Zur Leistungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Sachen, die ein Beifahrer im Auto mitführt

Oktober 13, 2008 on 2:49 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht | 1 Comment

Die Haftpflichtversicherungspflicht für Pkw lernt jeder Kraftfahrer spätestens dann zu schätzen, wenn er einen Unfall verursacht. Nicht er, sondern die Versicherung muss an den Unfallgeschädigten zahlen. Doch die Kfz-Haftpflicht deckt nicht alle Schäden. Hat z.B. ein Beifahrer einen wertvollen Gegenstand dabei, kommt die Versicherung für dessen Beschädigung häufig nicht auf.

Das zeigt ein von Amtsgericht Coburg mit vom 28.03.2008 (Az: 12 C 1005/07; rechtskräftig) behandelter Fall, in dem es darum ging, ob die Kfz-Haftpflicht ein bei einem Verkehrsunfall zerstörtes Cello bezahlen muss. Weil der Beifahrer das Musikinstrument nicht üblicher-, sondern nur ausnahmsweise bei einer Autofahrt bei sich hatte, verweigerte die Versicherung zu Recht ihre Eintrittspflicht. Glück im Unglück: Für das Cello bestand eine Musikinstrumentenversicherung, die letztlich auf den 3.300 € Schaden „sitzen“ blieb.

Zum Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern für ihr knapp acht Jahre altes, Rad fahrendes Kind

Oktober 13, 2008 on 2:47 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht | Comments Off

Die Aufsichtspflicht von Eltern hat Grenzen. So müssen sie ihren knapp acht Jahre alten, mit seinem Fahrrad vertrauten Sohn nicht beaufsichtigen, wenn er mit dem Rad in einer Sackgasse im Umfeld der Familienwohnung unterwegs ist.

Weil Amts- und Landgericht Coburg diese Rechtsauffassung vertraten, scheiterte ein Autoeigentümer mit seiner Klage auf Schadensersatz in Höhe von fast 1.100 € gegen die Eltern. Dass der junge Radler gegen den Pkw gefahren war, führte nicht zur Haftung der Eltern wegen Aufsichtspflichtverletzung. Denn das Kind hatte genügend Erfahrung mit seinem Rad, um in dem verkehrsarmen Bereich vor der elterlichen Wohnung unbeaufsichtigt radeln zu dürfen.

Zur Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

Juli 16, 2008 on 9:44 | In Verkehrsrecht | 1 Comment

Die Kollegen von jurabilis berichten über einen Beschluss des OLG Köln (81 Ss-OWi 49/08).
Die Richter entschieden in dem dort geschilderten Fall, auch, wenn ein Handy bei laufendem Motor nur als Navigationsgerät und nicht zum Telefonieren genutzt werde, greife das entsprechende Verbot des § 23 Abs. 1a S. 1 StVO.

Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a S. 1 StVO lautet: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft

April 12, 2008 on 7:37 | In Verkehrsrecht | Comments Off

Zwar gehen bekanntlich auch Hunde mitunter gerne ihre eigenen Wege. Doch werden sie an der Leine spazieren geführt, ist davon auszugehen, dass das Herrchen die Richtung vorgibt. Damit, dass der Hund sich losreißt und plötzlich auf die Straße läuft, müssen Autofahrer nicht rechnen.

Das entschied das Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 28.09.2007 (Az.: 22 O 283/07; rechtskräftig) und gab der Schadensersatzklage eines Autoeigentümers gegen den Hundehalter und die Hunde(aus)führerin statt. Die beiden (bzw. ihre Haftpflichtversicherungen) müssen damit für den Schaden des Klägers von gut 5.000 € aufkommen, den der Irish Setter durch sein Erscheinen auf der Straße und den anschließenden Unfall verursachte.

Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall, wenn der Wartepflichtige auf den zu früh gesetzten rechten Blinker des Vorfahrtberechtigten vertraut

Dezember 8, 2007 on 7:32 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht | Comments Off

Wer von der Vorfahrtstraße nach rechts abbiegen will, darf den Blinker nicht zu früh betätigen. Andererseits dürfen Wartepflichtige nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass der andere so fahren wird, wie es der Fahrtrichtungsanzeiger verheißt. Kommt es zum Unfall, trifft ansonsten beide eine Mitschuld.

Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 17.04.2007 (Az.: 23 O 126/07; rechtskräftig). Eine Autofahrerin hatte zu früh rechts geblinkt und ein wartepflichtiger Busfahrer war im Vertrauen darauf in die Vorfahrtstraße eingefahren. Für die daraus resultierende Kollision sah das Gericht beide als gleichermaßen verantwortlich an und sprach dem Autoeigentümer daher statt 10.000,- € Schadensersatz nur 5.000,- € zu.

Zur Frage, wann ein Autofahrer, der bei Grün die Haltelinie überfährt und dann warten muss, links abbiegen darf

September 28, 2007 on 2:37 | In Verkehrsrecht | Comments Off

Eine dem Autofahrer vertraute Situation: Als Linksabbieger steht er an der Ampelkreuzung in einer langen Schlange, pro Grünphase kommen nur wenige Fahrzeuge vor ihm zum Zug. Durchatmen, wenn er dann endlich selbst die Haltelinie bei Grün überquert hat. Denn nach Durchlassen des Gegenverkehrs wähnt er sich auf jeden Fall zum Abbiegen berechtigt. Das aber kann ein Trugschluss sein!

Wenn nämlich der Linksabbieger vor dem Grün des Querverkehrs noch nicht den so genannten “Kreuzungskern”, also den Bereich, an dem sich die Straßen tatsächlich kreuzen, erreicht hat, muss er die nächste Grünphase abwarten. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall.

Zur Frage der Haftungsverteilung, wenn ein Pkw beim Abbiegen nach rechts in ein Grundstück mit einem anderen Pkw kollidiert

September 24, 2007 on 1:09 | In Verkehrsrecht | Comments Off

Beim Abbiegen in ein Grundstück hat ein Pkw-Fahrer ganz besondere Sorgfalt walten zu lassen. Kommt es bei dem Fahrmanöver zur Kollision mit einem anderen Kraftfahrzeug, haftet er in der Regel allein. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er dem Unfallgegner einen Fahrfehler nachweisen kann.

Weil ihm das nicht gelang, unterlag jetzt ein Fahrzeugeigentümer mit seiner Schadensersatzklage gegen den Unfallgegner. Das Amtsgericht Kronach wies die Klage auf Ersatz von rund 730 € ab, die Berufung des Klägers vor dem Landgericht Coburg blieb ohne Erfolg.

Zum Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Dunkelheit beim Auffahren auf ein am linken Fahrbahnrand stehendes Fahrzeug

Juli 11, 2007 on 12:35 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht | Comments Off

Die zum Unfallzeitpunkt 21 Jahre alte Klägerin hat den Unfallgegner auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommen. Die Klägerin befuhr mit ihrem PKW bei Dunkelheit auf ein am linken Fahrbahnrand stehendes Fahrzeug auf. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war zuvor mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen und danach links an der Leitplanke zum Stillstand gekommen. Die Klägerin erlitt bei dem Zweitunfall eine Patellafraktur und musste sich einer Operation unterziehen. Die Klägerin hat dem Fahrer des zunächst verunfallten PKW’s vorgeworfen, das Fahrzeug habe unbeleuchtet am linken Fahrbahnrand gestanden und er habe sich nicht um eine genügende rückwärtige Absicherung gekümmert.

Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

Juli 3, 2007 on 2:47 | In Verkehrsrecht | 3 Comments

Eine in der Tschechischen Republik erworbene Fahrerlaubnis kann in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn sie in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der deutschen Vorschriften erworben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 21.06.2007 (Az.: 10 B 10291/07.OVG).

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde untersagte dem Antragsteller, von seiner Anfang 2006 in Tschechien ausgestellten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, da er diese unter Umgehung der deutschen Bestimmungen erworben habe. Den vom Antragsteller hiergegen begehrten Eilrechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Erzwungene Vorfahrt kann zur Mithaftung führen

Juni 20, 2007 on 8:54 | In Haftungsrecht, Verkehrsrecht | Comments Off

Wer sich seine Vorfahrt erzwingt, muss damit rechnen, bei einem Unfall auch mitzuhaften.

In dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken mit Urteil vom 30.01.2007 (Az.: 4 U 409/06-132) entschiedenen Fall beachtete ein Motorradfahrer beim Linksabbiegen nicht die Vorfahrt eines geradeaus fahrenden PKW-Fahrers. Diese verlangsamte seine Geschwindigkeit aber nicht und es kam zu einem Zusammenstoß.

Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass der PKW-Fahrer den Motorradfahrer hätte bemerken müssen. Er hätte dann langsamer fahren oder sogar notalls den Verkehrsverstoß hinnehmen und dem Motorradfahrer das gefahrlose Abbiegen ermöglichen müssen. Natürlich sei der Sorgfaltsverstoß des Motorradfahrers trotzdem deutlich höher zu bewerten, so die Richter, allerdings sei der PKW-Fahrer auch nicht völlig schuldlos. Niemand dürfe sein Vorfahrtsrecht erzwingen. Das Gericht sprach eine Mithaftungsquote des PKW-Fahrers von 30 Prozent aus.

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