Des Kunden Freud ist regelmäßig des Konkurrenten Leid: Die Werbung mit kräftigen Rabatten wollen Konkurrenzbetriebe häufig gerichtlich verbieten lassen. Keinen Erfolg haben sie aber mit der Argumentation, in einem Werbeprospekt sei zwar die preisreduzierte Warengruppe genannt, es fehle aber an der Abbildung von Einzelangeboten.
Das entschied jetzt das Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 24.01.2008 (Az.: 1HK O 2/08; rechtskräftig) und wies den Antrag zurück, einem Möbelhaus die Werbung mit Rabatten für Musterküchen zu untersagen. Der Kunde erwarte bei einer „Musterküchen-Abverkaufs-Offensive“ gerade keine Darstellung der Einzelware im Verkaufsprospekt. Der Begriff „Musterküche“ sei vielmehr ausreichend klar und eindeutig.
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.07.2007 (Az.: I-20 U 54/07; rechtskräftig) die Durchführung einer unter der Bezeichnung “coffee and law” angekündigten Veranstaltung untersagt und damit das bereits in erster Instanz vom Landgericht Duisburg ausgesprochene Verbot bestätigt.
Die Antragsgegnerin wollte Rechtsanwälten die Möglichkeit geben, in einem Duisburger Café anwaltliche Beratungsleistungen zu erbringen. Dabei sollten vor allem Interessenten angesprochen werden, die eine gewisse Scheu vor dem Betreten einer Anwaltskanzlei haben und die daher nicht ohne weiteres als anwaltliche Mandanten gewonnen werden können. Diesen Personen sollte gegen Zahlung einer Pauschale von 20,– EURO im Café und in der damit verbundenen lockeren Atmosphäre eine Erstberatung durch einen einzelnen Rechtsanwalt geboten werden, die in eine “klare Empfehlung” einmünden soll, “ob und was zu tun ist”. Diejenigen Rechtsanwälte, an die als Ergebnis der Erstberatung im Café Mandanten vermittelt werden, sollten für den Mandanten unter bestimmten Bedingungen 50,– EURO an die Antragsgegnerin zahlen.
Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 12.07.2007 (Az.: I ZR 18/04) darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform jugendgefährdende Medien angeboten werden.
Die Beklagte veranstaltet unter “ebay.de” Fremdversteigerungen im Internet. Dabei werden die Angebote von den Anbietern regelmäßig ins Internet gestellt, ohne dass die Beklagte zuvor Kenntnis von diesen Angeboten hat. Der Kläger, ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels, wendet sich dagegen, dass bei eBay im Zeitraum von Juli 2001 bis Mai 2002 in verschiedenen Fällen indizierte jugendgefährdende Medien angeboten worden sind. Er sieht darin ein wettbewerbswidriges Handeln der Beklagten.
Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin verurteilte (Az.: 16 O 1019/05) heute die Witwe des 2004 verstorbenen Musikers Herbert Dreilich der Löschung der Wortmarke “Karat” zuzustimmen.
Nach Auffassung der Richter haben die Kläger gemeinsam mit der Ehefrau des Verstorbenen die Rechte an dem Namen der Band. Diese Rechte seien unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände durch das bewusste und gewollte gemeinschaftliche Auftreten mit dem Verstorbenen unter der Bezeichnung “Karat” erworben worden. Die von den Gruppenmitgliedern gemeinsam erworbene Bezeichnung gehe daher der auf Antrag von Herbert Dreilich 1998 erfolgten Eintragung der Wortmarke “Karat” beim Deutschen Patent- und Markenamt vor. Die Beklagte müsse als Rechtsnachfolgerin des Verstorbenen in die Löschung der Wortmarke einwilligen.
Das Landgericht München I hat – wie in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der Fa. Buhl Data Services GmbH, Neunkirchen, berichtet – per einstweiliger Verfügung vom 05.01.2007 (Az.: 33 O 177/07) die Verbreitung eines Steuerformulars unter der Bezeichnung D-Elster und die Verwendung der Domain www.d-elster.de untersagt.
Anders als in der Pressemitteilung der Verfügungsbeklagten suggeriert, stützte sich der Antrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern allein auf die Kennzeichenrechte des Freistaates Bayern aus dessen beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeter Marke „ELSTER“ und aus der eigenen, älteren Domain www.elster.de. Die Antragsgegnerin hatte sich vor Verwendung ihres eigenen Produktnamens vom Antragsteller keine Nutzungsrechte an diesen Kennzeichen einräumen lassen.
In einem aktuellen Urteil vom 16.11.2006 (Az.: 4 U 143/06 ) hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm angenommen, dass die von einem Möbelhaus gestaltete Zeitungsanzeige, in welcher dem Kunden für die angebotenen Einrichtungsgegenstände Preisnachlässe außer auf “Werbeware” angekündigt wurden, wettbewerbswidrig sei. Der Wettbewerbssenat des OLG hat damit die Berufung des Möbelhauses gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold zurückgewiesen.
Nach einem Bericht auf wortfilter.de hat der Bundesverband Onlinehandel e.V. eine Einstweilige Verfügung gegen den Abmahnverein “Ehrlich währt am längsten” erwirkt.
Durch den Beschluss des Landesgerichts (LG) Oldenburg vom 14.12.2006 (Gz.: 12 O 3410/06) soll der Verein verurteilt worden sein, es zu unterlassen, deutsche Onlinehändler unter der Behauptung, nach deutschem Wettbewerbsrecht abmahnberechtigt zu sein, in Massenverfahren wegen verschiedener – angeblicher – Mängel vorrangig aus dem Bereich der Verbraucherbelehrungen unter Anforderung einer Abmahnpauschale abzumahnen.
Früher gab es Basare und Flohmärkte, um seine Kostbarkeiten oder einfach seinen Ramsch loszuwerden. Im Computerzeitalter braucht man hierzu die warme Stube nicht mehr zu verlassen: Es reicht eine Mitgliedschaft bei dem weltweit tätigen Auktionshaus eBay und schon kann das Handeln losgehen. Nicht selten wird dabei der unternehmerische Geist des Onlineanbieters geweckt. Das Hobby wird dann schnell zur Profession. Spätestens dann heißt es aufzupassen. Betreibt man den Internethandel nämlich gewerbsmäßig, sind Hinweispflichten zum Schutz von Verbrauchern einzuhalten. Anderenfalls riskiert der Netzverkäufer, von einem Konkurrenten wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in Anspruch genommen zu werden.
Mit einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz wegen unberechtigter Veröffentlichung eines seiner Artikel auf der Website des Beklagten scheiterte ein Presseverlag vor dem Landgericht München I. Nach der Beweisaufnahme stand fest: Der Autor der Klägerin selbst hatte den Artikel über weite Strecken aus einer anderen Zeitung abgeschrieben.
Der Verlag mit den Schwerpunkten Jagen, Angeln und Reiten hatte in seiner Ausgabe 4/2005 den Artikel „Gericht stoppt Sofortabschuss“ veröffentlicht. Dieser Artikel wurde vom Redakteur H. des Verlages verfasst und beschäftigt sich mit den Geschehnissen rund um das „Gut Greußenheim“ der Sekte „Universelles Leben“. Die Sekte weigerte sich, einer Anordnung des Landratsamtes nachzukommen und mehr als 100 Stück Schwarzwild zu schießen, da Wildtiere für die Sekte Geschwister seien. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hob in zweiter Instanz Anfang des Jahres 2005 den Sofortvollzug der Abschussanordnung auf, den das Verwaltungsgericht Würzburg noch bestätigt hatte.
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte in seinem Urteil vom 16.11. 2006 (Az.: I ZR 191/03) über die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen ein Unternehmen zu entscheiden, das als Vermittler von Aufträgen tätig ist und mit Handwerksunternehmen im Wege der Telefonwerbung in Kontakt getreten war.
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