Zum Anspruch auf Schadensersatz bei unzulänglicher Unterrichtung bei einem Betriebsübergang

Februar 1, 2008 on 11:43 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Bei einem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Betriebsinhaber die betroffenen Arbeitnehmer auch darüber unterrichten, dass der Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebes, nicht aber das Betriebsgrundstück übernimmt.

Zur Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern

Januar 17, 2008 on 4:21 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt – mangels anderer Vereinbarungen – seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausschöpft.

Arbeitsgericht Berlin weist Klage des KAV gegen verdi und dbb Tarifunion ab

Januar 4, 2008 on 3:58 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Das Arbeitsgericht hat in seiner heutigen Sitzung die Klage (Az.: 91 Ca 7827/07) des Kommunalen Arbeitgeberverbandes KAV gegen die Gewerkschaft ver.di und die dbb Tarifunion abgewiesen.

Der KAV hatte im Hinblick auf einen zwischen ihr und den Beklagten abgeschlossenen „Tarifvertrag Meistbegünstigung“ darauf geklagt, dass eine Regelung über die Arbeitszeit, die von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit ver.di und dbb Tarifunion abgeschlossen worden war, teilweise, und zwar bezogen auf die Dauer der Wochenarbeitszeit, auch mit ihr getroffen werden müsse.

Zur Vergütung der Schulsommerferien im vorher beendeten befristeten Lehrerarbeitsverhältnis

Dezember 20, 2007 on 2:33 | In Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst | Comments Off

Die Klägerin arbeitete als angestellte Lehrkraft in den Diensten des beklagten Landes. Das Arbeitsverhältnis war für die Zeit vom 25. August 2004 bis zum 22. Juli 2005 wirksam befristet. In diesem Zeitraum erhielt die Klägerin die vertragsgemäße Vergütung. Während der anschließenden Schulsommerferien bezog sie Arbeitslosengeld. Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte erhalten auch während der Schulferien ihre monatliche Vergütung. Die Klägerin ist der Auffassung, das beklagte Land sei verpflichtet, sie auch für die Dauer der an das Arbeitsverhältnis anschließenden unterrichtsfreien Zeit zu vergüten. Sie habe ebenso wie die unbefristet angestellten Lehrkräfte während der Unterrichtszeit mehr als die regelmäßig geschuldete Arbeitszeit geleistet. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin ist mit Urteil vom 19.12.2007 (Az.: 5 AZR 260/07) ohne Erfolg geblieben.
Nach § 4 Abs. 2 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Eine schlechtere Behandlung liegt vor, wenn befristet Beschäftigte für die gleiche Arbeitsleistung eine geringere Bezahlung als die Dauerbeschäftigten erhalten oder wenn ihnen wegen der Befristung Vergünstigungen vorenthalten werden.

Arbeitsgericht verbietet Flashmob-Aktionen von ver.di in Einzelhandelsfilialen

Dezember 12, 2007 on 4:10 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Das Arbeitsgericht Berlin hat heute im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az.: 34 Ga 20169/07) der Gewerkschaft ver.di untersagt, so genannte „Flashmob-Aktionen“ im Rahmen ihres Ar-beitskampfes im Einzelhandel durchzuführen. Diese Aktionen werden in der Weise geführt, dass beispielsweise viele Menschen zur gleichen Zeit einen Pfennigartikel in einer Filiale kaufen und damit für längere Zeit den Kassenbereich blockieren. Das Arbeitsgericht hat solche Aktionen für arbeitskampfrechtlich unwirksam erklärt, da sie die Grenzen aus Art. 9 Abs. 3 GG überschritten.

Quelle: PM Nr. 29/07 vom 12. Dezember 2007 ArbG Berlin

Zur Vertragsänderung nach Betriebsübergang

November 8, 2007 on 10:42 | In Arbeitsrecht | Comments Off

§ 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken. Eine solche Vereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Sachgrundes.

Die Klägerin war als Verkäuferin bei einer nicht tarifgebundenen Handelsgesellschaft beschäftigt. Sie bezog monatlich ein Grundgehalt von 1.099,28 Euro brutto sowie eine Funk-tionszulage in Höhe von 270,98 Euro brutto. Das Arbeitsverhältnis ging am 1. Juni 2004 im Wege des Betriebsübergangs auf die Beklagte über. Am 27. Juli 2004 vereinbarten die Par-teien, das Entgelt unter Wegfall der Funktionszulage auf das bei der Beklagten tariflich geregelte Monatsentgelt von 1.041,40 Euro brutto abzusenken. Als Ausgleich erhielt die Klägerin eine Einmalzahlung in Höhe von 3.900,00 Euro. Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Unwirksamkeit der Änderungsvereinbarung geltend gemacht und Fortzahlung der mit dem Betriebsveräußerer vereinbarten Vergütung gefordert.

Zum Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Oktober 25, 2007 on 2:46 | In Arbeitsrecht | 1 Comment

Hat der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutzklage erhoben und stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, kann er nach § 12 KSchG binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern, wenn er während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist. Dieses Sonderkündigungsrecht steht dem Arbeitnehmer jedoch nicht zu, wenn er sich während des Kündigungsschutzprozesses selbständig gemacht hat. In diesem Fall ist die Erklärung nach § 12 KSchG regelmäßig in eine ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin umzudeuten. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht das vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB mit der Folge fort, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit keine Konkurrenztätigkeit ausüben kann. Hieran ändert ein zuvor vom Arbeitgeber nach § 75a HGB erklärter Verzicht auf ein im Arbeitsvertrag vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot nichts.

Kein Anspruch auf Paginierung der Personalakte

Oktober 17, 2007 on 2:33 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Personalakten sollen wahrheitsgemäß und möglichst vollständig Auskunft über die Person des Arbeitnehmers und dessen beruflichen Werdegang im Arbeitsverhältnis Aufschluss geben. Zur Personalakte gehören deshalb alle Unterlagen und Schriftstücke, die sich mit der Person eines bestimmten Arbeitnehmers und der Entwicklung seines Arbeitsverhältnisses befassen. Über die Art und Weise der Personalaktenführung entscheidet der Arbeitgeber allein.

Der Kläger ist seit 1991 bei der beklagten Sparkasse beschäftigt. Im März 2004 stellte er bei Einsicht in seine Personalakten ua. fest, dass die darin enthaltenen Unterlagen nicht mit Seitenzahlen versehen waren. Mit seiner Klage verlangt er die nachträgliche und zukünftige Paginierung seiner Personalakte.

Arbeitsgericht Berlin lehnt Antrag der GDL auf einstweilige Verfügung gegen die Einteilung zu Notdienstarbeiten ab

Oktober 12, 2007 on 3:09 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag (Az.: 24 Ga 16462/07) der GDL, der Deutschen Bahn AG im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, streikbereite Arbeitnehmer zu Notdienstarbeiten im Arbeitskampf heranzuziehen, zurückgewiesen. Die Zurückweisung beruht darauf, dass das Arbeitsgericht die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit nicht gesehen hat. Die GDL hatte den gleichen Antrag nämlich zuvor beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main gestellt, dort aber zurückgenommen. Deswegen ist die Dringlichkeit für den jetzt beim Arbeitsgericht Berlin gestellten Antrag nicht anerkannt worden.

Quelle: PM 21/07 ArbG Berlin vom 12. Oktober 2007

Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung

Oktober 11, 2007 on 8:54 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich den einmaligen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem Ende der Ausbildung. Weitere befristete Arbeitsverträge können nicht auf den in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG normierten Sachgrund gestützt werden. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 10.10. 2007 (Az.: 7 AZR 795/06) entschieden.

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