Kein Schadensersatz bei Übernachtung im Flughafen

Juni 22, 2007 on 12:25 | In Reiserecht | Comments Off

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sieht in Artikel 9 bei Flugannullierungen unter anderem eine kostenlose Hotelunterbringung, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht notwendig ist, als Betreuungsleistung der Fluggesellschaft vor.

Wer sich von der Fluggesellschaft hinhalten lässt und eine Nacht in der Flughafenhalle verbringt, kann dafür keinen Schadenersatz fordern, weil ihm so kein finanzieller Schaden entstanden ist. Wer sich dagegen selbst um ein Hotel kümmert, kann sich die Kosten von der Fluggesellschaft erstatten lassen. So entschied zumindest das Amtsgericht Erding mit Urteil vom 15.11.2006 (Az.: 4 C 661/06).

Zur Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

Juni 21, 2007 on 10:04 | In Haftungsrecht, Reiserecht | 1 Comment

Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 12.6.2007 (Az.: X ZR 87/06) über einen Fall der Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters für Reisemängel zu entscheiden, bei dem der Reisende die einmonatige Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB versäumt hatte.

Zur Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Schiffsreisen

November 1, 2006 on 7:28 | In Haftungsrecht, Reiserecht | Comments Off

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Düsseldorf hat durch ein am Dienstag, dem 31. Oktober 2006 (Az.: 11 O 322/03) verkündetes Urteil die u.a. auf Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall in Höhe von insgesamt knapp 290.000 EURO gerichtete Klage der Eltern eines auf einer Schiffsreise vor Bali zu Tode gekommenen 14-jährigen Jungen abgewiesen.

Reiseschiedsstelle

April 20, 2006 on 7:34 | In Reiserecht | 1 Comment

An die Reiseschiedsstelle (RSS) kann man sich wenden, wenn man im Internet eine Reiseleistung bei einem der Reiseschiedsstelle angeschlossenen Online-Reiseunternehmen gebucht hat, und Probleme aufgetreten sind über die mit dem Vertragspartner keine Einigung erzielt werden konnte.

Die Dienstleistungen der RSS sind für den Reisenden kostenfrei, da die Gebühren anteilig von den teilnehmenden Unternehmen übernommen werden. Lediglich eigenen Auslagen sind selbst zu tragen. Gebunden ist man an die Entscheidung der RSS nicht. Ist man mit deren Entscheidung nicht zufrieden, kann man immer noch die ordentlichen Gerichte anrufen.

Linktipp: Reiseschiedsstelle

Mängelanzeige auch bei bekanntem Reisemangel notwendig

März 19, 2006 on 8:39 | In Reiserecht | Comments Off

Eine Mängelanzeige vor Ort an die Reiseleitung nach § 651 d Absatz 2 BGB ist für Pauschalurlauber auch dann nicht entbehrlich, wenn der Mangel dem Veranstalter bereits bekannt ist. So zumindest entschied das Landgericht (LG) Duisburg mit Urteil vom 23.06.2005 (Az.: 12 S 9/05), entgegen der wohl h.M. (vergl. OLG Düsseldorf, OLG Frankfurt).

In diesem Fall fühlten sich Urlauber durch eine Baustelle in der Nähe ihres Hotels gestört. Sie unterließen jedoch eine Mängelanzeige vor Ort, weil sie dies für “bloße Förmelei” hielten. Schließlich sei dem Reiseveranstalter die Baustelle bekannt gewesen. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland wandten sie sich direkt an den Reiseveranstalter und machten eine Minderung geltend.

Reiseveranstalter haftet nicht bei Sturz in nasser Lobby

Februar 24, 2006 on 4:43 | In Haftungsrecht, Reiserecht | 1 Comment

Auch an den schönsten Urlaubsorten fällt manchmal Regen. Manchmal auch etwas mehr. Regen kann durch die immer mal offene Hoteltür ins Foyer eindringen und heimkehrende Gäste bringen auch das eine oder andere Tröpfchen mit hinein. Eine Urlauberin stürzte deshalb in einer Hotelhalle schwer und verklagte ihren Reiseveranstalter vor dem Landgericht (LG) Duisburg (Az.: 4 O 228/04) wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht. Schließlich sei im Hotel nichts gegen die Sturzgefahr unternommen worden.

Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Stürze in durch Regenfälle rutschige Hotelhallen seien Teil des allgemeinen Lebensrisiko. Es könne vom Reiseveranstalter nicht verlangt werden zu kontrollieren, ob der Eingangsbereich im Vertragshotel regelmäßig trocken gewischt werde. (Anm.: Ob die Richter bei Holzbohlen o.ä. rutschigem Untergrund im Hotel anders entschieden hätten, bleibt offen)

Reiserecht: Kein Anspruch auf ein Ersatzticket bei höherer Gewalt

Februar 8, 2006 on 9:51 | In Reiserecht | Comments Off

Wenn ein Linienflug wegen höherer Gewalt ausfällt, können sich Passagiere von der Airline nicht die Kosten für Ersatztickets erstatten lassen.

So entschied das Amtsgerichts (AG) Simmern (Rheinland-Pfalz) in seinem Urteil vom 10.6.2005 (Az.: 3 C 687/04). Im verhandelten Fall wollten Kunden eines Billigfliegers von Oslo zum Flughafen Hahn im Hunsrück zurückreisen. Wegen Schneefalls wurde der Flughafen Oslo-Torp jedoch gesperrt, und die Maschine musste nach Oslo-Gardermoen ausweichen.

Versicherungsrecht: Haftung für Reiserücktritt nur bei unerwarteter Krankheit

November 14, 2005 on 9:13 | In Reiserecht, Versicherungsrecht | Comments Off

Wer bereits seit längerer Zeit an Panikattacken leidet, kann von seiner Reiserücktrittsversicherung keine Ersatzzahlung verlangen, wenn eine geplante Reise wegen einer dieser Attacken nicht angetreten werden kann. Das entschied das Landgericht München I (Urteil vom 21.09.2005, AZ: 13 S 10188/05).

In dem verhandelten Fall verschlimmerten sich bei einer vorbelasteten Frau Anfang Juli die Beschwerden so stark, dass sie sich nach Ansicht des behandelnden Arztes in stationäre Behandlung begeben musste. Sie stornierte deshalb die gebuchte Reise und legte ein Attest vor. Trotzdem wollte die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen und berief sich auf die Versicherungsbedingungen. Dort stand, dass eine Versicherungsleistung dann nicht in Betracht kommt, wenn die Stornierung der Reise wegen einer Erkrankung notwendig wird, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestand.

Reiserecht: Veranstalter haftet nicht für Diagnose des Schiffsarztes

November 7, 2005 on 8:03 | In Haftungsrecht, Reiserecht | Comments Off

Laut einem Urteil des Amtsgericht Offenbach, müssen Reiseveranstalter nicht für die Entscheidungen eines Schiffsarztes haften. Ein Arzt sei kein Erfüllungsgehilfe des Veranstalters, sondern wird selbstständig für diesen tätig, meinte das Gericht.

Dem Urteil zufolge dürfen Reiseveranstalter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass Schiffsarzt-Leistungen nicht zu einem Teil des Reisevertrags werden. Wichtig sei, dass der Arzt aus nachvollziehbaren Gründen ausgesucht wird. Dies jedoch verpflichte einen deutschen Anbieter nicht dazu, “im Ausland einen deutschen Standard vorzuhalten oder gar deutsche Ärzte zu beschäftigen”.

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