Folgende E-Mail erreichte mich vorhin:
Hallo Folkert,
in der Sache meiner Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des “Online-Branchenbuches” Branchenklick hat es zwischenzeitlich eine skandalöse Einstellung des Verfahrens gegeben, die ich hier öffentlich dokumentiert habe.
Vielleicht ist es Dir einen Link in Deinem Blog wert?
Gruß
Marcel
Aber sicher ist mir das einen Link in meinem Blog wert. Schon alleine deshalb, weil ich es gut finde, dass nicht jeder solche Offerten kommentarlos hinnimmt!
Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) stellt auf seinem Internetauftritt derprivatpatient.de ein GOÄ-Prüfprogramm (nur online) zur Verfügung.
Er weist darauf hin: „Die Rechnungsüberprüfung trägt auch zu stabileren Beiträgen in der Krankenversicherung bei.“
Die Ärztezeitung berichtet dagegen über Ärger über falsche Patientenquittungen, auf die der (Kassen-)Versicherte gemäß § 305, Absatz 2 SGB V einen Anspruch hat. Allerdings geht dies zu Lasten des Arztes, denn die Quittung weist häufig einen höheren Betrag aus als der Arzt tatsächlich erhält.
Eine Checkliste, die einem bei dieser Fragestellung helfen soll, findet man bei Patienten-Informationen.de. Aber woran erkenne ich eine gute Checkliste?
Da mich heute Vormittag in folgender Sache wieder jemand um rechtlichen Beistand bat, möchte ich an dieser Stelle nochmals eindringlich davor warnen, Schreiben, die man nur bestätigen muss, nicht bis ins letzte Detail zu lesen. Diese Zeit sollte man sich immer nehmen. Zumindest einen (handschriftlichen) Zusatz wie „kostenloser Eintrag“ könnte man daneben schreiben.
Leider wirft dies auch ein schlechtes Bild auf viele seriöse Verzeichnisanbieter. Diese verschicken auch Schreiben mit der Bitte um Korrektur bzw. um Bestätigung der Daten. Diese sollte man auch durchaus beantworten, denn nur wer mit seinen richtigen Daten verzeichnet ist, kann auch von potentiellen Kunden gefunden werden.
Der Bund der Energieverbraucher bietet ein Musterschreiben zum Download an, die Verbraucherrechte auf faire, d.h. billige Gas-, Strom- und Fernwärmepreise geltend zu machen.
Zweifelhafte Verzeichnisse im Internet gibt es viele. In folgender Sache (gefunden bei Marcel Bartels “Mein Parteibuch”) habe ich auch unlängst für eine Mandantin die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt. Bislang gab es keine weiteren Reaktionen (sprich Mahnungen), aber sicher sein kann man da nie…
Vielleicht haben ja auch noch andere (Kollegen) mit dieser „neuen Offerte“ Erfahrungen gemacht und sind bereit, diese mitzuteilen. Im übrigen möchte ich an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, dass es viele gute Verzeichnisse im Internet gibt, die zumindest einen kostenlosen Grundeintrag bieten und im Gegensatz zu vielen überteuerten Verzeichnissen auch gut über Suchmaschinen zu finden sind.
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