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	<title>Recht und Alltag &#187; Reiserecht</title>
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	<description>Rechtsanwalt Folkert Janke aus Berlin Lichtenberg bespricht in diesem Weblog Themen aus Recht und Alltag.</description>
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		<title>Kein Schadensersatz bei &#220;bernachtung im Flughafen</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jun 2007 10:25:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[261/2004]]></category>
		<category><![CDATA[Übernachtung im Flughafen]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Fluggastrechteverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Uretil]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sieht in Artikel 9 bei Flugannullierungen unter anderem eine kostenlose Hotelunterbringung, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht notwendig ist, als Betreuungsleistung der Fluggesellschaft vor. 
Wer sich von der Fluggesellschaft hinhalten l&#228;sst und eine Nacht in der Flughafenhalle verbringt, kann daf&#252;r keinen Schadenersatz fordern, weil ihm so kein finanzieller Schaden entstanden ist. Wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf">EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004</a> sieht in Artikel 9 bei Flugannullierungen unter anderem eine kostenlose Hotelunterbringung, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht notwendig ist, als Betreuungsleistung der Fluggesellschaft vor. </p>
<p>Wer sich von der Fluggesellschaft hinhalten l&#228;sst und eine Nacht in der Flughafenhalle verbringt, kann daf&#252;r keinen Schadenersatz fordern, weil ihm so kein finanzieller Schaden entstanden ist. Wer sich dagegen selbst um ein Hotel k&#252;mmert, kann sich die Kosten von der Fluggesellschaft erstatten lassen. So entschied zumindest das Amtsgericht Erding mit Urteil vom 15.11.2006 (Az.: 4 C 661/06).</p>
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		<title>Zur Haftung eines Reiseveranstalters trotz Vers&#228;umung der Ausschlussfrist</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/zur-haftung-eines-reiseveranstalters-trotz-versaumung-der-ausschlussfrist/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Jun 2007 08:04:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haftungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der f&#252;r das Reisevertragsrecht zust&#228;ndige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 12.6.2007 (Az.: X ZR 87/06) &#252;ber einen Fall der Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters f&#252;r Reisem&#228;ngel zu entscheiden, bei dem der Reisende die einmonatige Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB vers&#228;umt hatte. 
Die Kl&#228;gerin verlangt Schadensersatz wegen eines Unfalls, der ihr w&#228;hrend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der f&#252;r das Reisevertragsrecht zust&#228;ndige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 12.6.2007 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X ZR 87/06" target="_blank" title="BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06: Reiserecht - Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht als Reise...">X ZR 87/06</a>) &#252;ber einen Fall der Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters f&#252;r Reisem&#228;ngel zu entscheiden, bei dem der Reisende die einmonatige Ausschlussfrist des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651g.html">§ 651g Abs. 1 BGB</a> vers&#228;umt hatte. </p>
<p>Die Kl&#228;gerin verlangt Schadensersatz wegen eines Unfalls, der ihr w&#228;hrend eines bei dem beklagten Reiseveranstalter gebuchten Urlaubs in einem Ferienclub zustie&#223;. Sie besuchte eine Animationsveranstaltung, bei der die Animateurin im Rahmen eines Wetten-dass-Spiels einem Kind die Wette anbot: &#8220;Wetten, dass es deiner Mama nicht gelingt, in zwei Minuten 60 verschiedene Schuhe einzusammeln?&#8221; Daraufhin begannen die Zuschauer, Schuhe auf die B&#252;hne zu werfen. Dabei traf ein Schuh mit hohem, spitzem Absatz die in der ersten Reihe sitzenden Kl&#228;gerin am Hinterkopf. Nach ihrer alsbaldigen R&#252;ckkehr von der Reise diagnostizierte ihr Hausarzt eine Gehirnersch&#252;tterung. Zwei Wochen nach dem Unfall hatte die Kl&#228;gerin keine Beschwerden mehr. Einige Monate sp&#228;ter traten bei ihr Kopfschmerzattacken und Sprach- und Koordinationsst&#246;rungen auf. Im Krankenhaus wurde aufgrund eines Elektroenzephalogramms ein Herdbefund festgestellt. Daraufhin meldete die Kl&#228;gerin bei der Beklagten Schadensersatzanspr&#252;che an. Sie tr&#228;gt vor, sie habe bei dem Vorfall im Ferienclub ein Sch&#228;del-Hirn-Trauma erlitten, das ein symptomatisches fokales Anfallsleiden ausgel&#246;st habe, und es sei noch nicht abzusehen, ob ihr Leiden ausheilen oder aber sich zu einer bleibenden Epilepsie entwickeln werde. </p>
<p>Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zur&#252;ckverwiesen. </p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters dem rechtlichen Ansatz nach bejaht (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651f.html">§ 651f BGB</a>). Der Unfall stellte zumindest deshalb einen Reisemangel dar, weil nach der vom Bundesgerichtshof als Revisionsgericht nur beschr&#228;nkt &#252;berpr&#252;fbaren Feststellung des Berufungsgerichts die Gefahr des Schuhewerfens und die damit verbundene Verletzungsgefahr nicht fern lagen und die als Erf&#252;llungsgehilfin des Reiseveranstalters zu behandelnde Animateurin diese Gefahr h&#228;tte vorhersehen und durch ein Verbot des Schuhewerfens h&#228;tte abwenden k&#246;nnen. </p>
<p><strong>Einen Ausschluss des Ausspruchs wegen Fristvers&#228;umung nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/651g.html" target="_blank" title="&sect; 651g BGB: Ausschlussfrist, Verj&auml;hrung">651g</a> Abs. 1 BGB hat der Bundesgerichtshof verneint, weil die Kl&#228;gerin an der Fristvers&#228;umung kein Verschulden traf. Denn der Reiseveranstalter hatte sie nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf die Ausschlussfrist hingewiesen. Zum Versto&#223; des Reiseveranstalters gegen seine Hinweispflicht und zu der daraus folgenden Vermutung eines fehlenden Verschuldens des Reisenden hat der Bundesgerichtshof n&#228;here Ausf&#252;hrungen gemacht. Er hat ein Verschulden der Kl&#228;gerin auch deshalb abgelehnt, weil diese, solange sie an eine harmlose Gehirnersch&#252;tterung glauben konnte, auf die Anmeldung von Anspr&#252;chen verzichten durfte</strong>. </p>
<p>Der Rechtsstreit war an das Berufungsgericht zur&#252;ckzuverweisen, weil dieses noch keine tragf&#228;higen Feststellungen zu der streitigen Frage getroffen hat, ob der Unfall f&#252;r das von der Kl&#228;gerin geltend gemachte fokale Anfallsleiden kausal war. </p>
<p><em>Quelle: PM Nr. 82/07 BGH Karlsruhe vom 20.6.2007 </em></p>
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		<title>Zur Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Schiffsreisen</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Nov 2006 06:28:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haftungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht]]></category>
		<category><![CDATA[LG]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseveranstalter]]></category>
		<category><![CDATA[Schiffsreise]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die 11. Zivilkammer des Landgerichts (LG) D&#252;sseldorf hat durch ein am Dienstag, dem 31. Oktober 2006 (Az.: 11 O 322/03)  verk&#252;ndetes Urteil die u.a. auf Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall in H&#246;he von insgesamt knapp 290.000 EURO gerichtete Klage der Eltern eines auf einer Schiffsreise vor Bali zu Tode gekommenen 14-j&#228;hrigen Jungen abgewiesen.
Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die 11. Zivilkammer des Landgerichts (LG) D&#252;sseldorf hat durch ein am Dienstag, dem 31. Oktober 2006 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 O 322/03" target="_blank" title="LG D&uuml;sseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03">11 O 322/03</a>)  verk&#252;ndetes Urteil die u.a. auf Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstausfall in H&#246;he von insgesamt knapp 290.000 EURO gerichtete Klage der Eltern eines auf einer Schiffsreise vor Bali zu Tode gekommenen 14-j&#228;hrigen Jungen abgewiesen.</p>
<p>Die Kl&#228;ger buchten im Jahre 1999 bei dem beklagten Reiseveranstalter f&#252;r den Zeitraum vom 16. bis zum 22. Juli 2000 eine sechst&#228;gige Schiffsreise ab Denpasar, Bali, Indonesien. Am letzten Abend der Reise ankerte das Schiff vor der Insel Lombok. Beim Versuch, eine Aussichtsplattform des Schiffes zu erklimmen, erfasste der Sohn der Kl&#228;ger sowohl die Reling, als auch ein Stahlseil zur Abspannung des Mastes (&#8221;Want&#8221;). Nach Darstellung der Kl&#228;ger soll ihr Sohn einen t&#246;dlichen elektrischen Schlag erlitten haben, weil die Want unter Strom gestanden habe. Die 11. Zivilkammer hat die Klage abgewiesen und zur Begr&#252;ndung ausgef&#252;hrt, nach dem Ergebnis der durchgef&#252;hrten Beweisaufnahme stehe nicht fest, dass die Beklagte die ihr als Reiseveranstalter obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt habe.</p>
<p>Die Kammer f&#252;hrt aus, dass der Reiseveranstalter gem&#228;&#223; seinem Angebot die Planung und Durchf&#252;hrung der Reise &#252;bernehme, daher f&#252;r deren Erfolg hafte und grunds&#228;tzlich die Gefahr des Nichtgelingens tragen m&#252;sse. Deshalb d&#252;rfe der Reisende darauf vertrauen, dass der Veranstalter alles zur erfolgreichen Durchf&#252;hrung der Reise Erforderliche unternehme. Dazu geh&#246;re nicht nur die sorgf&#228;ltige Auswahl der Leistungstr&#228;ger, sondern auch deren &#220;berwachung. <strong>Im Ausland d&#252;rfe der Reiseveranstalter sich nicht auf das Vorliegen einer beh&#246;rdlichen Genehmigung verlassen, sondern m&#252;sse selbst pr&#252;fen, dass von den angebotenen Einrichtungen keine Gefahren f&#252;r die G&#228;ste ausgehen. Allerdings gebe es keine Verpflichtung des Reiseveranstalters, bei allen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuf&#252;hrenden &#220;berpr&#252;fungen von Geb&#228;uden, Anlagen und Fahrzeugen eigene, ausreichend fachkundige Techniker einzusetzen, weil nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbaren, geschuldet werde. Die zur &#220;berpr&#252;fung eingesetzten Personen br&#228;uchten daher keine Techniker zu sein, die auch in der Lage sind, verborgene M&#228;ngel aufzusp&#252;ren</strong>.</p>
<p>Diesen Anforderungen sei die Beklagte gerecht geworden, da ihre Mitarbeiter das Schiff noch wenige Monate vor der streitgegenst&#228;ndlichen Reise inspiziert und untersucht h&#228;tten, ohne dass irgendwelche Beanstandungen aufgefallen seien. Dies gelte umso mehr, als nach den Aussagen der vernommenen Zeugen das Internationale Sicherheitszertifikat nach dem ISM-Code vorgelegen habe, welches dazu verpflichte, alle geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten, au&#223;erdem die erforderlichen Sachmittel sowie qualifiziertes Personal zur Verf&#252;gung zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass das Sicherheitszertifikat vorgelegen habe, habe sich die Beklagte nach einer durchgef&#252;hrten eigenen Pr&#252;fung und &#220;berwachung mit diesem durchaus begn&#252;gen d&#252;rfen.</p>
<p><em>Quelle: PM LG D&#252;sseldorf</em></p>
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		<title>Reiseschiedsstelle</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/reiseschiedsstelle/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Apr 2006 05:34:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[An die Reiseschiedsstelle (RSS) kann man sich wenden, wenn man im Internet eine Reiseleistung bei einem der Reiseschiedsstelle angeschlossenen Online-Reiseunternehmen gebucht hat, und Probleme aufgetreten sind &#252;ber die mit dem Vertragspartner keine Einigung erzielt werden konnte.
Die Dienstleistungen der RSS sind f&#252;r den Reisenden kostenfrei, da die Geb&#252;hren anteilig von den teilnehmenden Unternehmen &#252;bernommen werden. Lediglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An die Reiseschiedsstelle (RSS) kann man sich wenden, wenn man im Internet eine Reiseleistung bei einem der Reiseschiedsstelle <a href="http://www.reiseschiedstelle.de/10_unternehmen.php">angeschlossenen Online-Reiseunternehmen</a> gebucht hat, und Probleme aufgetreten sind &#252;ber die mit dem Vertragspartner keine Einigung erzielt werden konnte.</p>
<p>Die Dienstleistungen der RSS sind f&#252;r den Reisenden kostenfrei, da die Geb&#252;hren anteilig von den teilnehmenden Unternehmen &#252;bernommen werden. Lediglich eigenen Auslagen sind selbst zu tragen. Gebunden ist man an die Entscheidung der RSS nicht. Ist man mit deren Entscheidung nicht zufrieden, kann man immer noch die ordentlichen Gerichte anrufen.</p>
<p><em>Linktipp: <a href="http://www.reiseschiedstelle.de/">Reiseschiedsstelle</a></em></p>
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		</item>
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		<title>M&#228;ngelanzeige auch bei bekanntem Reisemangel notwendig</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/mangelanzeige-auch-bei-bekanntem-reisemangel-notwendig/</link>
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		<pubDate>Sun, 19 Mar 2006 07:39:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine M&#228;ngelanzeige vor Ort an die Reiseleitung nach § 651 d Absatz 2 BGB ist f&#252;r Pauschalurlauber auch dann nicht entbehrlich, wenn der Mangel dem Veranstalter bereits bekannt ist. So zumindest entschied das Landgericht (LG) Duisburg mit Urteil vom 23.06.2005 (Az.: 12 S 9/05), entgegen der wohl h.M. (vergl. OLG D&#252;sseldorf, OLG Frankfurt).
In diesem Fall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine M&#228;ngelanzeige vor Ort an die Reiseleitung nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651d.html">§ 651 d Absatz 2 BGB</a> ist f&#252;r Pauschalurlauber auch dann nicht entbehrlich, wenn der Mangel dem Veranstalter bereits bekannt ist. So zumindest entschied das Landgericht (LG) Duisburg mit Urteil vom 23.06.2005 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 S 9/05" target="_blank" title="LG Duisburg, 23.06.2005 - 12 S 9/05">12 S 9/05</a>), entgegen der wohl h.M. (vergl. OLG D&#252;sseldorf, OLG Frankfurt).</p>
<p>In diesem Fall f&#252;hlten sich Urlauber durch eine Baustelle in der N&#228;he ihres Hotels gest&#246;rt. Sie unterlie&#223;en jedoch eine M&#228;ngelanzeige vor Ort, weil sie dies f&#252;r &#8220;blo&#223;e F&#246;rmelei&#8221; hielten. Schlie&#223;lich sei dem Reiseveranstalter die Baustelle bekannt gewesen.  Nach Ihrer R&#252;ckkehr nach Deutschland wandten sie sich direkt an den Reiseveranstalter und machten eine Minderung geltend. </p>
<p>Die Richter des Landgerichts hielten aber eine M&#228;ngelanzeige vor Ort f&#252;r notwendig. Nur so lie&#223;e sich ausschlie&#223;en, dass sp&#228;ter Geldforderungen f&#252;r etwas erhoben werde, das w&#228;hrend der Reise m&#246;glicherweise gar nicht als Beeintr&#228;chtigung empfunden wurde. So f&#252;hle sich schlie&#223;lich nicht jeder Urlauber durch eine Baustelle gest&#246;rt.</p>
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		</item>
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		<title>Reiseveranstalter haftet nicht bei Sturz in nasser Lobby</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/reiseveranstalter-haftet-nicht-bei-sturz-in-nasser-lobby/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Feb 2006 15:43:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haftungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch an den sch&#246;nsten Urlaubsorten f&#228;llt manchmal Regen. Manchmal auch etwas mehr. Regen kann durch die immer mal offene Hotelt&#252;r ins Foyer eindringen und heimkehrende G&#228;ste bringen auch das eine oder andere Tr&#246;pfchen mit hinein. Eine Urlauberin st&#252;rzte deshalb in einer Hotelhalle schwer und verklagte ihren Reiseveranstalter vor dem Landgericht (LG) Duisburg (Az.: 4 O [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch an den sch&#246;nsten Urlaubsorten f&#228;llt manchmal Regen. Manchmal auch etwas mehr. Regen kann durch die immer mal offene Hotelt&#252;r ins Foyer eindringen und heimkehrende G&#228;ste bringen auch das eine oder andere Tr&#246;pfchen mit hinein. Eine Urlauberin st&#252;rzte deshalb in einer Hotelhalle schwer und verklagte ihren Reiseveranstalter vor dem Landgericht (LG) Duisburg (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 O 228/04" target="_blank" title="LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04">4 O 228/04</a>) wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht. Schlie&#223;lich sei im Hotel nichts gegen die Sturzgefahr unternommen worden.</p>
<p>Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. St&#252;rze in durch Regenf&#228;lle rutschige Hotelhallen seien Teil des allgemeinen Lebensrisiko. Es k&#246;nne vom Reiseveranstalter nicht verlangt werden zu kontrollieren, ob der Eingangsbereich im Vertragshotel regelm&#228;&#223;ig trocken gewischt werde. (Anm.: Ob die Richter bei Holzbohlen o.&#228;. rutschigem Untergrund im Hotel <a href="http://info.folkertjanke.de/?p=153">anders</a> entschieden h&#228;tten, bleibt offen)</p>
<p><em>Quelle: <a href="http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=25395">focus online</a></em></p>
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		<title>Reiserecht: Kein Anspruch auf ein Ersatzticket bei h&#246;herer Gewalt</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/reiserecht-kein-anspruch-auf-ein-ersatzticket-bei-hoherer-gewalt/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2006 08:51:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn ein Linienflug wegen h&#246;herer Gewalt ausf&#228;llt, k&#246;nnen sich Passagiere von der Airline nicht die Kosten f&#252;r Ersatztickets erstatten lassen.
So entschied das Amtsgerichts (AG) Simmern (Rheinland-Pfalz) in seinem Urteil vom 10.6.2005  (Az.: 3 C 687/04). Im verhandelten Fall wollten Kunden eines Billigfliegers von Oslo zum Flughafen Hahn im Hunsr&#252;ck zur&#252;ckreisen. Wegen Schneefalls wurde der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ein Linienflug wegen h&#246;herer Gewalt ausf&#228;llt, k&#246;nnen sich Passagiere von der Airline nicht die Kosten f&#252;r Ersatztickets erstatten lassen.</p>
<p>So entschied das Amtsgerichts (AG) Simmern (Rheinland-Pfalz) in seinem Urteil vom 10.6.2005  (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 C 687/04" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">3 C 687/04</a>). Im verhandelten Fall wollten Kunden eines Billigfliegers von Oslo zum Flughafen Hahn im Hunsr&#252;ck zur&#252;ckreisen. Wegen Schneefalls wurde der Flughafen Oslo-Torp jedoch gesperrt, und die Maschine musste nach Oslo-Gardermoen ausweichen.</p>
<p>Dorthin bot die Fluggesellschaft ihren G&#228;sten aber keinen Bustransfer an, sondern erstattete den in Torp sitzen gebliebenen Kunden nur sp&#228;ter den Ticketpreis. Die Kosten f&#252;r ihre Ersatztickets einer anderen Fluggesellschaft wollten sich die Reisenden von dem Billigflieger erstatten lassen. Das Amtsgericht lehnte das jedoch ab. Bei dem Schneefall habe es sich um h&#246;here Gewalt gehandelt, und somit sei der Fall der Unm&#246;glichkeit einer Bef&#246;rderung eingetreten. Da es sich bei einem Linienflug um ein so genanntes Fixgesch&#228;ft handele, entfalle der Bef&#246;rderungsanspruch.</p>
<p><em>Quelle: </em><a href="http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=24648">Focus online</a><em> via „ReiseRecht aktuell“</em></p>
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		<title>Versicherungsrecht: Haftung f&#252;r Reiser&#252;cktritt nur bei unerwarteter Krankheit</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2005 08:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer bereits seit l&#228;ngerer Zeit an Panikattacken leidet, kann von seiner Reiser&#252;cktrittsversicherung keine Ersatzzahlung verlangen, wenn eine geplante Reise wegen einer dieser Attacken nicht angetreten werden kann. Das entschied das Landgericht M&#252;nchen I (Urteil vom 21.09.2005, AZ: 13 S 10188/05).
In dem verhandelten Fall verschlimmerten sich bei einer vorbelasteten Frau Anfang Juli die Beschwerden so stark, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer bereits seit l&#228;ngerer Zeit an Panikattacken leidet, kann von seiner Reiser&#252;cktrittsversicherung keine Ersatzzahlung verlangen, wenn eine geplante Reise wegen einer dieser Attacken nicht angetreten werden kann. Das entschied das Landgericht M&#252;nchen I (Urteil vom 21.09.2005, AZ: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 S 10188/05" target="_blank" title="LG M&uuml;nchen I, 21.09.2005 - 13 S 10188/05">13 S 10188/05</a>).</p>
<p>In dem verhandelten Fall verschlimmerten sich bei einer vorbelasteten Frau Anfang Juli die Beschwerden so stark, dass sie sich nach Ansicht des behandelnden Arztes in station&#228;re Behandlung begeben musste. Sie stornierte deshalb die gebuchte Reise und legte ein Attest vor. Trotzdem wollte die Reiser&#252;cktrittsversicherung nicht zahlen und berief sich auf die Versicherungsbedingungen. Dort stand, dass eine Versicherungsleistung dann nicht in Betracht kommt, wenn die Stornierung der Reise wegen einer Erkrankung notwendig wird, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestand.</p>
<p>Die Richter deshalb wiesen die Klage ab. Es n&#252;tzte der Frau auch nichts, dass die Panikattacken sich kurz vor dem Urlaub erheblich verschlimmert hatten im Vergleich zu fr&#252;heren Anf&#228;llen. Entscheidend sei, so hei&#223;t es im Urteil, dass die Grunderkrankung bereits vorhanden gewesen sei. Die Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung sei nicht versichert.</p>
<p><em>Quelle: </em><a href="http://de.news.yahoo.com/051114/336/4rhma.html">Yahoo Nachrichten</a><em /></p>
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		<title>Reiserecht: Veranstalter haftet nicht f&#252;r Diagnose des Schiffsarztes</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2005 07:03:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haftungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut einem Urteil des Amtsgericht Offenbach, m&#252;ssen Reiseveranstalter nicht f&#252;r die Entscheidungen eines Schiffsarztes haften. Ein Arzt sei kein Erf&#252;llungsgehilfe des Veranstalters, sondern wird selbstst&#228;ndig f&#252;r diesen t&#228;tig, meinte das Gericht.
Dem Urteil zufolge d&#252;rfen Reiseveranstalter in ihren Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen festlegen, dass Schiffsarzt-Leistungen nicht zu einem Teil des Reisevertrags werden. Wichtig sei, dass der Arzt aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut einem Urteil des Amtsgericht Offenbach, m&#252;ssen Reiseveranstalter nicht f&#252;r die Entscheidungen eines Schiffsarztes haften. Ein Arzt sei kein Erf&#252;llungsgehilfe des Veranstalters, sondern wird selbstst&#228;ndig f&#252;r diesen t&#228;tig, meinte das Gericht.</p>
<p>Dem Urteil zufolge d&#252;rfen Reiseveranstalter in ihren Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen festlegen, dass Schiffsarzt-Leistungen nicht zu einem Teil des Reisevertrags werden. Wichtig sei, dass der Arzt aus nachvollziehbaren Gr&#252;nden ausgesucht wird. Dies jedoch verpflichte einen deutschen Anbieter nicht dazu, &#8220;im Ausland einen deutschen Standard vorzuhalten oder gar deutsche &#196;rzte zu besch&#228;ftigen&#8221;.</p>
<p>Im verhandelten Fall hatte ein Schiffarzt eine Frau zweimal von Bord aus in Krankenh&#228;user an Land eingewiesen, nachdem sie Herzinfarkt-&#228;hnliche Symptome gezeigt hatte. Dadurch sei die Reise f&#252;r sie wertlos geworden, behauptete die Passagierin. Sie verlangte ihr Geld zur&#252;ck und erkl&#228;rte die Symptome mit einer Panikattacke nach dem versehentlichen Verschlucken von Mundwasser. Mit dem Schiffsarzt sei eine Verst&#228;ndigung auf Deutsch oder Englisch unm&#246;glich gewesen.</p>
<p>Das Gericht wies die Klage aber zur&#252;ck. Die Diagnosem&#246;glichkeiten an Bord seien naturgem&#228;&#223; begrenzt. Aufgrund der Symptome der Frau habe die Diagnose Herzinfarkt durchaus nahe gelegen. Es gelte der Grundsatz: &#8220;Besser einmal eine &#252;berfl&#252;ssige Einweisung in ein Krankenhaus als eine zu wenig.&#8221;</p>
<p>AG Offenbach, Urteil vom 23.03.2005 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=38 C 415/04" target="_blank" title="AG Offenbach, 23.03.2005 - 38 C 415/04">38 C 415/04</a> &#8211; (Medizinische Betreuung als Reiseleistung; Pflichtverletzung bei Auswahl des Schiffsarztes)</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.rp-online.de/app/rechtsdb/text.php?id=2960&#038;w=reise">RP Online</a></p>
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