Gerade wurde ich durch den Autor per E-Mail auf folgende Meldung aufmerksam gemacht:
Der Journalist Anatol Wiecki ist heute vom Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 239 Cs 5259/05) von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Wiecki wurde in dem Verfahren von dem Vize-Fraktionschef der GRÜNEN im Deutschen Bundestag, Hans-Christian Ströbele, vertreten. Sein Verteidiger und der Staatsanwalt stellten nach einem jahrelangen Prozeß den Antrag auf einen glasklaren Freispruch. Wiecki war vor 4 Jahren von mehreren privaten BVG-Kontrolleuren misshandelt worden, weil der Journalist eine Fahrscheinkontrolle mit einer Fernsehkamera filmte und sein Filmmaterial nicht herausgeben wollte. Die Kontrolleure gaben seinerzeit einen Notruf bei der Polizei ab: “Kommen Sie schnell, hier filmt einer”.[...]
Da die Kontrolleure jedoch einige Wochen nach der Tat erstmalig bei ihrer kriminalpolizeilichen Vernehmung zu Protokoll gaben, der Journalist habe sie tätlich angegriffen, wurde das Verfahren gegen die eigentlichen Täter nicht nur wegen angeblicher Notwehr eingestellt, sondern die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Berliner Journalisten Anatol Wiecki.[...]
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Ich selbst hatte auch schon das Vergnügen, einen Fahrgast wegen einer vermeintlichen Schlägerei mit privaten Kontrolleuren der BVG in zweiter Instanz zu verteidigen. So hat wohl jeder seine Meinung zu den privaten Kontrolleuren…
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[...] vor die Füße geworfen wurde, macht so und ohne weitere Prüfung der Geschichte längst die Runde. Wird schon alles genauso sein, wie es da steht. Zugegeben: Wäre ich schneller gewesen,… [...]
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