Ein Angeklagter erschien zur Hauptverhandlung mit einer Schildmütze auf dem Kopf. Trotz Aufforderung des Vorsitzenden weigerte er sich, diese auf Dauer abzunehmen.
Das Schöffengericht erließ daraufhin einen Ordnungsmittelbeschluss, wonach gegen den Angeklagten wegen seiner Weigerung, die Schildmütze vom Kopf zu nehmen, ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.- EUR, ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft, angeordnet wurde.
Gegen den Ordnungsmittelbeschluss legte der Angeklagte die sofortige Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verwarf die sofortige Beschwerde in seinem Beschluss vom 8.5.2007 (Az.: 1 Ws 126/07) und führte in seiner Begründung umfassend aus, wann das äußere Erscheinungsbild in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen könne:
Das in Wetzlar ansässige Deutsche Kinderförderwerk e. V. darf in Rheinland-Pfalz keine Spenden sammeln. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 16.03.2007 (Az.: 7 B 10090/07.OVG).
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hatte gegenüber dem Deutsche Kinderförderwerk, das nach seiner Satzung krebskranken, verletzten oder Not leidenden Kindern hilft, ein Sammlungsverbot ausgesprochen und dessen sofortige Vollziehung angeordnet. Den hiergegen gestellten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
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Da gibt es nur eins: “Jetzt-Oder-Nie” ab damit in den Gelöscht-Ordner.
Die Verhängung von Zwangshaft gegen den Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit Weise ist unverhältnismäßig. Dies entschied das Hessische Landesozialgericht (LSG) in einem heute ergangenen Beschluss (Az.: L 7 AS 10/07 ER; rechtskräftig).
Der Fall: Mit Beschluss vom 29. Dezember 2006 hatte das Sozialgericht Fulda gegen den Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit Zwangshaft für den Fall angeordnet, dass die Bundesagentur dem Main-Kinzig-Kreis nicht bis zum 31. Januar 2007 alle Daten zur Verfügung stellt, die ihr über Stellenangebote zur Verfügung stehen.
Mit Beschluss vom 11.01.2007 (Az.: VG 11 A 65.07) hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin einen Eilantrag des Scientology Kirche Berlin e.V. auf vorübergehende Sperrung der Otto-Suhr-Allee für den Fahrzeugverkehr abgelehnt.
Die Antragstellerin hat in der Otto-Suhr-Allee Ecke Cauerstraße in Charlottenburg-Wilmersdorf ein neues 6-stöckiges Gemeindezentrum bezogen. Für Samstag, den 13.01.2007, ist eine große Eröffnungsfeier geplant.
Die beiden Starenkästen wurden laut Polizeimeldung vom 21.12.2006 in der Frankfurter Allee in Lichtenberg und in der Seestraße im Wedding aufgestellt.
Der “Blitzer” in der Frankfurter Allee steht stadteinwärts in Höhe des Bezirksamtes Lichtenberg (Haus Nr. 187). Vier Blitzer decken alle drei Spuren ab.
In der Nacht zum Sonntag wurden an über 100 Fahrzeugen in Pankow und Wedding Reifen an geparkten Autos zerstört.
Gestern Morgen hat ein Zeuge gegen 7 Uhr einen unbekannten jungen Mann beobachtet, der in der Berliner Ecke Binzstraße in Pankow an mehreren Fahrzeugen die Reifen zerstach. Die von ihm alarmierten Beamten trafen den Täter trotz intensiver Absuche nicht mehr an. Im Laufe der bis zum Nachmittag andauernden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Unbekannte in Pankow, insbesondere in der Wollank-, Brehme-, Flora-, Mühlen-, Berliner – und der Binzstraße, an 54 Fahrzeugen einen bis mehrere Reifen zerstochen hat. In Wedding waren in der Grüntaler-, Jülicher- und der Steeger Straße insgesamt 65 Fahrzeuge betroffen.
Der Tatverdächtige ist 25 bis 30 Jahre alt und schlank. Er hat dunkle, kurze Haare und trug eine helle Jeans, eine braune Lederjacke mit hellem Kunstfellkragen, einen dunkelblauen Strickpullover mit Rundhalsausschnitt und weißen, schmalen Querstreifen.
Bereits am Wochenende zuvor hatten ein oder mehrere Täter an über 100 Autos die Reifen in der Neumann- , Uppsalaer- und der Hallandstraße zerstört.
In letzter Zeit gab es stadtweit eine Häufung von Vorfällen, bei denen unbekannte Männer an Wohnungstüren klingeln und sich als Mitarbeiter der Firma Vattenfall ausgeben. Dabei treten sie in einer Bekleidung auf, die den Eindruck verstärkt, dass sie zu dem Energieversorger gehören. Die Täter händigen falsches Informationsmaterial der Firma Vattenfall aus und verlangen dafür eine Unterschrift.
In einigen Fällen geben sich die Personen auch als Mitarbeiter der Post aus und lassen sich das überreichte Informationsmaterial mit Unterschrift quittieren. Diese Unterschriften werden zur Begehung von Straftaten missbraucht. Bei dem Informationsmaterial handelt es sich um Totalfälschungen.
Quelle: PM # 2667 Berliner Polizeipräsident
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg stellt dazu in einer Pressemitteilung fest:
Dem OLG ist bekannt geworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen zwei Richter des OLG Naumburg und einen Richter des Landgerichts (LG) Halle Anklage wegen Rechtsbeugung beim LG Halle erhoben hat. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache gemäß § 170 GVG nichtöffentlich verhandelt wurde. Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Das OLG vertraut darauf, dass die erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Am Mittwoch, 15. November 2006, wurde eine ehemalige Sachbearbeiterin des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin wegen des Verdachts der Veruntreuung von etwa 743.000 Euro Sozialhilfe durch Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Berlin verhaftet. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten verkündete Ingrid S. (48) wegen des Vorwurfs der schweren Untreue und der schweren Bestechlichkeit am gestrigen Donnerstag den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Die Festnahme war im Rahmen einer umfangreichen Durchsuchungs- und Fahndungsmaßnahme gegen insgesamt drei Beschuldigte erfolgt.
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