Qualifizierungsnachweise sind enorm wichtig, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können. Wer gegen Gebühr an einem Lehrgang teilnimmt, hat daher ein erhebliches Interesse, am Ende einen allgemein anerkannten Abschluss zu erwerben. Wird ihm ein “Diplom” versprochen, obwohl der Ausbilder ein solches nicht vergeben kann, dann braucht er die Lehrgangsgebühren nicht zu bezahlen.
Das entschieden Amts- (Az.: 15 C 998/07) und Landgericht Coburg (Az.: 33 S 4/08; rechtskräftig) und wiesen die Klage einer privaten Kosmetikschule gegen eine Kosmetikschülerin auf Zahlung von Lehrgangsgebühren in Höhe von 1.500 € ab. Die Schule habe im Prospekt unzutreffend behauptet, der Schülerin am Kursende ein “Diplom” zu verleihen. Das aber können nur Hochschulen. Diese Irreführung berechtigte die Getäuschte zum Rücktritt vom Vertrag.
Wer mit schwerem Leihgerät selber baggern will, sollte schon zum Eigenschutz eine vom Verleihunternehmen angebotene ausführliche Einweisung in den Bagger nicht ablehnen und sich die Maschine auch von den Profis anliefern lassen. Andernfalls hat er im Fall des Unfalls schlechte Karten, den Verleiher wegen Verletzung von Schutzpflichten haftbar zu machen.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 26.09.2007 (Az.: 21 O 885/05; rechtskräftig), mit dem die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage des Mieters eines Mini-Baggers abgewiesen wurde. Dafür, dass der Kläger mitsamt dem Arbeitsgerät umkippte, war der Vermieter nicht verantwortlich. Denn der Kläger hatte mit dem Hinweis, er könne selber Bagger fahren, eingehende Unterweisungen und Hilfen abgelehnt.
Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sind erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung. Sie dürfen daher nur von Rechtsanwälten oder zugelassenen (öffentlichen und privaten) Personen und Stellen ausgeführt werden. Andere private Schuldner- oder Insolvenzberater sind hierzu nicht befugt und können für solche Leistungen daher grundsätzlich auch keine Vergütung fordern
Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg (Amtsgericht Coburg, Urteil vom 5. Juli 2007, Az: 15 C 552/07; Landgericht Coburg, Beschluss vom 12. Oktober 2007, Az: 33 S 74/07; rechtskräftig) entschiedener Fall, in dem ein solcher privater Finanzdienstleister zur Rückzahlung von fast 700 € Honorar verurteilt wurde. Darin, dass er die Antragsunterlagen für die Privatinsolvenz einer 70-Jährigen vorbereitet hatte, sahen die Gerichte ein nach dem Rechtsberatungsgesetz verbotenes Tun.
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 23.01.2008 (Az.: VIII ZR 246/06) darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, die er aufgewendet hat, um einen vom Käufer beanstandeten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Mangel des Kaufgegenstands zu beseitigen.
Wer eine private Krankentagegeldversicherung hat, sollte im Krankheitsfall daran denken, dem Versicherer unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ansonsten läuft man Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 23.05.2007 (Az.: 13 O 864/06; rechtskräftig), mit der die Klage einer Versicherungsnehmerin auf rund 6.300 € Krankentagegeld abgewiesen wurde. Die Klägerin hatte es verabsäumt, der Versicherung fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen nachzuweisen, und damit gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Dies führte zur Leistungsfreiheit der Versicherung.
Für einen Motorschaden, der durch ein bei einer Generalüberholung eingebautes fehlerhaftes Originalteil verursacht wird, haftet die Werkstatt regelmäßig nicht. Der Kunde muss sich vielmehr an den Hersteller des Ersatzteils halten, wenn er Schadensersatz für das Antriebsaggregat begehrt.
Das entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 3.07.2007 (Az.: 22 O 188/07), bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 20.11.2007, Az: 5 U 183/07; rechtskräftig), und wies die Schadensersatzklage des Kunden gegen die Werkstatt ab. Bei einem Auftrag zur „Generalüberholung“ schulde diese nur den Austausch einzelner Verschleißteile und nicht die Herstellung eines kompletten Motors. Für die spätere Havarie des gesamten Motors hafte sie daher nur bei zumindest fahrlässigem Handeln. Davon könne beim Einbau eines Original-Ersatzteils aber keine Rede sein.
Gebrauchtwagenhändler müssen dem Autokäufer nicht nur offenbaren, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Der Kunde kann vielmehr auch Aufklärung über das Ausmaß des Vorschadens erwarten, und Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wenn der Verkäufer ihm nicht die ganze Wahrheit mitgeteilt hat.
Das zeigt eine (vom Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil vom 21.09.2007 (Az.: 6 U 18/07; rechtskräftig) bestätigte) Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 14.02.2007 (Az.: 11 O 450/06), mit der ein Autohaus zur Rücknahme des Gebrauchten und Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt wurde. Den Hinweis auf leichte Unfallschäden ließen die Gerichte angesichts eine kapitalen, unreparierten Rahmenschadens nicht ausreichen.
Unter „gewöhnlichem Verkaufspreis“ des Autos kann bei der Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pkw-Finanzierungsvertrags der Händlereinkaufswert zu verstehen sein – und nicht der höhere Händlerverkaufswert.
Das entschied das Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 21. August 2007 (Az.: 11 O 220/07; rechtskräftig). Es gab damit grundsätzlich einer Bank Recht, die den noch offenen Saldo eines für den Fahrzeugkauf gewährten Darlehens unter Anrechnung des niedrigeren Händlereinkaufswerts ermitteln wollte und von der Darlehensnehmerin daher rund 5.300 € Restrückzahlung begehrte.
Wird in einem Altenteilsvertrag (Vermögensübertragung gegen Leibgeding, also z.B. Gewährung von Wohnung, Wart und Pflege durch den Übernehmer) eine Regelung getroffen, die für den Fall der Heimunterbringung des Übergebers die Pflichten des Übernehmers gezielt zum Nachteil des Sozialhilferträgers ausschließt, ist das sittenwidrig. Der Übernehmer kann dann trotz der Vertragsklausel von der Sozialverwaltung in Regress genommen werden.
Das entschieden jetzt Amtsgericht (mit Urteil vom 18.04.2007 – Az.: 1 C 465/06) und Landgericht Coburg (mit Beschluss vom 16.10.2007 – Az.: 33 S 52/07; rechtskräftig) und verurteilten einen Sohn, dem der Vater Wohnhaus und Betrieb übertragen hatte, zur Erstattung von Heimkosten von insgesamt knapp 4.000 €. Die Regelung, dass die Pflichten aus dem Leibgeding bei Heimunterbringung des Vaters entfallen, verkehre den Subsidiaritätsgrundsatz des Sozialhilferechts bewusst in sein Gegenteil und sei unwirksam.
Mit Urteil vom 12.01.2007 entschied das Landgericht Oldenburg (Az.: 8 S 515/06; rechtskräftig), dass eine Kassenpatientin, die nach getroffener Terminvereinbarung mit dem Arzt keine Kostenübernahmeerklärung abgibt, und dieser die Behandlung deshalb nicht durchführt, Anspruch auf Schadensersatz hat (siehe dazu PM LG Oldenburg).
Nun hatte das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 17.4.2007 (Az.: 1 U 154/06) zu entscheiden, ob dem behandelnden Arzt bei einer kurzfristigen Terminabsage des Patienten ein Schadenersatzanspruch zusteht.
In diesem Fall hatte der Patient den vereinbarten Termin etwa vier Stunden vor der geplanten Behandlung abgesagt. In dem Gespräch war ein neuer Termin vereinbart worden. Zuvor war er in einem Beratungsgespräch schriftlich darauf hingewiesen worden, dass Termine 24 Stunden vorher abzusagen sind.
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