Wenn Eltern für Darlehen ihrer volljährigen Kinder mitunterschreiben, müssen sie damit rechnen, dass sie für die Schulden auch tatsächlich aufzukommen haben. Sittenwidrig ist ein solcher Schuldbeitritt nur im Ausnahmefall. Und dass ihr Kind sie über den tatsächlichen Darlehensbetrag getäuscht hat, entlastet sie nicht gegenüber der Bank.
Diese Erfahrung musste jetzt ein Vater als Mitunterzeichner eines Hauskredits seines Sohnes machen. Das Landgericht Coburg verurteilte ihn zur Zahlung von 25.000 € an eine Bausparkasse. Dass der Sohn ihn möglicherweise mit der Unwahrheit bedient habe, müsse die Kreditgeberin sich nicht zurechnen lassen.
In einer aktuellen Grundsatzentscheidung hat der zuständige Bausenat des Oberlandesgerichts Hamm auch in zweiter Instanz die gegen einen Bauherrn gerichtete Schadensersatzklage eines Bauträgers mit Urteil vom 31.05.2007 (Az.: 24 U 150/04) zurückgewiesen.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Bauherr aus dem Münsterland mit dem Kläger einen Bauträgervertrag zur Errichtung und zum Erwerb einer Immobilie am Elbufer in Dresden im Wert von 700.000,00 Euro geschlossen. Der Bauträger befand sich mit der Erstellung der Bezugsfertigkeit der Wohnung in Verzug. Der Bauherr setzte dem Bauträger daraufhin eine aus technischer Sicht zu kurze Frist zur Fertigstellung des Gebäudes. Der Bauträger sah hierin eine treuwidrige Loslösung vom Vertrag und nahm den Bauherrn auf Schadensersatz in Höhe von 240.000,00 Euro in Anspruch, weil er die Wohnung nicht mehr zu dem ursprünglichen Preis habe verkaufen können.
Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 26.06.2007 (Az.: 6 S 342/06) entschieden, dass dem Betreiber einer Internet-Spielbank ein Anspruch gegen den Spieler auf Zahlung der beim online-Spiel verlorenen Einsätze zusteht.
Die Klägerin, ein Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, betreibt aufgrund einer behördlichen Erlaubnis des Landes Hessen eine sogenannte online-Spielbank. Die Spielbankerlaubnis beschränkt die Teilnahmeberechtigung neben anderen Voraussetzungen auf Spieler, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme dort aufhalten. Des Weiteren hat jeder Spieler nach der Spielbankerlaubnis und nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin bei seiner Registrierung zur Verlustbegrenzung ein für ihn geltendes Limit zu bestimmen. Nachträgliche Erhöhungen dieses Limits sind erst nach einem Ablauf von 24 Stunden, Verminderungen dagegen sofort zulässig.
Der Käufer kaufte bei der beklagten Autohaus GmbH Anfang 2005 ein geländegängiges Fahrzeug mit permanentem Allradantrieb für 29.000 Euro. Das Vorgängermodell gab er in Zahlung. Nach der Lieferung im April 2005 beanstandete er mehrere Mängel, u.a. eine deutlich verzögerte Beschleunigung bei Geschwindigkeiten über 140 km/h, ein starkes Bocken und Vibrieren des Fahrzeugs bei Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und deren Abregeln. Nachdem er eine Frist zur Reparatur gesetzt hatte und innerhalb dieser Frist diese Mängel nicht repariert worden waren, verlangte der Kläger zunächst Neulieferung von der Beklagten, im August 2005 erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Beklagte macht geltend, dies sei Stand der Serie und fahrzeugbedingt vorgegeben. Es entspreche auch dem Stand der Technik eines Geländewagens.
Das Landgericht München I hat mit einem am 25.06.2007 verkündeten Urteil (Az. 10HK O 1977/07) der Klage zweier Versicherungsvertreter gegen die Allianz stattgegeben.
Die Allianz hatte bis zum Jahr 2005 im Bereich der Kfz-Versicherung lediglich einen Tarif im Angebot. Für die Vermittlung einer solchen Kfz-Versicherung erhielten die Versicherungsvertreter eine Provision in Höhe von 10%. Im Jahr 2005 führte die Allianz einen zweiten, niedrigeren Tarif in der Kfz-Versicherung ein. Gleichzeitig teilte sie ihren Vertretern mit, dass für die Vermittlung dieses neuen Tarifs nur noch eine Provision von 6% gezahlt werde. Die Allianz berief sich dabei auf eine Klausel in den ‚Allgemeinen Provisionsbestimmungen’ ihrer Vertreterverträge, mit der sie sich die Neufestsetzung der Provision bei Einführung neuer Tarife vorbehalten hatte. Zwei Versicherungsvertreter wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten nun gegen diese – aus ihrer Sicht eigenmächtige – Änderung der Provisionsbedingungen. Dem Gericht rechneten sie vor, dass die Provisionskürzung für sie Einbußen von mehreren Tausend Euro jährlich bedeute.
Was früher gang und gäbe war, ist im Zeitalter des Verbraucherschutzes grundsätzlich nicht mehr möglich: Dass ein Autohändler für etwaige Defekte an einem veräußerten Gebrauchtwagen keine Gewähr übernimmt. Ausnahmsweise ist aber ein Haftungsausschluss erlaubt, wenn der Käufer das Auto nicht nicht als Privat-, sondern als Geschäftsmann erwirbt. Ob der Kunde beim Kauf fürs Privatvergnügen oder zum betrieblichen Nutzen handelt, entscheidet daher über das Wohl und Wehe von Gewährleistungsrechten. Die Antwort hierauf kann manchmal ziemlich verzwickt sein.
In einem heute bekannt gewordenen Beschluss (Az.: 5 W 117/06) hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entschieden, dass bei einer Alkoholisierung von 1,63 Promille kein Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung bestehe. Auch ein Unfall, den ein Fußgänger erleide, könne bei dem genannten Wert auf eine Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit zurückzuführen sein, die nach den Versicherungsbedingungen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führe.
Ohne Sicherheiten kann sich heutzutage kaum einer mehr Geld bei einer Bank borgen. Da trifft es sich gut, wenn ein Bekannter oder Verwandter für ihn bürgt. Doch leichtfertig sollte man eine solche Garantie nicht übernehmen – sie birgt nämlich erhebliche Risiken. Denn führt der Angehörige den aufgenommenen Kredit nicht zurück, haftet der Bürge hierfür mit seinem Vermögen. Sich hinterher auf Sittenwidrigkeit der Bürgschaft zu berufen, kann schiefgehen. Jedenfalls dann, wenn der Sicherungsgeber das Kreditinstitut über sein Einkommen falsch informiert hatte.
Das Schenken ist häufig eine zwiespältige Sache. Die Zuwendung kann einerseits Ausdruck uneigennützigen Handelns, von Dankbarkeit oder von Liebe und Zuneigung sein. Manchmal soll die Aufmerksamkeit aber einen gewissen sozialen Druck auf den Bedachten ausüben, sich dem Schenkenden gegenüber in besonderer Weise verpflichtet zu fühlen. Und falls der Beschenkte die Erwartungen des oft generösen Spenders enttäuscht, kann sich die Gabe schnell als Danaergeschenk entpuppen. Denn empfindet der Gönner Undankbarkeit oder sein Angebinde schlecht behandelt, verlangt er es nicht selten vom gefallenen Günstling zurück. Freilich wird er dann oft zur Antwort bekommen: “Geschenkt ist geschenkt!”.
Heutzutage wird es immer schwieriger, für eine leitende Stelle in einem Unternehmen eine geeignete Führungspersönlichkeit zu finden. Solche außergewöhnlichen Posten erfordern Menschen mit einem ausgeprägten Persönlichkeitsprofil. Doch “Chefs von morgen” lungern nicht an jeder Straßenecke herum. Wie also an sie herankommen? Entweder schaltet die suchende Firma Annoncen, oder – was effektiver, aber auch teurer ist – sie beauftragt einen sog. Headhunter. Allerdings bietet auch der Profivermittler keine Gewähr für eine optimale Stellenbesetzung. Sagen dem potentiellen Arbeitgeber die für viel Geld vermittelten Kandidaten nicht zu, kann er leicht an den Qualitäten des Personalmaklers zweifeln. Dabei sollte er es jedoch belassen – und nicht aus Enttäuschung gar die Vergütung zurückfordern. Denn das kann ein problematisches (und unkostenerhöhendes) Unterfangen werden.
Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds.
Valid XHTML and CSS. ^Top^