Bei Grün, da darfst Du gehn, bei Rot, da bleibst Du stehn!

März 22, 2007 on 12:35 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht | Comments Off

Dieser Merksatz wurde einem Fußgänger vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Urteil vom 11.12.2006 (Az.:12 U 1184/04) wieder einmal bestätigt.

Der Fußgänger und spätere Kläger überquerte bei für ihn rot zeigender Fußgängerampel eine mehrspurige Straße und wurde von einem Auto erfasst. In dem Prozess verlangte er von dem Fahrer zumindest die Hälfte seines Schadens ersetzt.
Er machte geltend, dass herankommende Fahrzeuge schon abgebremst hätten und er deshalb davon ausging, dass die Ampel bald auf grün umspringen werde.

Damit drang er bei den Richtern aber nicht durch. Diese betonten, dass er grob fahrlässig gehandelt habe. Selbst wenn seine Angabe zuträfe, hätte er auf grünes Licht warten müssen.

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