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	<title>Recht und Alltag &#187; Berlin</title>
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	<description>Rechtsanwalt Folkert Janke aus Berlin Lichtenberg bespricht in diesem Weblog Themen aus Recht und Alltag.</description>
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		<title>Ausflug ans Familiengericht</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Jul 2009 13:59:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute Morgen musste ich einen Termin f&#252;r meine Kollegin, die bei uns das Familienrecht betreut, beim Familiengericht wahrnehmen.
Im Gericht angekommen sucht ich zun&#228;chst  eine Toilette. Nachdem ich (endlich) eine ohne Aufschrift „Nur f&#252;r Personal“ gefunden hatte, wurde ich beim H&#228;ndewaschen von einem Wachtmeister belehrt, dass es sich um eine Personaltoilette handele. Meinen Einwand, dass gerade [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Morgen musste ich einen Termin f&#252;r meine Kollegin, die bei uns das Familienrecht betreut, beim Familiengericht wahrnehmen.</p>
<p>Im Gericht angekommen sucht ich zun&#228;chst  eine Toilette. Nachdem ich (endlich) eine ohne Aufschrift „Nur f&#252;r Personal“ gefunden hatte, wurde ich beim H&#228;ndewaschen von einem Wachtmeister belehrt, dass es sich um eine Personaltoilette handele. Meinen Einwand, dass gerade das aber nun an dieser Toilette nicht dran st&#252;nde, &#252;berh&#246;rte er irgendwie. Er erz&#228;hlte mir nur, dass schon einmal jemand in der Personaltoilette eingeschlossen worden sei und er diese Toilette aber nicht abschlie&#223;en k&#246;nne, weil sein Schl&#252;ssel nicht passe, sonst w&#228;re ich gar nicht erst reingekommen.</p>
<p>Gl&#252;cklich, nicht eingeschlossen worden zu sein, suchte ich den Wartebereich f&#252;r den Sitzungssaal auf. Dort sprach mich eine Frau an und wir stellten fest, dass wir Termine zur selben Zeit hatten. Wie sich aber herausstellte jeweils in dem anderen neben dem Wartebereich angrenzenden Sitzungssaal. Sie erz&#228;hlte mir, dass sie Anw&#228;ltin in Thailand war, nun aber Mandantin sei, also geschieden werden m&#246;chte. Da die anderen Beteiligten der beiden Prozesse nicht p&#252;nktlich erschienen, konnte sie mir noch so einiges aus ihrer ehemaligen Kanzlei in Thailand erz&#228;hlen.</p>
<p>Die Verhandlung selbst verlief recht entspannend. Das war bei meinem letzten Besuch im Familiengericht nicht so. Die damalige Richterin war richtig fuchsig und der Kollege hatte ihre Laune durch irgendwelche Diskussionen zu Streitwerten nicht gerade verbessert. Die Parteien durch ihre Fragen allerdings auch nicht.</p>
<p>Diesmal alles anders. Keine Probleme, keine Hinweise des Gerichts. Na doch, einen gab der Richter doch. Auf seine Frage, ob wir das Trennungsdatum best&#228;tigen k&#246;nnten, konnte ich nur erwidern, dass wir dass doch so auch schrifts&#228;tzlich vorgetragen bzw. best&#228;tigt h&#228;tten. Er meinte darauf hin schmunzelnd: „Fr&#252;her standen an Gerichten immer lateinische Sinnspr&#252;che. Nun m&#252;sse am Familiengericht eigentlich in gro&#223;en Buchstaben stehen „Nichts ist unm&#246;glich“. Der Vortrag der Parteien w&#252;rde sich im Familiengericht schlie&#223;lich laufend &#228;ndern.“ Heute nicht, also alles prima.</p>
<p>&#220;berraschend gut gelaunt beantwortete er auch die Frage des Antragstellers, ob er was bezahlen m&#252;sse, mit, er bek&#228;me doch PKH. Seine Scheidung w&#252;rden er, die Protokollantin und die Anw&#228;lte bezahlen. F&#252;r die o.g. Richterin am Familiengericht war PKH ein Reizthema. Da hatte ich den Eindruck, als w&#252;rde jede gew&#228;hrte PKH direkt von ihren Bez&#252;gen abgezogen werden.</p>
<p>Seine Laune wurde auch nicht schlechter, als der Anwalt des Antragsstellers ihn fragte, ob das so &#252;blich in Berlin sei mit der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsans&#228;ssigen Rechtsanwalts und wie das dann mit seinen Reisekosten (Anm.: aus dem tiefsten Brandenburg) sei. Ich meine, dass das mit der Beiordnung so im Gesetz steht, aber auch hier wusste der Richter jede Diskussion (und die damit ggfs. verbundene Verschlechterung seiner guten Laune) abzuw&#252;rgen mit dem Hinweis, das mache er nicht, da m&#252;sse er sich mit dem Rechtspfleger auseinander setzen. Ich habe nur sehr selten mit PKH zu tun, aber ich vermute, wegen der Reisekosten wird der Kollege noch viel Freude mit dem Rechtspfleger haben.</p>
<p>Der Antragsteller versuchte die Frage seines Prozessbevollm&#228;chtigten noch zu toppen, in dem er nach seinen Reisekosten fragte, aber dazu gab es wieder einen freundlichen Verweis auf den Rechtspfleger. In meinem letzten Termin beim Familiengericht hat diese Frage die Richterin fasst zum Platzen gebracht und in langen Ausf&#252;hrungen dazu geendet, dass man auch mit dem Fahrrad fahren k&#246;nne. Das h&#228;tte sie schlie&#223;lich fr&#252;her auch mit zwei Kindern gemacht. Nun gut, hier sprach f&#252;r den Fragesteller, dass er aus Brandenburg nach Berlin kommen musste. Allerdings wei&#223; ich auch nicht, wie weit die Richterin fr&#252;her mit dem Fahrrad gefahren ist, aber ich frage ja auch nicht nach meinen Fahrtkosten.</p>
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		<title>Wir haben da ein Problem&#8230;</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 14:03:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem ich die Richterin von ihrer &#246;rtlichen Zust&#228;ndigkeit &#252;berzeugen konnte, war f&#252;r heute ein Termin anberaumt.
Der Beklagte ist erwartungsgem&#228;&#223; trotz ordnungsgem&#228;&#223;er Ladung nicht erschienen, die Klage ist schl&#252;ssig.
Ich habe mich schon auf die 15min&#252;tige Wartezeit eingestellt, da offenbart mir die Richterin, dass wir ein Problem h&#228;tten.
Der Beklage habe zwar auf die Klage erwidert (wohl in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Nachdem ich die Richterin von ihrer &#246;rtlichen Zust&#228;ndigkeit &#252;berzeugen konnte, war f&#252;r heute ein Termin anberaumt.</p>
<p class="MsoNormal">Der Beklagte ist erwartungsgem&#228;&#223; trotz ordnungsgem&#228;&#223;er Ladung nicht erschienen, die Klage ist schl&#252;ssig.</p>
<p class="MsoNormal">Ich habe mich schon auf die 15min&#252;tige Wartezeit eingestellt, da offenbart mir die Richterin, dass wir ein Problem h&#228;tten.</p>
<p class="MsoNormal">Der Beklage habe zwar auf die Klage erwidert (wohl in Kenntnis der vorgerichtlichen Korrespondenz), aber sie habe vorgestern eine (=die) Abschrift in der Akte entdeckt, die sie dann hat zustellen lassen. Eine PZU &#252;ber eine Klagezustellung sei nicht in der Akte.</p>
<p class="MsoNormal">Kein VU, stattdessen ein neuer Termin.</p>
<p class="MsoNormal">Naja, so etwas kann passieren, aber muss auch nicht sein.&lt; &gt;&lt; &gt;&lt;&#8211;&gt;</p>
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		<title>Arbeitsgericht Berlin erkl&#228;rt Befristung im Technikmuseum f&#252;r unwirksam</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Mar 2008 16:00:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[ArbG]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Neugründung]]></category>
		<category><![CDATA[Technikmuseum]]></category>
		<category><![CDATA[TzBfG]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverh&#228;ltnisses von geringf&#252;gig besch&#228;ftigten Arbeitnehmern, die als G&#228;stebetreuer im Technikmuseum t&#228;tig sind, und deren Arbeitsverh&#228;ltnis zum Ablauf der Befristung vier Jahre bestanden hat, f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt (Az.: 26 Ca 19768/07). 
Zwar k&#246;nne gem&#228;&#223; § 14 Abs. 2 a  TzBfG bei Neugr&#252;ndungen von Unternehmen eine befristete Besch&#228;ftigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverh&#228;ltnisses von geringf&#252;gig besch&#228;ftigten Arbeitnehmern, die als G&#228;stebetreuer im Technikmuseum t&#228;tig sind, und deren Arbeitsverh&#228;ltnis zum Ablauf der Befristung vier Jahre bestanden hat, f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=26 Ca 19768/07" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">26 Ca 19768/07</a>). </p>
<p>Zwar k&#246;nne gem&#228;&#223; § <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">14</a> Abs. 2 a  TzBfG bei Neugr&#252;ndungen von Unternehmen eine befristete Besch&#228;ftigung ohne Sachgrund bis zu vier Jahren zul&#228;ssig sein. Jedoch handele es sich bei der Firma T &#038; M Museum und Marketing GmbH, bei der die geringf&#252;gig Besch&#228;ftigten angestellt waren, nicht um eine „Neugr&#252;ndung“, sondern um eine „Ausgr&#252;ndung“ aus der Stiftung. Auf diese finde die Ausnahmevorschrift des § <a href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung">14</a> Abs. 2 a TzBfG keine Anwendung, so dass es dort bei der H&#246;chstdauer von zwei Jahren f&#252;r die sachgrundlose Befristung bleibe. Ein Sachgrund f&#252;r die Befristung sei nicht gegeben.</p>
<p><em>Quelle: PM 10/08 ArbG Berlin vom 27. M&#228;rz 2008</em></p>
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		<title>BVG-Kontrolle: Journalist Anatol Wiecki freigesprochen</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/bvg-kontrolle-journalist-anatol-wiecki-freigesprochen/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jul 2007 14:53:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade wurde ich durch den Autor per E-Mail auf folgende Meldung aufmerksam gemacht:
Der Journalist Anatol Wiecki ist heute vom Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 239 Cs 5259/05) von dem Vorwurf der K&#246;rperverletzung freigesprochen worden.  Wiecki wurde in dem Verfahren von dem Vize-Fraktionschef der GR&#220;NEN im Deutschen Bundestag, Hans-Christian Str&#246;bele, vertreten. Sein Verteidiger und der Staatsanwalt stellten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade wurde ich durch den Autor per E-Mail auf folgende Meldung aufmerksam gemacht:</p>
<p>Der Journalist Anatol Wiecki ist heute vom Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 239 Cs 5259/05) von dem Vorwurf der K&#246;rperverletzung freigesprochen worden.  Wiecki wurde in dem Verfahren von dem Vize-Fraktionschef der GR&#220;NEN im Deutschen Bundestag, Hans-Christian Str&#246;bele, vertreten. Sein Verteidiger und der Staatsanwalt stellten nach einem jahrelangen Proze&#223; den Antrag auf einen glasklaren Freispruch. Wiecki war vor 4 Jahren von mehreren privaten BVG-Kontrolleuren misshandelt worden, weil der Journalist eine Fahrscheinkontrolle mit einer Fernsehkamera filmte und sein Filmmaterial nicht herausgeben wollte. Die Kontrolleure gaben seinerzeit einen Notruf bei der Polizei ab: “Kommen Sie schnell, hier filmt einer”.[...]<br />
Da die Kontrolleure jedoch einige Wochen nach der Tat erstmalig bei ihrer kriminalpolizeilichen Vernehmung zu Protokoll gaben, der Journalist habe sie t&#228;tlich angegriffen, wurde das Verfahren gegen die eigentlichen T&#228;ter nicht nur wegen angeblicher Notwehr eingestellt, sondern die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Berliner Journalisten Anatol Wiecki.[...]</p>
<p>Mehr <a href="http://medienhure.de/bvg-skandal-journalist-anatol-wiecki-rehabiliert-freispruch-nach-4-jahren/">hier</a> </p>
<p>Ich selbst hatte auch schon das Vergn&#252;gen, einen Fahrgast wegen einer vermeintlichen Schl&#228;gerei mit privaten Kontrolleuren der BVG in zweiter Instanz zu verteidigen. So hat wohl jeder seine Meinung zu den privaten Kontrolleuren&#8230;</p>
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		<title>Schulverwaltung darf von Erziehungsberechtigten bei Einschulung Nachweise &#252;ber die Wohnsituation verlangen</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/schulverwaltung-darf-von-erziehungsberechtigten-bei-einschulung-nachweise-uber-die-wohnsituation-verlangen/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jul 2007 12:41:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragter]]></category>
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		<category><![CDATA[Erziehungsberechtigte]]></category>
		<category><![CDATA[Nachweis]]></category>
		<category><![CDATA[Schulverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[VG]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnsituation]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag auf Aufnahme in die erste Klasse der Wald-Grundschule mit Beschluss vom 16.07.2007 (Az.: VG 9 A 162.07) abgelehnt.
Die Antragstellerin begehrte Aufnahme in eine erste Klasse der Wald-Grundschule mit der Begr&#252;ndung, sie sei in deren Einschulungsbereich gemeldet. Den Antrag lehnte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit der Begr&#252;ndung ab, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag auf Aufnahme in die erste Klasse der Wald-Grundschule mit Beschluss vom 16.07.2007 (Az.: <a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/vg_09_a_162.07.beschluss.pdf">VG 9 A 162.07</a>) abgelehnt.</p>
<p>Die Antragstellerin begehrte Aufnahme in eine erste Klasse der Wald-Grundschule mit der Begr&#252;ndung, sie sei in deren Einschulungsbereich gemeldet. Den Antrag lehnte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit der Begr&#252;ndung ab, die Ermittlungen h&#228;tten ergeben, die Antragstellerin sei lediglich zum Schein im Einschulungsbereich der Wald-Grundschule gemeldet. In Wirklichkeit lebe sie weiterhin im Einzugsbereich der Charles-Dickens-Grundschule.</p>
<p>Hiergegen wandte die Antragstellerin sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat den Antrag abgelehnt. Zur Begr&#252;ndung wurde ausgef&#252;hrt, zwar seien grunds&#228;tzlich die Angaben der Erziehungsberechtigten &#252;ber den Wohnort bei der Entscheidung &#252;ber einen Aufnahmeantrag in eine Grundschule zugrunde zu legen.</p>
<p>Dies gelte aber dann nicht, wenn sich aus besonderen Umst&#228;nden des Einzelfalles offensichtliche Anhaltspunkte daf&#252;r erg&#228;ben, dass diese Angaben nicht den tats&#228;chlichen Wohnverh&#228;ltnissen entspr&#228;chen. Die Schule sei dann an die Angaben der Eltern nicht gebunden und d&#252;rfe – entgegen der vom Berliner Datenschutzbeauftragten in seinem Jahresbericht 2005 (Textziffer 4.6.3, Seite 140 – 142) vertretenen Auffassung &#8211; auch Nachweise &#252;ber die tats&#228;chliche Wohnung des einzuschulenden Kindes verlangen.</p>
<p>Die von der Antragstellerin im konkreten Fall vorgelegten Nachweise hat das Gericht insgesamt f&#252;r unglaubhaft gehalten.</p>
<p><em>Quelle: Pressemitteilung Nr. 21/2007 vom 23.07.2007 VG Berlin</em></p>
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		<title>Verkehrsunf&#228;lle bei Einsatzfahrten der Berliner Polizei nehmen deutlich ab</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/verkehrsunfalle-bei-einsatzfahrten-der-berliner-polizei-nehmen-deutlich-ab/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Jun 2007 05:29:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Einsatzfahrten]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Die internen Sensibilisierungsma&#223;nahmen der Berliner Polizei zur Reduzierung der Unf&#228;lle mit Einsatzfahrzeugen zeigen erste Erfolge. W&#228;hrend im Jahr 2004 noch 209 Verkehrsunf&#228;lle bei Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn registriert werden mussten, sank die Zahl im Jahr 2005 bereits auf 78 Unf&#228;lle. Nochmals weniger, n&#228;mlich 75 Unf&#228;lle, wurden f&#252;r das Jahr 2006 erfasst.
Hinter dieser positiven Tendenz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die internen Sensibilisierungsma&#223;nahmen der Berliner Polizei zur Reduzierung der Unf&#228;lle mit Einsatzfahrzeugen zeigen erste Erfolge. W&#228;hrend im Jahr 2004 noch 209 Verkehrsunf&#228;lle bei Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn registriert werden mussten, sank die Zahl im Jahr 2005 bereits auf 78 Unf&#228;lle. Nochmals weniger, n&#228;mlich 75 Unf&#228;lle, wurden f&#252;r das Jahr 2006 erfasst.<br />
Hinter dieser positiven Tendenz stehen umfangreiche Bem&#252;hungen der Beh&#246;rde. Eine hierzu eingerichtete Projektgruppe hatte bis September 2004 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die seitdem nach und nach umgesetzt werden. Im Rahmen einer Aufkl&#228;rungskampagne unter dem Motto „Aktion: Sicher zum Einsatz!“ wurden auf allen Dienststellen Plakate aufgeh&#228;ngt, die mit einpr&#228;gsamen Aussagen wie „<strong>T&#228;ter haben viel Zeit, wenn du nicht ankommst!</strong>“ auf die besondere Problematik von Einsatzfahrten mit Sondersignalen hinwiesen. Fahrkurse wurden weiter verbessert, ein besonderes Training f&#252;r Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn eingerichtet. Vorgesetzte sind angehalten, Unf&#228;lle mit Polizeibeteiligung regelm&#228;&#223;ig mit ihren Mitarbeitern auszuwerten und sie auf ihre Pflichten als Fahrer von Dienstfahrzeugen hinzuweisen. Auch Gef&#228;hrdungsmomente ohne Schadensfolge bleiben nicht unber&#252;cksichtigt. Auff&#228;llig werden diese bei der Auswertung von Fotos der im Stadtgebiet installierten Rotlichtkameras. Zeigen diese Aufnahmen zum Beispiel Einsatzfahrzeuge, die mit hoher Geschwindigkeit in eine verkehrsreiche Kreuzung bei Rotlicht einfahren, dann wird dieses Bildmaterial den zust&#228;ndigen Direktionen mit der Bitte &#252;bersandt, dies auszuwerten und ggf. dienstrechtliche Ma&#223;nahmen einzuleiten.</p>
<p>Um Schadensf&#228;lle mit Dienstfahrzeugen besser erfassen zu k&#246;nnen, erstellte die Polizei eine neue Datenbank, mit der die Entwicklung der Schadensh&#228;ufigkeit an und mit Dienstfahrzeugen besser gemeldet, erfasst, analysiert und bewertet werden kann. Bisher fand die Erfassung von Hand statt. Das Hauptziel ist es, durch gezielte Analyse den Unterst&#252;tzungsbedarf der Fahrer zu ermitteln. Die erhobenen Daten k&#246;nnen sp&#228;ter aufbereitet werden, um zum Beispiel erkennen zu k&#246;nnen, welche Fahrzeuge h&#228;ufig in Schadensf&#228;lle verwickelt sind oder welche Ursache letztlich zu einem Unfall gef&#252;hrt hat. Damit sollen die Unfallzahlen weiter gesenkt werden.</p>
<p><em>Quelle: PM PP Berlin vom 07.06.2007</em></p>
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		<title>Klage des Bezirksamts Spandau wegen gest&#246;rter R&#246;hrenmonitore abgewiesen</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/klage-des-bezirksamts-spandau-wegen-gestorter-rohrenmonitore-abgewiesen/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Mar 2007 11:43:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[Eisenbahn-Bundesamt]]></category>
		<category><![CDATA[gestörte Röhrenmonitore]]></category>
		<category><![CDATA[Hannover-Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Schnellbahnverbindung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hatte eine Klage des Bezirksamts Spandau gegen das Eisenbahnbundesamt zu entscheiden. Darin begehrte das Bezirksamt Spandau die Verpflichtung der Bahntochter DB Netz AG zur Zahlung von 300.000 Euro an das Bezirksamt Spandau f&#252;r die Anschaffung von Computer-Flachbildschirmen im Jahr 1999.
Nach dem Ausbau und der Inbetriebnahme der Schnellbahnverbindung Hannover-Berlin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hatte eine Klage des Bezirksamts Spandau gegen das Eisenbahnbundesamt zu entscheiden. Darin begehrte das Bezirksamt Spandau die Verpflichtung der Bahntochter DB Netz AG zur Zahlung von 300.000 Euro an das Bezirksamt Spandau f&#252;r die Anschaffung von Computer-Flachbildschirmen im Jahr 1999.</p>
<p>Nach dem Ausbau und der Inbetriebnahme der Schnellbahnverbindung Hannover-Berlin kam es im Rathaus Spandau, das unmittelbar an der neuen Schnellbahntrasse liegt, zu erheblichen St&#246;rungen an den damals dort genutzten R&#246;hren-Bildschirmen. Ursache dieser St&#246;rungen war vor allem das durch den Bahnverkehr verursachte Magnetfeld. Bereits Anfang 1998 kam es zu Beschwerden von Mitarbeitern; sp&#228;ter drohte der Personalrat, die Arbeit an den gest&#246;rten Monitoren einzustellen. Das Bezirksamt erwarb daraufhin im 2. Halbjahr 1999 f&#252;r rund 365.000,- Euro 276 Flachbildschirme, die von den Magnetfeldern nicht gest&#246;rt werden.</p>
<p>Wegen dieser Aufwendungen wandte sich das Bezirksamt an die Deutsche Bahn, welche eine Erstattung jedoch ablehnte. Die beim Landgericht Berlin erhobene zivilrechtliche Zahlungsklage des Bezirksamts wies das Landgericht Berlin im Februar 2002 ab. Im M&#228;rz 2002 wandte sich das Bezirksamt an das Eisenbahn-Bundesamt und beantragte, die Bahn zum Aufwendungsersatz zu verpflichten. Dies lehnte das Eisenbahn-Bundesamt ab.</p>
<p>Das VG hat die gegen die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes gerichtete Klage des Bezirksamtes Spandau mit Urteil vom 6.03.2007  (Az.: VG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 A 132. 04" target="_blank" title="VG Berlin, 06.03.2007 - 13 A 132.04">13 A 132. 04</a> ; Berufung zugelassen) abgewiesen. Zur Begr&#252;ndung f&#252;hrte das Gericht aus, das Bezirksamt habe die Monitore eigenverantwortlich ausgetauscht anstatt, wie eigentlich geboten, die St&#246;rungen beim zust&#228;ndigen Eisenbahn-Bundesamt vorab anzuzeigen und die Festsetzung nachtr&#228;glicher Schutzvorkehrungen zu beantragen. Eine nachtr&#228;gliche Kostenerstattung sei in diesem Fall ausgeschlossen.</p>
<p>Das Eisenbahn-Bundesamt sei durch das Vorgehen des Bezirksamtes Spandau daran gehindert worden, die vom Gesetz vorgesehene Pr&#252;fung durchzuf&#252;hren, welche Ma&#223;nahmen zur Behebung der St&#246;rungen notwendig und sinnvoll gewesen w&#228;ren. Schlie&#223;lich sei auch nicht nachgewiesen, dass der kostenaufw&#228;ndige Austausch der Computermonitore tats&#228;chlich erforderlich gewesen sei. Technisch m&#246;glich und wesentlicher billiger w&#228;re es gewesen, zun&#228;chst Abschirmma&#223;nahmen an der Bahnstrecke selbst und damit an der Quelle der St&#246;rungen vorzunehmen.</p>
<p><em>Quelle: PM Nr. 5/07 vom 06.03.2007 VG Berlin</em></p>
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		<title>171.149.407,87 Euro</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Feb 2007 10:05:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[öffentliche Straßen und Wege]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Wasserbetriebe]]></category>
		<category><![CDATA[Land Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Regenentwässerung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[VG]]></category>

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		<description><![CDATA[muss das Land Berlin an die Berliner Wasserbetriebe f&#252;r Regenentw&#228;sserung der &#246;ffentlichen Stra&#223;en und Wege bezahlen. Dies entschied die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin mit Urteil vom 12.02.2007 (Az.: VG 34 A 31.04). Hinzu kommen Verzugs- und Prozesszinsen seit 1998 sowie die bisher entstandenen Verfahrenskosten in H&#246;he von ungef&#228;hr 2,9 Mio. Euro.
Der Rechtsstreit betrifft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>muss das Land Berlin an die Berliner Wasserbetriebe f&#252;r Regenentw&#228;sserung der &#246;ffentlichen Stra&#223;en und Wege bezahlen. Dies entschied die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin mit Urteil vom 12.02.2007 (Az.: VG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=34 A 31.04" target="_blank" title="VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04">34 A 31.04</a>). Hinzu kommen Verzugs- und Prozesszinsen seit 1998 sowie die bisher entstandenen Verfahrenskosten in H&#246;he von ungef&#228;hr 2,9 Mio. Euro.</p>
<p>Der Rechtsstreit betrifft die H&#246;he der vom Land Berlin f&#252;r Regenentw&#228;sserung der &#246;ffentlichen Stra&#223;en und Wege zu tragenden Kosten. Die dem Land Berlin von den Berliner Wasserbetrieben hierf&#252;r in Rechnung gestellten Betr&#228;ge beglich dieses nur teilweise. Zur Begr&#252;ndung wurde ausgef&#252;hrt, im Landeshaushalt sei eine „Deckelung“ der Kosten f&#252;r die Regenentw&#228;sserung der &#246;ffentlichen Stra&#223;en und Wege vorgenommen worden. Au&#223;erdem h&#228;tten die Berliner Wasserbetriebe bei der Berechnung der Kosten unzutreffende Abschreibungen angesetzt.</p>
<p>Die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat auf eine entsprechende Klage der Berliner Wasserbetriebe entschieden, dass das Land Berlin zu den genannten K&#252;rzungen nicht berechtigt war. Zur Begr&#252;ndung wurde ausgef&#252;hrt, die Vorgaben des Landeshaushalts w&#252;rden die Berliner Wasserbetriebe als selbst&#228;ndige Anstalt &#246;ffentlichen Rechts nicht binden. Auch h&#228;tten die Berliner Wasserbetriebe mit der von ihnen bei der Kostenberechnung gew&#228;hlten Abschreibungsform den jedem derartigen Leistungserbringer bei der Preisbestimmung zustehenden Spielraum nicht &#252;berschritten.</p>
<p><em>Quelle: PM 4/2007 VG Berlin</em></p>
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		<title>Keine Stra&#223;ensperrung f&#252;r die Einweihungsfeier der Scientology-Zentrale</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Jan 2007 16:39:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Beschluss vom 11.01.2007 (Az.: VG 11 A 65.07) hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin einen Eilantrag des Scientology Kirche Berlin e.V. auf vor&#252;bergehende Sperrung der Otto-Suhr-Allee f&#252;r den Fahrzeugverkehr abgelehnt.
Die Antragstellerin hat in der Otto-Suhr-Allee Ecke Cauerstra&#223;e in Charlottenburg-Wilmersdorf ein neues 6-st&#246;ckiges Gemeindezentrum bezogen. F&#252;r Samstag, den 13.01.2007, ist eine gro&#223;e Er&#246;ffnungsfeier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beschluss vom 11.01.2007 (Az.: VG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 A 65.07" target="_blank" title="VG Berlin, 11.01.2007 - 11 A 65.07">11 A 65.07</a>) hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin einen Eilantrag des Scientology Kirche Berlin e.V. auf vor&#252;bergehende Sperrung der Otto-Suhr-Allee f&#252;r den Fahrzeugverkehr abgelehnt.</p>
<p>Die Antragstellerin hat in der Otto-Suhr-Allee Ecke Cauerstra&#223;e in Charlottenburg-Wilmersdorf ein neues 6-st&#246;ckiges Gemeindezentrum bezogen. F&#252;r Samstag, den 13.01.2007, ist eine gro&#223;e Er&#246;ffnungsfeier geplant.</p>
<p>Mitte Dezember 2006 beantragte die Antragstellerin bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) f&#252;r die Einweihungsveranstaltung die Erteilung einer Stra&#223;ensondernutzungsgenehmigung sowie die Sperrung der Otto-Suhr-Allee zwischen Marie-Elisabeth-L&#252;ders-Stra&#223;e und Cauerstra&#223;e f&#252;r den 13. Januar 2007 von 11 bis 13 Uhr. Zur Begr&#252;ndung f&#252;hrte sie aus, aufgrund der Erfahrungen mit vergleichbaren Einweihungsfeiern u.a. in Los Angeles, New York, Madrid und London sei mit wenigstens 5.000 Teilnehmern und Zuschauern zu rechnen. Die Stra&#223;ensperrung sei ferner erforderlich, um eine B&#252;hne, Kameras, Kameraschwenkarme, Beleuchtungst&#252;rme, Scheinwerfer, Videoscreens sowie Bestuhlung aufzustellen. Die VLB lehnte den Antrag am 3.01.2007 ab.</p>
<p>Am 4.01.2007 hat die Antragstellerin sich mit einem Antrag auf Gew&#228;hrung vorl&#228;ufigen Rechtsschutzes an das Verwaltungsgericht gewandt. Sie macht geltend, die Ablehnung verletze sie in ihrem Recht auf freie Religionsaus&#252;bung aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/4.html" target="_blank">4</a> GG, das auch die Selbstdarstellung in Gestalt der feierlichen Er&#246;ffnung eines neuen Gemeindezentrums umfasse. Die Belange des Verkehrs m&#252;ssten demgegen&#252;ber zur&#252;cktreten. Im &#220;brigen habe der Antragsgegner auch in der Vergangenheit f&#252;r Gro&#223;veranstaltungen, z.B. anl&#228;sslich der Fu&#223;ballweltmeisterschaft, Stra&#223;en gesperrt. Insofern bestehe ein Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank">3</a> GG.</p>
<p>Mit Beschluss vom 11.01.2007 hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt. In der Begr&#252;ndung wird ausgef&#252;hrt, <strong>es k&#246;nne offen bleiben, ob sich die Antragstellerin auf die Religionsfreiheit nach Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/4.html" target="_blank">4</a> GG berufen k&#246;nne </strong>und ob es sich bei der Einweihungsfeier um eine religi&#246;se Veranstaltung handele, denn jedenfalls h&#228;tten etwaige Rechte der Antragstellerin aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/4.html" target="_blank">4</a> GG vorliegend kein derartiges Gewicht, dass sie bei der von der Stra&#223;enverkehrsbeh&#246;rde anzustellenden Interessenabw&#228;gung in jedem Falle Vorrang genie&#223;en m&#252;ssten.</p>
<p>Die Entscheidung des Antragsgegners sei vielmehr im Hinblick auf die erhebliche Bedeutung der Otto-Suhr-Allee f&#252;r den &#252;bergeordneten Verkehr und die mit einer auch nur kurzfristigen Sperrung dieser Stra&#223;e f&#252;r den Fahrzeugverkehr verbundenen massiven Beeintr&#228;chtigungen der Rechte Dritter nicht zu beanstanden.</p>
<p>Auf einen Gleichbehandlungsanspruch im Hinblick auf die Stra&#223;ensperrungen f&#252;r die Fanmeile k&#246;nne sich die Antragstellerin schon aufgrund der Gr&#246;&#223;enordnung und der Besucherzahlen jener Veranstaltung, die zudem im &#246;ffentlichen Interesse gelegen habe, nicht berufen.</p>
<p><em>Quelle: Pressemitteilung Nr. 1/2007 vom 11.01.2007 VG Berlin</em></p>
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		<title>Rechtm&#228;&#223;igkeit der Kostend&#228;mpfungspauschale in zweiter Instanz best&#228;tigt</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/rechtmasigkeit-der-kostendampfungspauschale-in-zweiter-instanz-bestatigt/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Jan 2007 09:15:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlicher Dienst]]></category>
		<category><![CDATA[Beamter]]></category>
		<category><![CDATA[Kostendämpfungspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[OVG]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Klagen von mehreren Beamten gegen den Abzug der so genannten Kostend&#228;mpfungspauschale von der ihnen zustehenden Beihilfe f&#252;r Krankheitskosten sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg durch Beschl&#252;sse vom 21.12.2006 (Az.: OVG 4 N 108.05 u.a) erfolglos geblieben.
Seit Anfang 2003 wird nach der f&#252;r Beamte des Landes Berlin geltenden Neufassung des § 44 des Landesbeamtengesetzes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Klagen von mehreren Beamten gegen den Abzug der so genannten Kostend&#228;mpfungspauschale von der ihnen zustehenden Beihilfe f&#252;r Krankheitskosten sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg durch Beschl&#252;sse vom 21.12.2006 (Az.: OVG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 N 108.05" target="_blank" title="OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 4 N 108.05">4 N 108.05</a> u.a) erfolglos geblieben.</p>
<p>Seit Anfang 2003 wird nach der f&#252;r Beamte des Landes Berlin geltenden Neufassung des § 44 des Landesbeamtengesetzes von der Beihilfe je Kalenderjahr eine Kostend&#228;mpfungspauschale abgezogen. Diese ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt und betr&#228;gt grunds&#228;tzlich zwischen 50 Euro (BesGr A 7 bis A 8) und 770 Euro (BesGr B 8 bis B 11). F&#252;r Ruhestandsbeamte bel&#228;uft sie sich &#8211; von Ausnahmef&#228;llen abgesehen &#8211; auf jeweils 70 % dieses Betrages. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in erster Instanz die gegen den Abzug der Kostend&#228;mpfungspauschale gerichteten Klagen von (Ruhestands-) Beamten abgewiesen (vgl. Presseerkl&#228;rung 19/2005 vom 19. April 2005).</p>
<p>Die Regelungen &#252;ber die Kostend&#228;mpfungspauschale sind auch nach Auffassung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts verfassungsgem&#228;&#223;. Sie seien insbesondere mit der Alimentationspflicht und der F&#252;rsorgepflicht des Dienstherrn gegen&#252;ber seinen Beamten vereinbar. Dem Beamten w&#252;rden keine Risiken aufgeb&#252;rdet, deren wirtschaftliche Auswirkungen un&#252;berschaubar seien. Vielmehr sei das nicht versicherbare finanzielle Risiko auf einen Betrag begrenzt, der die amtsangemessene Lebensf&#252;hrung nicht beeintr&#228;chtige. Der Eigenbeitrag des Beamten zu seinen Aufwendungen in Krankheitsf&#228;llen betrage je nach Gehaltsstufe 0,25 bis 0,8 % und damit weniger als ein Prozent seiner Jahresbez&#252;ge. Die Berliner Beihilferegelung halte sich auch im Rahmen der Gesetzgebungszust&#228;ndigkeit der L&#228;nder. Das Land Berlin sei nicht gehindert, sich vom „Beihilfestandard“ anderer Bundesl&#228;nder zu entfernen.</p>
<p><em>Quelle: PM OVG Berlin vom 02.01.2007</em></p>
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