Zur persönlichen Haftung des Heilbehandlungsarztes bei einem Diagnosefehler

November 17, 2007 on 7:37 | In Arztrecht, Haftungsrecht | Comments Off

Der Kläger verlangt von dem beklagten Arzt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung. Nach einem Arbeitsunfall im Juli 2001 wandte er sich wegen einer Handverletzung an den Beklagten, der Facharzt für Chirurgie und als Heilbehandlungsarzt (sogenannter H-Arzt) der Berufsgenossenschaften zugelassen ist. Nach einer Röntgenaufnahme schloss der Beklagte eine Fraktur aus, diagnostizierte eine Zerrung des Handgelenks und legte einen Zink-Leim-Verband an. Das Röntgenbild zeigte jedoch eine perilunäre Luxation (Verrenkung des Handgelenks, hier verbunden mit Bänderrissen), bei der nach dem Vertrag „Ärzte/Unfallversicherungsträger“ jeder behandelnde Arzt verpflichtet ist, für eine Überweisung des Unfallverletzten in eine von der Berufsgenossenschaft zugelassene Klinik zu sorgen. Der Kläger kann seinen Beruf als Getränkefahrer nicht mehr ausüben und ist um 30 % in der Erwerbstätigkeit gemindert, zwischenzeitlich verrentet.

Klinik muss Oberarzt auch Oberarztvergütung zahlen

Juni 28, 2007 on 8:43 | In Arbeitsrecht, Arztrecht | Comments Off

In dem vom Arbeitsgericht Kassel mit Urteil vom 27.06.2007 (Az.: 5 Ca 116/07) entschiedenen Fall übte der betroffene Arzt Oberarzttätigkeiten aus. Das beklagte Klinikum Kassel hatte den Oberarzt aber nach Abschluss der Tarifverträge im Jahr 2006 eine Stufe tiefer in die Entgeltgruppe für Fachärzte eingruppiert, genauer gesagt zurückgestuft. Das Gericht entschied nun, dass diese Zurückstufung nicht rechtens sei.

Nach den Ärzte-Tarifverträgen aus dem Jahr 2006 ist Oberarzt derjenige, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung ausdrücklich übertragen worden ist. Das Klinikum vertrat die Ansicht, dass es einer ausrücklichen Übertragung bedürfe. Diese sei aber niemals erfolgt. Dagegen argumentierte der den Kläger vertretene Marburger Bund, dass es für eine „Übertragung“ im Gegensatz zu einer “Anordnung” keiner schriftlichen Form bedürfe.

40.000 Euro Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutteraus­schabung

Mai 26, 2007 on 8:48 | In Arztrecht, Haftungsrecht | 1 Comment

Mit einem am 25.04.2007 verkündeten und heute bekannt gewordenen Urteil hat der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichts Köln einer jetzt 35-jährigen Patientin aus dem Raum Aachen wegen fehlender Risikoaufklärung ein Schmerzensgeld von 40.000,- Euro zugesprochen, nachdem sich infolge einer Gebärmutterausschabung Komplikationen eingestellt hatten, die letztlich zur Unfruchtbarkeit der Frau führten. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Klinik sowie der Operateur für alle Schäden haften, die infolge des Eingriffs entstanden sind bzw. noch entstehen werden (Az.: 5 U 180/05).

Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige bestätigt

Februar 23, 2007 on 10:13 | In Arztrecht, Verwaltungsrecht (BT) | 1 Comment

Die Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige ist rechtmäßig. Diese Auffassung hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg in einer aktuellen Eilentscheidung (Az.: 7 L 25/07) bestätigt.

Mit Beschluss vom 14. Februar 2007 lehnte das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines 67-jährigen Arztes aus dem Märkischen Kreis ab, mit dem die Bezirksregierung Arnsberg verpflichtet werden sollte, die Fortsetzung der Tätigkeit des Arztes als flugmedizinischer Sachverständiger über dessen 68. Geburtstag hinaus vorerst weiter zu dulden.
Der Arzt hatte bei der Bezirksregierung die Verlängerung seiner Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger beantragt, aufgrund derer er bis zur Vollendung seines 68. Lebensjahres berechtigt war, Tauglichkeitszeugnisse für Piloten u.a. von Privatflugzeugen zu erteilen. Die Behörde lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass eine Verlängerung über diese Altersgrenze hinaus nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht möglich sei.

Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,– € Geldbuße

Februar 13, 2007 on 10:56 | In Arztrecht, Verwaltungsrecht (BT) | 1 Comment

Weil ein Mainzer Tierarzt während seines Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine Berufspflichten verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe – Az.: Kf 3/06.MZ) festgestellt und den Veterinär zu einer Geldbuße von 5.000,– € verurteilt.

Erläuterung: Tierärzte in Rheinland-Pfalz sind ebenso wie Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker Mitglieder in öffentlichen Berufsvertretungen (Kammern).

Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz ist für Rheinland-Pfalz insgesamt zuständig. Es entscheidet in der Besetzung mit einem Verwaltungsrichter (Vorsitzender) und zwei Fachbeisitzern. Ihm obliegt die Entscheidung über berufsgerichtliche Maßnahmen in Fällen, in denen ein Kammermitglied seine Berufspflichten schuldhaft verletzt hat. Eine der möglichen berufsgerichtlichen Maßnahmen ist die Verhängung einer Geldbuße bis zu 100.000,– €.

Klagen von im Marburger Bund organisierte Ärzte abgewiesen

November 23, 2006 on 1:44 | In Arbeitsrecht, Arztrecht | Comments Off

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat in seiner Sitzung vom heutigen Donnerstag, den 23.11.2006 die Klagen einer Reihe von im Marburger Bund organisierten Ärzten abgewiesen (Az.: 75 Ca 15574/06) und festgestellt, dass ein neuer Haustarifvertrag, der zwischen den Helios – Kliniken GmbH und der Gewerkschaft Ver.di abgeschlossen war, auch auf deren Arbeitsverhältnisse Anwendung findet. Es hat sich dabei im Wesentlichen auf die in den jeweiligen Arbeitsverträgen enthaltenen Bezugnahmeklauseln bezogen, über die tarifvertragliche Regelungen, in diesem Fall der mit Ver.di abgeschlossene Haustarifvertrag, in das Arbeitsverhältnis einbezogen worden waren.

Quelle: PM 52/06 LAG Berlin

Beweisregel bei Arzthaftung im Bereich des voll beherrschbaren Risikos

September 7, 2006 on 3:04 | In Arztrecht, Haftungsrecht | Comments Off

1. Steht fest, dass ein Schuldner eine objektive Vertragspflicht verletzt hat und dadurch der behauptete Schaden entstanden ist, hat der Schuldner die Beweislast dafür, dass ihn an der Schlechterfüllung des Vertrags kein Verschulden trifft. Diese aus § 282 BGB a.F. abgeleitete Beweisregel gilt grundsätzlich im Rahmen der positiven Vertragsverletzung für den Bereich des Werk- und des Dienstvertragsrechts. Nach dem Sinn der Beweisregel erfasst die Beweislastumkehr auch den Nachweis des objektiven Pflichtenverstoßes, wenn der Gläubiger im Herrschafts- oder Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen ist und die den Schuldner treffenden Vertragspflichten (auch) dahin gingen, den Gläubiger gerade vor solch einem Schaden zu bewahren.

Rechtswidrige Geschäfte mit Botox zwischen Berliner Apotheker und Hamburger Ärztin

September 6, 2006 on 12:09 | In Alltag, Arztrecht, Berlin, Sozialrecht | Comments Off

Die Geschäfte eines Berliner Apothekers und einer Hamburger Ärztin mit dem Medikament Botox (Botulinum-Toxin) waren rechtswidrig. Der Apotheker hatte nach eigenen Angaben Botox im Wert von 50.000 EUR persönlich an die Hamburger Ärztin geliefert. Von der AOK Rheinland / Hamburg verlangte er dafür die Zahlung von 50.000 EUR. Seine Klage ist jetzt jedoch vom Berliner Sozialgericht (Az.: S 81 KR 4207/04) abgewiesen worden.

AMVV zum 01.07. erneut geändert – Vorlage des Arztausweises reicht wieder aus

September 4, 2006 on 9:20 | In Arztrecht | Comments Off

Wie ich berichtete war ein Rezept seit 01.01. immer notwendig. § 4 Abs. 2 AMVV enthält nun wieder die Regelung, dass der Arzt durch Vorlage seines Arztausweises verschreibungspflichtige Arzneimittel für den Eigenbedarf in der Apotheke erhalten kann. Die Verschreibung bedarf nicht der schriftlichen (Rezept) oder elektronischen Form.

Nun kann der Arzt den Apotheker in dringenden Fällen auch wieder telefonisch über die Verschreibung und deren Inhalt informieren. Er muss die Verschreibung dann aber in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachreichen.

Ärztliche Schweigepflicht umfasst auch die Identität von Mitpatienten

August 16, 2006 on 12:06 | In Arztrecht | Comments Off

Die Klägerin unterzog sich in einer von der Beklagten betriebenen Fachklinik für psychogene Erkrankungen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Dabei nahm sie mit anderen Patienten an einer ärztlich verordneten Tanztherapie teil. Bei einer der unter der Aufsicht einer Mitarbeiterin der Beklagten durchgeführten Tanzübungen kollidierte die Klägerin mit einem Mitpatienten, kam zu Fall und zog sich erhebliche Verletzungen am rechten Bein zu. Der Unfallhergang ist streitig. Die Klägerin kennt lediglich den Vornamen des Mitpatienten.
Die Klägerin hat vorgetragen, der Mitpatient, der neben ihr mit einer anderen Patientin Bewegungsübungen mit einem Tuch gemacht habe, sei ausgelassen und unachtsam zu Fall gekommen und hierbei gegen ihr Bein gestoßen. Sie selbst sei deshalb gestürzt und habe sich am Bein erheblich verletzt. Durch den Sturz sei ein Dauerschaden entstanden, sie verlange Schmerzensgeld in Höhe von 5.500,– € und Schadensersatz wegen eines Haushaltsführungsschadens, wegen Umbaukosten für das Badezimmer, Betreuungskosten, Telefonkosten und Fahrtkosten für ihren Ehemann in Höhe von ca. 25.000 €. Für den Unfall sei auch der Mitpatient verantwortlich, er selbst habe ihre Unfallschilderung bei einem Krankenhausbesuch bestätigt und sich entschuldigt. Die Beklagte müsse deshalb Name und Anschrift dieser Person mitteilen.
Die Beklagte hat vorgetragen, dass vermutlich infolge eigenen Übermutes die Klägerin ihr Tuch schwingend rückwärts gelaufen und mit dem Mitpatienten zusammengestoßen sei. Dabei seien sowohl die Klägerin als auch der Mitpatient zu Fall gekommen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung des Mitpatienten sei nicht erkennbar. Die ärztliche Schweigepflicht stehe der begehrten Auskunftserteilung entgegen.
Das Landgericht hat die Auskunftsklage zur Identität des Mitpatienten und die Schadensersatzklage gegen die Betreiberin der Klinik abgewiesen.

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