Zur Ausübung der Steuerberatertätigkeit über ein EU/Ausland befindliches Büro nach Widerruf der Bestellung

Juni 22, 2006 on 11:28 | In Steuerrecht | Comments Off

Mit Urteil vom 8.05.2006 (Az.: 5 K 1831/05 – noch nicht rechtskräftig) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Zurückweisung eines früheren Steuerberaters hinsichtlich seiner Beratungstätigkeit für inländische Mandanten durch das Finanzamt zulässig ist. Der Kläger war bis zum Jahr 2000 selbständiger Steuerberater im Inland. Wegen Vermögensverfalls widerrief die Steuerberaterkammer seine Bestellung zum Steuerberater. Die gegen den Widerruf gerichteten gerichtlichen Schritte – bis zum Verfassungsgericht – hatten allesamt keinen Erfolg. Nach Eintragung im niederländischen Handelsregister nennt sich der Kläger in seinen Geschäftsbriefen „Steuerberater-Belastingadviseur-Belastingconsulent“ mit Büros in den Niederlanden und in Belgien. Als Postfachadresse führt er ein Postfach in Deutschland, wo er mehrere Mandanten betreut. Nachdem der Kläger durch einen Bescheid des Finanzamts im Dezember 2004 als Bevollmächtigter der Eheleute xy zurückgewiesen worden war, führte er Klage vor dem FG Rheinland-Pfalz. Er führte u.a. aus, er übe seine Berufstätigkeit ausschließlich in den Niederlanden bzw. in Belgien aus, ohne dass eine Niederlassung im Inland bestehe. Seine Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen ergebe sich daher aus einer Sondervorschrift des Steuerberatungsgesetzes (§ 3 Nr. 4 StBerG), wonach in anderen EU-Mitgliedstaaten niedergelassene Personen oder Vereinigungen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Inland befugt seien, soweit sie mit der Hilfe in Steuersachen eine Dienstleistung i.S. des EG-Vertrages erbringen würden. Solange er kein Domizil im Inland begründe, könne er über seine Niederlassungen im Inland unbeschränkt geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten.

Die von einer Steuerberatungsgesellschaft übernommenen Kammerbeiträge für ihre angestellten Geschäftsführer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn

Mai 11, 2006 on 2:08 | In Steuerrecht | Comments Off

Mit Urteil zur Einkommensteuer/Lohnsteuer (bzw. Haftung) 1997-2000 vom 27.03.2006 (Az.: 5 K 2776/03 – Revision zugelassen – nicht rechtskräftig) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungs– und Steuerberatungsgesellschaft zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.

Die in der Rechtsform einer GmbH betriebene Gesellschaft hatte die Pflichtkammerbeiträge für ihre angestellten Geschäftsführer (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) übernommen. Nach Durchführung einer Außenprüfung sah das Finanzamt in diesen Zuwendungen steuerpflichtigen Arbeitslohn, erfasste die Lohnsteuer und die entsprechenden steuerlichen Nebenleistungen für die Geschäftsführer und erließ einen entsprechenden Haftungsbescheid gegen die Gesellschaft.

Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge sind bei der Ermittlung der maßgeblichen Kinder-Einkünfte nicht abziehbar

Mai 3, 2006 on 10:37 | In Steuerrecht | 1 Comment

Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung sind bei der Berechnung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Kindergeldrecht nicht abziehbar. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 24.3.2006 (Az.: 10 K 312/05) entschieden. Die Entscheidung betraf den Kindergeldanspruch für eine 26-jährige Referendarin. Der Senat kam zu dem Ergebnis dass sich Beiträge zur privaten Krankenversicherung insoweit erheblich von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung unterscheiden. Für die Pflichtbeiträge hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2005 entschieden, dass sie bei der Prüfung, ob die Einkünfte des Kindes den kindergeldschädlichen Jahresgrenzbetrag überschreiten, abzuziehen sind. Die vom 10. Senat entschiedene Rechtsfrage wird von den Finanzgerichten nicht einheitlich beurteilt. Eine abschließende Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München steht noch aus. Der 10. Senat hat dementsprechend die Revision zugelassen. Für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kommt ein Anspruch auf Kindergeld nur in Betracht, wenn deren eigenen Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag von derzeit 7.680 EUR jährlich nicht übersteigen.

Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Pollenallergie absetzbar

März 21, 2006 on 7:44 | In Steuerrecht | Comments Off

Nach der Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 02.03.2006 (Az.: 11 K 2589/05 E) sind Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 Euro für das Fällen von 67 Birken aufgrund einer Birkenpollenallergie der Tochter als außergewöhnliche Belastung bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen.

Das Finanzamt hatte die steuermindernde Berücksichtigung der Aufwendungen mit der Begründung abgelehnt, die Entfernung von allergieauslösenden Stoffen sei nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn von diesen eine Gesundheitsgefährdung (z.B. Formaldehyd) ausgehe und sich diese in der Wohnung befänden. Da von den Birken keine Gesundheitsgefährdung ähnlich dem Formaldehyd ausgehe und sich diese nicht in der Wohnung befänden, könnten die Aufwendungen für das Entfernen der Birken nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Außerdem sei die Vorlage eines zeitlich vor den Aufwendungen erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests notwendig, um die Aufwendungen für das Fällen der Birken als außergewöhnliche Belastung anerkennen zu können.

Kein Anspruch eines Richters am Finanzgericht auf pauschale Steuerfreistellung eines Teils seiner Einnahmen

März 16, 2006 on 9:08 | In Steuerrecht | Comments Off

Ein Richter am Finanzgericht kann einen Anspruch auf Steuerfreistellung eines Drittels seiner Einnahmen nicht daraus herleiten, dass die Gesamtbezüge von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu ca. einem Drittel aus einer steuerfreien Kostenpauschale bestehen. Dies hat in einem heute veröffentlichten Urteil der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden (Urteil vom 23.01.2006 (Az.: 10 K 2114/04 E – Revision gegen das Urteil ist unter dem Aktenzeichen VI R 13/06 beim Bundesfinanzhof (BFH)anhängig).

Arbeitgeber zahlt Bußgeld – Arbeitslohn?

Februar 2, 2006 on 7:12 | In Steuerrecht | Comments Off

Übernimmt der Arbeitgeber aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn. So urteilten schon vor geraumer Zeit die Richter am Bundesfinanzhof (BFH Urteil vom 7. Juli 2004, Az.: VI R 29/00 – Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 24. November 1999, Az.: 9 K 2985/97 H(L))

Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung geht dieses Urteil der Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf/Münster etwas zu weit und sie hat es in einer Dienstanweisung “präzisiert”: Sie ist nämlich der Ansicht, dass diese Entscheidung nur in Bagatellfällen gelte, aber zum Beispiel nicht bei Überschreitung von Tempolimits oder Trunkenheitsfahrten.

Abwegige Antwort? – Prüfer darf Grimassen schneiden

Januar 31, 2006 on 3:52 | In Steuerrecht | Comments Off

Prüfer dürfen während einer Prüfung Grimassen schneiden. Das zumindest hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße entschieden. Der Prüfling müsse das hinnehmen – oder ignorieren, meinten die Richter zur Begründung.

Bei falschen oder abwegigen Antworten müsse ein Prüfling damit fertig werden, dass der Prüfer Grimassen schneidet. Denn schließlich sei mit solchen Reaktionen auch im späteren Berufsleben zu rechnen. Ein Grimassen schneidender Prüfer sei nicht automatisch befangen, so die Richter (AZ: 2 K 1410/05).

DStV führt Qualitätssiegel für Steuerberater ein

Januar 11, 2006 on 10:05 | In Steuerrecht | Comments Off

Steuerberater können ab sofort ein freiwilliges DStV-Qualitätssiegel erwerben, wenn sie sich erfolgreich einem Audit zur Qualitätssicherung in Steuerberatungskanzleien stellen. Das Audit wird von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen mbH (DQS) durchgeführt. Bei Vorlage des DStV-Qualitätssiegels kann es Prämiennachlässe im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung geben. Mit Einführung des Qualitätssiegels hat der DStV ein bundeseinheitliches Qualitätssicherungskonzepts entwickelt. Die Berufsangehörigen haben dadurch die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis einem Qualitätssicherungscheck entsprechend ihren Bedürfnissen zu unterziehen und einen gestaffelten Prämiennachlass zu erlangen.

Quelle: PM Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Nr. 1/2006

Kein Pass bei befürchteter Steuerflucht

Januar 3, 2006 on 9:45 | In Steuerrecht | Comments Off

Dem Inhaber eines deutschen Reisepasses, der erhebliche Steuerrückstände hat, darf der Pass mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich ins Ausland absetzen will. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschluss vom 27. September 2005 (Az.: 1 L 935/05.TR) ausgesprochen.

Der Entscheidung lag ein Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg zugrunde, mit dem einem 50-jährigen Mann der Reisepass entzogen und die Ausreise ins Ausland untersagt worden ist. Dessen Steuerrückstände gegenüber dem Finanzamt Trier und der Stadt Saarburg beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf mehr als 70 000 €. Nachdem der Verbandsgemeindeverwaltung bekannt geworden war, dass der Mann seine Auswanderung nach Südamerika plante, entzog sie ihm den Reisepass.

Keine Steuervergünstigung für Zigaretten-„Sticks“

November 10, 2005 on 12:34 | In Steuerrecht | Comments Off

Die bisher preisgünstigeren Zigaretten-„Sticks“ müssen künftig in Deutschland wie normale Zigaretten besteuert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, es handele sich bei den vorgefertigten Röllchen nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher. Deswegen dürfe auch der niedrigere Steuersatz für Selbstgedrehte nicht auf die „Sticks“ angewendet werden. (Rechtssache C-197/04)

Die „Sticks“ – im Verfahren vor dem höchsten EU-Gericht ging es um „West Single Packs“ – sind nach Feststellung des Gerichts Zigaretten und müssen dementsprechend besteuert werden. Zigaretten seien nach geltendem Recht auch „Tabakstränge, die durch einen einfachen nichtindustriellen Vorgang in eine Zigarettenpapierhülse geschoben werden“. Dem Gericht zufolge ist dies eindeutig der Fall. Die Bundesregierung, die von der EU-Kommission verklagt worden war, hatte dies bestritten: Es seien „mehrere aufeinander folgende Verfahrensschritte nötig“, die „eine genaue und geübte Handhabung erforderten“.

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