mit Urteil vom 10.4.2008 (Az.: 6 K 1067/07) entschiedenen Fall wandte sich der Kläger gegen die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für das in seinem unstreitig gewerblich genutzten (Anm. d. Autors: Entgegen der landläufigen Meinung einiger Gebührenbeauftragter stellen die Fahrten eines Selbständigen zu seinem Büro wohl noch keine gewerbliche Nutzung dar, so sehen es zumindest die VG Göttingen und München) Kraftfahrzeug befindliche Radio.
Er machte geltend, dass anlässlich eines Batteriewechsels die Eingabe des Sicherheitscodes notwendig sei, er diesen aber nicht wisse. Das Radio sei daher seitdem nicht mehr zum Empfang bereitgehalten geworden.
Dies sah das Gericht anders. Allein der Umstand, dass dem Kläger der Sicherheitscode des Gerätes nicht bekannt gewesen sei und er daher das Gerät nach Unterbrechung der Stromzufuhr nicht mehr benutzen konnte, stelle die grundsätzlich fortbestehende Eigenschaft des Gerätes zum Empfang von Rundfunksendungen nicht in Frage. Denn das in Rede stehende Autoradio hätte ohne besonderen technischen Aufwand durch Eingabe des Pin-Codes wieder empfangsbereit gemacht werden. Ausweislich der vom Gericht telefonisch eingeholten Auskunft, könne der Pin-Code beim Hersteller, wenn diesem die Gerätenummer des Radios mitgeteilt wird, erfragt werden. Die Eingabe des Pin-Codes und die Wiederherstellung der Empfangsbereitschaft des Radiogerätes sei dann ohne jeden weiteren technischen Aufwand kurzfristig möglich.
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Es sind solche Urteile die mich immer wieder vor das gleiche Problem stellen. Bin ich mit dem was ich als gesunder Menschenverstand bezeichne nur einfach zu blöd, oder spinnt unsere Justiz.
Nehmen wir mal an, er wollte betrügen. Dann muss nur zur Beweissicherung das Radio entnommen und der interne Speicher ausgelesen werden. Da ist das Datum des letzten Betriebs in codierter Form vermerkt.
Den Aufwand bei unserem heutigen Radioprogramm die Pin-Code mit Rechnungsbeleg und Urinprobe der Großmutter wieder beizubringen ist unzumutbar. Meist teurer als ein neues Radio.
Mit anderen Worten geht nur ausbauen und wegwerfen. Denn nach Meinung des Gerichtes reicht ja die Bereithaltung und die ist im Schrank in der Garage auch gegeben.
Mein Misstrauen in deutsche Gerichte wurde wieder einmal voll bestätigt. Im Zweifel immer für die Gebührenerpresser.
Kommentar von Jochen Hoff — 26.04.2008 #