Bank muss für Werbeträger Dirk Nowitzki Künstlersozialabgabe zahlen

März 27, 2007 on 7:50 | In Sozialrecht | 1 Comment

Im Rechtsstreit zwischen der Frankfurter ING-DiBa und der Künstlersozialkasse hat Letztere vor dem 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts einen Erfolg erzielt. Die Darmstädter Richter folgten der Auffassung der Sozialversicherung, die ING-DiBa
müsse für Werbespots mit dem Basketballspieler Dirk Nowitzki einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse abführen. Dies gab das Gericht in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az.: L 8 KR 214/06 ER – unanfechtbar) bekannt.

Die Bank hatte geltend gemacht, Dirk Nowitzki sei kein Künstler, sondern Sportler, eine Künstlersozialabgabe falle daher nicht an. Die Künstlersozialversicherung argumentierte dagegen, nach dem Gesetz seien auch Unternehmer zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben. Novitzki sei in den Werbespots für die ING-DiBa künstlerisch tätig geworden. Seine Honorare unterlägen daher auch der Sozialversicherungspflicht.

Quelle: PM 13/07 LSG Darmstadt

1 Kommentar

  1. [...] der DiBa hängengeblieben. Die Ing-DiBa macht ja nun schon seit vielen Jahren mit dem Zugpferd Dirk Nowitzki ziemlich stark Werbung für Kredite und das Tagesgeldkonto. Einige Testsiege konnte das [...]

    Pingback von Gutes Tagesgeldkonto für Selbstständige » Das Blog rund um die Selbstständigkeit — 31.03.2008 #

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