<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Recht und Alltag &#187; Verwaltungsrecht (BT)</title>
	<atom:link href="http://info.folkertjanke.de/category/verwaltungsrecht-bt/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://info.folkertjanke.de</link>
	<description>Rechtsanwalt Folkert Janke aus Berlin Lichtenberg bespricht in diesem Weblog Themen aus Recht und Alltag.</description>
	<lastBuildDate>Wed, 15 Jul 2009 06:31:29 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.8.1</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Autoradio: Code vergessen befreit nicht von der Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/autoradio-code-vergessen-befreit-nicht-von-der-rundfunkgebuehrenpflicht/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/autoradio-code-vergessen-befreit-nicht-von-der-rundfunkgebuehrenpflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 26 Apr 2008 07:27:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[Autoradio]]></category>
		<category><![CDATA[Code]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebührenpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[VG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=1069</guid>
		<description><![CDATA[In dem vom Verwaltungsgericht Saarlouis mit Urteil vom 10.4.2008 (Az.: 6 K 1067/07) entschiedenen Fall wandte sich der Kl&#228;ger gegen die Heranziehung zu Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r das in seinem unstreitig gewerblich genutzten (Anm. d. Autors: Entgegen der landl&#228;ufigen Meinung einiger Geb&#252;hrenbeauftragter stellen die Fahrten eines Selbst&#228;ndigen zu seinem B&#252;ro wohl noch keine gewerbliche Nutzung dar, so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem vom Verwaltungsgericht Saarlouis mit Urteil vom 10.4.2008 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 K 1067/07" target="_blank" title="VG Saarlouis, 10.04.2008 - 6 K 1067/07">6 K 1067/07</a>) entschiedenen Fall wandte sich der Kl&#228;ger gegen die Heranziehung zu Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r das in seinem unstreitig gewerblich genutzten (<em>Anm. d. Autors: Entgegen der landl&#228;ufigen Meinung einiger Geb&#252;hrenbeauftragter stellen die Fahrten eines Selbst&#228;ndigen zu seinem B&#252;ro wohl noch keine gewerbliche Nutzung dar, so sehen es zumindest die VG G&#246;ttingen und M&#252;nchen</em>) Kraftfahrzeug befindliche Radio.</p>
<p>Er machte geltend, dass anl&#228;sslich eines Batteriewechsels die Eingabe des Sicherheitscodes notwendig sei, er diesen aber nicht wisse.  Das Radio sei daher seitdem nicht mehr zum Empfang bereitgehalten geworden.</p>
<p>Dies sah das Gericht anders. Allein der Umstand, dass dem Kl&#228;ger der Sicherheitscode des Ger&#228;tes nicht bekannt gewesen sei und er daher das Ger&#228;t nach Unterbrechung der Stromzufuhr nicht mehr benutzen konnte, stelle die grunds&#228;tzlich fortbestehende Eigenschaft des Ger&#228;tes zum Empfang von Rundfunksendungen nicht in Frage. Denn das in Rede stehende Autoradio h&#228;tte ohne besonderen technischen Aufwand durch Eingabe des Pin-Codes wieder empfangsbereit gemacht werden. Ausweislich der vom Gericht telefonisch eingeholten Auskunft, k&#246;nne der Pin-Code beim Hersteller, wenn diesem die Ger&#228;tenummer des Radios mitgeteilt wird, erfragt werden. Die Eingabe des Pin-Codes und die Wiederherstellung der Empfangsbereitschaft des Radioger&#228;tes sei dann ohne jeden weiteren technischen Aufwand kurzfristig m&#246;glich.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/autoradio-code-vergessen-befreit-nicht-von-der-rundfunkgebuehrenpflicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rauchverbot in den Dienstgeb&#228;uden der Stadt K&#246;ln ist rechtm&#228;&#223;ig &#8211; kein Anspruch auf Raucherraum und Rauchpausen w&#228;hrend der Kernarbeitszeit</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/rauchverbot-in-den-dienstgebaeuden-der-stadt-koeln-ist-rechtmaessig-kein-anspruch-auf-raucherraum-und-rauchpausen-waehrend-der-kernarbeitszeit/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/rauchverbot-in-den-dienstgebaeuden-der-stadt-koeln-ist-rechtmaessig-kein-anspruch-auf-raucherraum-und-rauchpausen-waehrend-der-kernarbeitszeit/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 29 Feb 2008 13:11:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstgebäude]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Stadt Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[VG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=1057</guid>
		<description><![CDATA[Das Rauchverbot in den Dienstgeb&#228;uden der Stadt K&#246;ln ist rechtm&#228;&#223;ig. Mitarbeiter haben weder Anspruch auf einen Raucherraum noch auf Rauchpausen w&#228;hrend der Kernarbeitszeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht K&#246;ln mit einem heute verk&#252;ndeten Urteil (Az.: 19 K 3459/07) und wies damit die Klage eines st&#228;dtischen Beamten ab.
Bereits seit M&#228;rz 2007 gilt in allen Dienstgeb&#228;uden der Stadt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Rauchverbot in den Dienstgeb&#228;uden der Stadt K&#246;ln ist rechtm&#228;&#223;ig. Mitarbeiter haben weder Anspruch auf einen Raucherraum noch auf Rauchpausen w&#228;hrend der Kernarbeitszeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht K&#246;ln mit einem heute verk&#252;ndeten Urteil (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=19 K 3459/07" target="_blank" title="VG K&ouml;ln, 29.02.2008 - 19 K 3459/07">19 K 3459/07</a>) und wies damit die Klage eines st&#228;dtischen Beamten ab.</p>
<p>Bereits seit M&#228;rz 2007 gilt in allen Dienstgeb&#228;uden der Stadt ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist den Mitarbeitern seitdem nur noch au&#223;erhalb der Dienstgeb&#228;ude und au&#223;erhalb der Kernarbeitszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 15.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr) gestattet, an denen jeder Mitarbeiter im Dienst sein muss. Der 61-j&#228;hrige Kl&#228;ger, der seit mehr als 40 Jahren auch w&#228;hrend seines Dienstes raucht, verlangte von der Stadt, ihm das Rauchen in einem Innenraum des Geb&#228;udes und auch w&#228;hrend der Kernarbeitszeiten zu gestatten. Dies lehnte die Stadtverwaltung unter Hinweis auf den Nichtraucherschutz und die geltenden Arbeitszeitregelungen ab.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht K&#246;ln gab nun der Stadt recht und hatte dabei das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene nordrhein-westf&#228;lische Nichtraucherschutzgesetz anzuwenden. Dieses lasse zwar die Einrichtung besonders gekennzeichneter Raucherr&#228;ume in den Dienststellen zu, stelle dies aber in das Ermessen des Dienstherrn. Dass die Stadt K&#246;ln im Interesse der Gleichbehandlung unabh&#228;ngig von den konkreten r&#228;umlichen Gegebenheiten in den einzelnen Dienststellen hiervon grunds&#228;tzlich keinen Gebrauch gemacht habe, sei nicht zu beanstanden. Einen Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Einrichtung eines Raucherraums oder gesch&#252;tzten Unterstandes au&#223;erhalb des Dienstgeb&#228;udes gebe es nicht, entschieden die Richter. Auch sei nicht zu beanstanden, dass die Stadt w&#228;hrend der Kernarbeitszeiten im Einvernehmen mit dem Personalrat eine Anwesenheitspflicht angeordnet habe. Dies diene dazu, die Erreichbarkeit der st&#228;dtischen Mitarbeiter f&#252;r den B&#252;rger, aber auch f&#252;r Kollegen und Vorgesetzte sicherzustellen. Das Verbot, den Arbeitsplatz w&#228;hrend der Kernarbeitszeit zu verlassen, sei nicht unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig und auch f&#252;r Raucher zumutbar. Eine t&#228;gliche „Abstinenz“ von l&#228;ngstens drei Stunden m&#252;sse der Kl&#228;ger hinnehmen, zumal die Stadt ihren Mitarbeitern eine angemessene &#220;bergangszeit einger&#228;umt habe, um ihr Rauchverhalten umzustellen. </p>
<p><em>Quelle: PM VG K&#246;ln vom 29.02.2008</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/rauchverbot-in-den-dienstgebaeuden-der-stadt-koeln-ist-rechtmaessig-kein-anspruch-auf-raucherraum-und-rauchpausen-waehrend-der-kernarbeitszeit/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mit Pistole zur Visite</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/mit-pistole-zur-visite/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/mit-pistole-zur-visite/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Nov 2007 11:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Gegend]]></category>
		<category><![CDATA[Waffenschein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=1029</guid>
		<description><![CDATA[Ein Allgemeinmediziner aus Soest kann damit rechnen, k&#252;nftig eine Pistole mit sich f&#252;hren zu d&#252;rfen, wenn er seine Hausbesuche bei Patienten macht und sich hierbei konkret gef&#228;hrdet f&#252;hlt. Mit Urteil vom 5. November 2007 (Az.: 14 K 50/06) verpflichtete die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg den Landrat des Kreises Soest als Kreispolizeibeh&#246;rde, den Antrag des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Allgemeinmediziner aus Soest kann damit rechnen, k&#252;nftig eine Pistole mit sich f&#252;hren zu d&#252;rfen, wenn er seine Hausbesuche bei Patienten macht und sich hierbei konkret gef&#228;hrdet f&#252;hlt. Mit Urteil vom 5. November 2007 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 K 50/06" target="_blank" title="VG Arnsberg, 05.11.2007 - 14 K 50/06">14 K 50/06</a>) verpflichtete die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg den Landrat des Kreises Soest als Kreispolizeibeh&#246;rde, den Antrag des klagenden Arztes auf Erteilung einer Erlaubnis zum F&#252;hren einer Pistole neu zu bescheiden. Die Kammer wies hierbei auf die M&#246;glichkeit zur Erteilung von Auflagen zum Waffenschein hin. </p>
<p>Der Kl&#228;ger, der auch J&#228;ger ist, hatte sich zur Begr&#252;ndung seines Antrages auf die Erteilung eines Waffenscheins u. a. darauf berufen, dass er einen au&#223;ergew&#246;hnlich hohen Anteil von Patienten mit psychiatrischem Krankheitsbild und auch Drogenabh&#228;ngige behandele. Er sei bereits mehrfach in seiner Praxis und au&#223;erhalb bei seiner &#228;rztlichen T&#228;tigkeit auch mit Schusswaffen bedroht worden. Sein Risiko w&#252;rde zudem durch Hausbesuche in zweifelhaften Gegenden erh&#246;ht. Die beklagte Beh&#246;rde sah beim Kl&#228;ger kein waffenrechtliches Bed&#252;rfnis zum F&#252;hren einer Schusswaffe und verwies ihn auf die Verwendung von Pfefferspray. </p>
<p>Die Kammer gab dem Kl&#228;ger im Grundsatz recht. Das Waffengesetz r&#228;ume die M&#246;glichkeit ein, dass auch Privatpersonen derart gef&#228;hrdet sein k&#246;nnen, dass ihnen die Erlaubnis zum F&#252;hren einer Schusswaffe erteilt werden m&#252;sse. Der Kl&#228;ger habe insoweit glaubhaft gemacht, dass er auch au&#223;erhalb seiner eigenen R&#228;umlichkeiten konkret wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gef&#228;hrdet sei. Das F&#252;hren einer Waffe sei grunds&#228;tzlich geeignet, die Gef&#228;hrdung des Kl&#228;gers zu mindern. Mit einer Schusswaffe k&#246;nne der Kl&#228;ger einen entschlossen handelnden T&#228;ter stoppen. Durch seine besonnenen Reaktionen in der Vergangenheit habe der Kl&#228;ger auch zur &#220;berzeugung der Kammer bewiesen, dass er in Notwehrlagen Ruhe bewahre und den Einsatz der Waffe als letztes Mittel begreife. Es sei auch glaubhaft, dass das F&#252;hren der Schusswaffe erforderlich sei, um die Gef&#228;hrdung des Kl&#228;gers zu mindern. Er k&#246;nne Notwehrsituationen bereits aus beruflichen Gr&#252;nden, etwa wenn er nachts in soziale Brennpunkte gerufen werde, nicht aus dem Weg gehen. Hierbei k&#246;nne er nicht jedes Mal Polizeischutz erlangen. Da der Kl&#228;ger seinem Beruf anlassbezogen und ohne R&#252;cksicht auf Tageszeiten und &#246;rtliche Gegebenheiten nachgehen m&#252;sse, weiche der Sachverhalt hier von bisher entschiedenen F&#228;llen ab. Weniger gef&#228;hrliche Mittel als eine Schusswaffe seien nicht geeignet, um seine Gef&#228;hrdung zu mindern. Das Interesse der Allgemeinheit daran, m&#246;glichst wenig Waffen ins Volk gelangen zu lassen, verlange jedoch trotz des grunds&#228;tzlichen Anspruches des Kl&#228;gers auf einen Waffenschein nach einer Ermessensentscheidung des Beklagten, bei der Waffengr&#246;&#223;e, Einsatzort und -zeit, Einsatzumst&#228;nde und die pers&#246;nliche Bef&#228;higung des Kl&#228;gers abzuw&#228;gen seien. </p>
<p><em>Quelle: PM VG Arnsberg vom 23. November 2007 </em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/mit-pistole-zur-visite/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zweitwohnungssteuer f&#252;r Studentenbude als Nebenwohnsitz unzul&#228;ssig</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/zweitwohnungssteuer-fuer-studentenbude-als-nebenwohnsitz-unzulaessig/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/zweitwohnungssteuer-fuer-studentenbude-als-nebenwohnsitz-unzulaessig/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Nov 2007 08:46:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenwohnsitz]]></category>
		<category><![CDATA[Studentenbude]]></category>
		<category><![CDATA[Zweitwohnungssteuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=1025</guid>
		<description><![CDATA[Die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts D&#252;sseldorf hat k&#252;rzlich durch Urteile (Az.: 25 K 2703/07 u.a.) Klagen von Studierenden aus Wuppertal stattgegeben, die sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer gewehrt haben. 
Allen Kl&#228;gern ist gemeinsam, dass sie mit Erstwohnsitz im Elternhaus gemeldet sind und ihnen dort ihr Kinderzimmer zur Verf&#252;gung steht. Der Nebenwohnsitz befindet sich in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts D&#252;sseldorf hat k&#252;rzlich durch Urteile (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=25 K 2703/07" target="_blank" title="VG D&uuml;sseldorf, 19.11.2007 - 25 K 2703/07">25 K 2703/07</a> u.a.) Klagen von Studierenden aus Wuppertal stattgegeben, die sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer gewehrt haben. </p>
<p>Allen Kl&#228;gern ist gemeinsam, dass sie mit Erstwohnsitz im Elternhaus gemeldet sind und ihnen dort ihr Kinderzimmer zur Verf&#252;gung steht. Der Nebenwohnsitz befindet sich in der Studentenbude/-wohnung in Wuppertal. </p>
<p>Die Kammer sieht die Voraussetzungen f&#252;r die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer gem&#228;&#223; Artikel <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/105.html" target="_blank">105</a> Abs. 2 a Grundgesetz nicht als gegeben an. Das Innehaben einer Zweitwohnung stellt sich nur dann als Aufwendung im Sinne des Gesetzes dar, wenn auch eine Erstwohnung innegehabt wird. Dies ist bei Studierenden, denen nur das ehemalige Kinderzimmer im Elternhaus zur Verf&#252;gung steht, nicht der Fall.</p>
<p><em>Quelle: PM VG D&#252;sseldorf vom 19. November 2007</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/zweitwohnungssteuer-fuer-studentenbude-als-nebenwohnsitz-unzulaessig/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Alkoholbedingter Zusammensto&#223; mit Zug f&#252;hrt zum Entzug der Waffenbesitzkarten</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/alkoholbedingter-zusammenstos-mit-zug-fuhrt-zum-entzug-der-waffenbesitzkarten/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/alkoholbedingter-zusammenstos-mit-zug-fuhrt-zum-entzug-der-waffenbesitzkarten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Sep 2007 15:01:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=999</guid>
		<description><![CDATA[Eine Verurteilung wegen fahrl&#228;ssigen Eingriffs in den Schienenverkehr in Tateinheit mit fahrl&#228;ssiger Stra&#223;enverkehrsgef&#228;hrdung infolge Trunkenheit ist geeignet, den Widerruf der Waffenbesitzkarten zu rechtfertigen. Dies hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden am 14.09.2007 (Az.: 8 K 570/07) entschieden. 
Der Kl&#228;ger war trotz 2,34 Promille Blutalkohol in Bielefeld-Quelle Auto gefahren, um Pizza zu holen. Dabei umfuhr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Verurteilung wegen fahrl&#228;ssigen Eingriffs in den Schienenverkehr in Tateinheit mit fahrl&#228;ssiger Stra&#223;enverkehrsgef&#228;hrdung infolge Trunkenheit ist geeignet, den Widerruf der Waffenbesitzkarten zu rechtfertigen. Dies hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden am 14.09.2007 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8 K 570/07" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">8 K 570/07</a>) entschieden. </p>
<p>Der Kl&#228;ger war trotz 2,34 Promille Blutalkohol in Bielefeld-Quelle Auto gefahren, um Pizza zu holen. Dabei umfuhr er die geschlossenen Halbschranken eines Bahn&#252;bergangs, so dass es zur Kollision mit einem Zug kam. Nach der strafrechtlichen Verurteilung des Kl&#228;gers, der im Kreis G&#252;tersloh wohnt, hatte die Kreispolizeibeh&#246;rde G&#252;tersloh seine Waffenbesitzkarten widerrufen. Der Vorfall zeige die waffenrechtliche Unzuverl&#228;ssigkeit des Kl&#228;gers. Gegen den Widerruf wandte der Kl&#228;ger ein, man habe ihm zwischenzeitlich seine Fahrerlaubnis wiedererteilt. Daraus folge schon, dass er frei von charakterlichen M&#228;ngeln sei, so dass eine Ausnahme vom Regelfall der waffenrechtlichen Unzuverl&#228;ssigkeit vorliege. </p>
<p>Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von 80 Tagess&#228;tzen zu je 40,00 € sei von der waffenrechtlichen Unzuverl&#228;ssigkeit regelm&#228;&#223;ig auszugehen. Ein Ausnahmefall komme hier nicht in Betracht. Eine Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,34 Promille stelle kein Bagatelldelikt dar und lasse den Schluss auf eine Alkoholgew&#246;hnung zu. Der Kl&#228;ger habe sich auch nicht in einer Notsituation befunden, sondern lediglich Pizza holen wollen. Dass dem Kl&#228;ger zwischenzeitlich die Fahrerlaubnis wiedererteilt worden sei, sei unerheblich, weil die waffenrechtliche Zuverl&#228;ssigkeit eine andere Wertung erfordere als die Eignung zum F&#252;hren von Kraftfahrzeugen. </p>
<p><em>Quelle: PM VG Minden vom 25. September 2007 </em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/alkoholbedingter-zusammenstos-mit-zug-fuhrt-zum-entzug-der-waffenbesitzkarten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Liturgisches L&#228;uten ist kein unzumutbarer L&#228;rm</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/liturgisches-lauten-ist-kein-unzumutbarer-larm/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/liturgisches-lauten-ist-kein-unzumutbarer-larm/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 10:19:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=989</guid>
		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte sich in seinem Urteil vom 30.08.2007 (Az.: 7 K 2561/06) mit einem Klassiker der juristischen Ausbildung zu besch&#228;ftigen, einer Nachbarklage gegen eine Kirchengemeinde.
Die Nachbarn des Kirchengrundst&#252;cks hatten sich gegen das sogenannte liturgische oder sakrale Glockengel&#228;ut zur Wehr gesetzt, welches vor allem aus Anlass von Gottesdiensten, Beerdigungen, Hochzeiten oder anderen kirchlichen Feiern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte sich in seinem Urteil vom 30.08.2007 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 K 2561/06" target="_blank" title="VG Arnsberg, 30.08.2007 - 7 K 2561/06">7 K 2561/06</a>) mit einem Klassiker der juristischen Ausbildung zu besch&#228;ftigen, einer Nachbarklage gegen eine Kirchengemeinde.</p>
<p>Die Nachbarn des Kirchengrundst&#252;cks hatten sich gegen das sogenannte liturgische oder sakrale Glockengel&#228;ut zur Wehr gesetzt, welches vor allem aus Anlass von Gottesdiensten, Beerdigungen, Hochzeiten oder anderen kirchlichen Feiern erklingt. Die Anwohner, deren Garten zum Glockenturm hin ausgerichtet ist, hatten geltend gemacht, dass sich die Lautst&#228;rke seit dem Einbau eines neuen Gel&#228;uts deutlich erh&#246;ht habe. Die damit einhergehende Beeintr&#228;chtigung sei unzumutbar und habe bei ihnen zu gesundheitlichen Sch&#228;den gef&#252;hrt. </p>
<p>Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es verwies auf die Regelungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen L&#228;rm (TA L&#228;rm), die zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Glockengel&#228;ut grunds&#228;tzlich geeignet sei. Die darin vorgesehenen Spitzenpegel w&#252;rden zwar teilweise &#252;berschritten, wie Messungen des Staatlichen Umweltamtes im Bereich der vor dem Wohnhaus der Kl&#228;ger gelegenen Terrasse, die ca. 30 m vom Glockenturm entfernt ist, ergeben h&#228;tten. Gleichwohl sei das sakrale L&#228;uten den Kl&#228;gern zuzumuten. Denn die TA L&#228;rm lasse Abweichungen von den Grenzwerten im Rahmen einer Sonderfallpr&#252;fung zu. Eine solche Pr&#252;fung sei hier geboten, weil das sakrale Glockenl&#228;uten aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen und des Schutzes freier Religionsaus&#252;bung privilegiert sei. In der Regel stelle dieses L&#228;uten eine zumutbare, sozialad&#228;quate und allgemein akzeptierte &#196;u&#223;erung kirchlichen Lebens dar. Die Kl&#228;ger seien nur geringf&#252;gigen &#220;berschreitungen der L&#228;rmgrenzwerte ausgesetzt, die sie hinnehmen m&#252;ssten. Nach den Ergebnissen der Messungen w&#252;rden die Spitzenpegel nach der TA L&#228;rm nur beim L&#228;uten der gro&#223;en Glocke &#252;berschritten, die aber lediglich bei zwei Gottesdiensten an den Wochenenden sowie bei kirchlich bedeutsamen Ereignissen wie etwa Trauerfeiern oder Hochzeiten zum Einsatz komme. F&#252;r das mehrmals t&#228;glich stattfindende Gebetsl&#228;uten werde eine andere Glocke genutzt, deren Ger&#228;usche unterhalb der vorgesehenen Spitzenpegel blieben. Soweit sich die Kl&#228;ger auf gesundheitliche Beschwerden berufen h&#228;tten, sei ein urs&#228;chlicher Zusammenhang mit dem sakralen L&#228;uten nicht hinreichend belegt. </p>
<p><em>Quelle: PM VG Arnsberg vom 11. September 2007</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/liturgisches-lauten-ist-kein-unzumutbarer-larm/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Jagdwaffe mit Suchscheinwerfer f&#252;hrt zum Verlust des Jagdscheins</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/jagdwaffe-mit-suchscheinwerfer-fuhrt-zum-verlust-des-jagdscheins/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/jagdwaffe-mit-suchscheinwerfer-fuhrt-zum-verlust-des-jagdscheins/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 04 Sep 2007 12:51:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=983</guid>
		<description><![CDATA[Mit Beschluss vom 27.08.2007 (Az.: 14 L 590/07) hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg den Eilantrag eines J&#228;gers gegen den Entzug seines Jagdscheines abgelehnt. Der Antragsteller hatte zusammen mit einem Jagdgenossen mit seinem Gel&#228;ndewagen &#246;ffentliche Stra&#223;en im Bereich der neuen Bundesl&#228;nder befahren. Bei einer Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass sich auf dem R&#252;cksitz des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beschluss vom 27.08.2007 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 L 590/07" target="_blank" title="VG Arnsberg, 27.08.2007 - 14 L 590/07">14 L 590/07</a>) hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg den Eilantrag eines J&#228;gers gegen den Entzug seines Jagdscheines abgelehnt. Der Antragsteller hatte zusammen mit einem Jagdgenossen mit seinem Gel&#228;ndewagen &#246;ffentliche Stra&#223;en im Bereich der neuen Bundesl&#228;nder befahren. Bei einer Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass sich auf dem R&#252;cksitz des Wagens zwei „unterladene“ (teilgeladene) Gewehre befanden. Die Polizei stellte ferner fest, dass eines der Gewehre mit einem Scheinwerfer ausger&#252;stet war. Der Oberb&#252;rgermeister der Stadt Hamm als Ordnungsbeh&#246;rde erkl&#228;rte den Jagdschein des Antragstellers daraufhin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung f&#252;r ung&#252;ltig und zog den Schein ein, weil es dem Antragsteller an der erforderlichen Zuverl&#228;ssigkeit f&#252;r den Umgang mit Munition und Waffen fehle. Der Eilantrag des Antragstellers zum Verwaltungsgericht blieb erfolglos. </p>
<p>Die Kammer best&#228;tigte in ihrer Entscheidung die Auffassung des Antragsgegners und f&#252;hrte weiter aus, dass ein Versto&#223; gegen das Waffengesetz vorliege. Ein J&#228;ger d&#252;rfe au&#223;erhalb der eigentlichen Jagdaus&#252;bung eine Waffe nur f&#252;hren, wenn sie nicht schussbereit sei. Schussbereit sei aber auch eine teilgeladene Waffe, bei der sich Patronen nur im Magazin, nicht aber im Patronenlager bef&#228;nden. Der Berufung des Antragstellers auf eine Notwehrsituation k&#246;nne kein Glauben geschenkt werden. Wer sich bedroht f&#252;hle, lade nicht eine Langwaffe mit mehreren Patronen, um sie sodann auf dem R&#252;cksitz abzulegen. </p>
<p>Au&#223;erdem sei die an der Waffe des Antragstellers montierte Lichtquelle eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Seine Behauptung, man habe die Leuchte lediglich zum Transport an der Waffe angebracht, sei nicht ernst zu nehmen. Schlie&#223;lich sei die Verwendung einer Vorrichtung, die geeignet sei, das Ziel zu beleuchten, auch nicht weidgerecht. Der Grundsatz der Weidgerechtigkeit verlange u.a., dem Wild im Rahmen des Zwecks und des Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen. Diese Chancen w&#252;rden indessen wesentlich verringert, wenn der J&#228;ger einen lichtstarken Scheinwerfer einsetze, der einerseits das Wild zu blenden geeignet sei, w&#228;hrend er gleichzeitig das Ziel anstrahle, so dass der J&#228;ger es praktisch nicht verfehlen k&#246;nne. Ein J&#228;ger, der seine Jagdwaffe mit einem Scheinwerfer ausstatte, tue dies zu keinem anderen Zweck als dem der Aus&#252;bung der Jagd mit Lichtquelle. Damit bringe er zum Ausdruck, dass er die Weidgerechtigkeit im Sinne des Bundesjagdgesetzes nicht sonderlich ernst nehme.</p>
<p><em>Quelle: PM VG Arnsberg vom 4. September 2007</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/jagdwaffe-mit-suchscheinwerfer-fuhrt-zum-verlust-des-jagdscheins/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgeb&#252;hrenpflichtig</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/kabinenlautsprecher-in-einem-sonnenstudio-sind-rundfunkgebuhrenpflichtig/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/kabinenlautsprecher-in-einem-sonnenstudio-sind-rundfunkgebuhrenpflichtig/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 31 Aug 2007 08:56:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=982</guid>
		<description><![CDATA[F&#252;r Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang erm&#246;glichen, ist eine Rundfunkgeb&#252;hr zu zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 17.08.2007 (Az.: 7 A 10471/07.OVG).
Der Kl&#228;ger betreibt ein Sonnenstudio, in dem sich sieben nach oben offene Kabinen mit je einer Sonnenbank befinden. Ein Radio ist mit einem Lautsprecher ober­halb der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang erm&#246;glichen, ist eine Rundfunkgeb&#252;hr zu zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 17.08.2007 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 A 10471/07" target="_blank" title="OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07">7 A 10471/07</a>.OVG).</p>
<p>Der Kl&#228;ger betreibt ein Sonnenstudio, in dem sich sieben nach oben offene Kabinen mit je einer Sonnenbank befinden. Ein Radio ist mit einem Lautsprecher ober­halb der Theke sowie mit je einem Lautsprecher in den Kabinen verbunden. Der Kunde kann die Lautst&#228;rke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Laut­sprecher auch ausstellen. Der beklagte S&#252;dwestrundfunk forderte f&#252;r die sieben Kabinenlaut­sprecher Rundfunkgeb&#252;hren. Die bei dem Verwaltungsgericht erhobene Klage war erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht best&#228;tigte hingegen die Forderung des Beklagten als rechtm&#228;&#223;ig.</p>
<p>F&#252;r jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsger&#228;t sei eine Geb&#252;hr zu entrichten. Dies gelte auch f&#252;r Lautsprecher, wenn sie als gesonderte H&#246;rstellen genutzt w&#252;rden. Um solche handele es sich bei den Lautsprechern in den einzelnen Kabinen des Sonnenstudios. Die Kunden k&#246;nnten die Lautsprecher ein- und aus­schaltet und damit selbst dar&#252;ber entscheiden, ob sie Radiosendungen h&#246;ren wollten. </p>
<p><em>Quelle: PM Nr. Nr. 44/2007 OVG Koblenz vom 31. August 2007</em></p>
<p>Anmerkung: Das <a href="http://info.folkertjanke.de/?p=871">Verwaltungsgericht Mainz</a> hatte zuvor lebensnah entschieden, dass keine zus&#228;tzlichen Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r Kabinenlautsprecher anfallen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/kabinenlautsprecher-in-einem-sonnenstudio-sind-rundfunkgebuhrenpflichtig/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kein Anspruch eines Lebenspartners gegen die Versorgungseinrichtung der Bezirks&#228;rztekammer Koblenz auf Hinterbliebenenrente</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/kein-anspruch-eines-lebenspartners-gegen-die-versorgungseinrichtung-der-bezirksarztekammer-koblenz-auf-hinterbliebenenrente/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/kein-anspruch-eines-lebenspartners-gegen-die-versorgungseinrichtung-der-bezirksarztekammer-koblenz-auf-hinterbliebenenrente/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Jul 2007 06:49:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[Ärzteversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[gleichgeschlechtliche]]></category>
		<category><![CDATA[Hinterbliebenenrente]]></category>
		<category><![CDATA[Lebenspartner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=974</guid>
		<description><![CDATA[Der Kl&#228;ger begr&#252;ndete mit einem bei der Bezirks&#228;rztekammer versicherten, ehemals selbst&#228;ndig in eigener Praxis t&#228;tigen Arzt eine Lebenspartnerschaft. Nach dem Tod des Arztes beantragte der Kl&#228;ger eine Hinterbliebenenrente. Die Bezirks&#228;rztekammer lehnte den Antrag unter Hinweis auf ihre Satzung mit der Begr&#252;ndung ab, nur der &#252;berlebende Ehegatte eines Mitglieds sei anspruchsberechtigt, nicht jedoch ein &#252;berlebender Lebenspartner. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kl&#228;ger begr&#252;ndete mit einem bei der Bezirks&#228;rztekammer versicherten, ehemals selbst&#228;ndig in eigener Praxis t&#228;tigen Arzt eine Lebenspartnerschaft. Nach dem Tod des Arztes beantragte der Kl&#228;ger eine Hinterbliebenenrente. Die Bezirks&#228;rztekammer lehnte den Antrag unter Hinweis auf ihre Satzung mit der Begr&#252;ndung ab, nur der &#252;berlebende Ehegatte eines Mitglieds sei anspruchsberechtigt, nicht jedoch ein &#252;berlebender Lebenspartner. Diese Regelung k&#246;nne nicht auf &#252;berlebende Lebenspartner &#252;bertragen werden. Widerspruch und <a href="http://info.folkertjanke.de/?p=641">Klage</a> hatten keinen Erfolg.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 25.07.2007 (Az.: BVerwG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 C 27.06" target="_blank" title="BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06">6 C 27.06</a>) entschieden, dass der Ausschluss eines &#252;berlebenden Lebenspartners von der Hinterbliebenenrente, wie er nach dem vom Revisionsgericht hinzunehmenden Satzungsrecht bestand, nicht gegen Bundes- oder Europarecht verst&#246;&#223;t. Die Satzungsbestimmung, nach der die Witwe oder der Witwer eines Arztes oder einer &#196;rztin Hinterbliebenenrente erh&#228;lt, der &#252;berlebende Lebenspartner oder die &#252;berlebende Lebenspartnerin aber nicht, verst&#246;&#223;t insbesondere nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot. Eine Bevorzugung der Ehe gegen&#252;ber der Lebenspartnerschaft ist wegen des der Ehe zukommenden besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes zul&#228;ssig, wenn sie auch nicht zwingend geboten ist. Der Satzungsgeber darf sich bei typisierender Betrachtung an der unterschiedlichen Versorgungssituation von Ehen und Lebenspartnerschaften orientieren. Er bleibt aber gehalten, nach angemessener Zeit zu pr&#252;fen, ob sich die Versorgungssituation &#252;berlebender Ehepartner und diejenige &#252;berlebender Lebenspartner in der Lebenswirklichkeit ann&#228;hert und ob sich daher eine Anpassungsnotwendigkeit ergibt. </p>
<p><em>Quelle: PM Nr. 50/2007 Bundesverwaltungsgericht Leipzig</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/kein-anspruch-eines-lebenspartners-gegen-die-versorgungseinrichtung-der-bezirksarztekammer-koblenz-auf-hinterbliebenenrente/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schulverwaltung darf von Erziehungsberechtigten bei Einschulung Nachweise &#252;ber die Wohnsituation verlangen</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/schulverwaltung-darf-von-erziehungsberechtigten-bei-einschulung-nachweise-uber-die-wohnsituation-verlangen/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/schulverwaltung-darf-von-erziehungsberechtigten-bei-einschulung-nachweise-uber-die-wohnsituation-verlangen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Jul 2007 12:41:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht (BT)]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Einschulung]]></category>
		<category><![CDATA[Erziehungsberechtigte]]></category>
		<category><![CDATA[Nachweis]]></category>
		<category><![CDATA[Schulverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[VG]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnsituation]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://info.folkertjanke.de/?p=969</guid>
		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag auf Aufnahme in die erste Klasse der Wald-Grundschule mit Beschluss vom 16.07.2007 (Az.: VG 9 A 162.07) abgelehnt.
Die Antragstellerin begehrte Aufnahme in eine erste Klasse der Wald-Grundschule mit der Begr&#252;ndung, sie sei in deren Einschulungsbereich gemeldet. Den Antrag lehnte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit der Begr&#252;ndung ab, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag auf Aufnahme in die erste Klasse der Wald-Grundschule mit Beschluss vom 16.07.2007 (Az.: <a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/vg_09_a_162.07.beschluss.pdf">VG 9 A 162.07</a>) abgelehnt.</p>
<p>Die Antragstellerin begehrte Aufnahme in eine erste Klasse der Wald-Grundschule mit der Begr&#252;ndung, sie sei in deren Einschulungsbereich gemeldet. Den Antrag lehnte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit der Begr&#252;ndung ab, die Ermittlungen h&#228;tten ergeben, die Antragstellerin sei lediglich zum Schein im Einschulungsbereich der Wald-Grundschule gemeldet. In Wirklichkeit lebe sie weiterhin im Einzugsbereich der Charles-Dickens-Grundschule.</p>
<p>Hiergegen wandte die Antragstellerin sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat den Antrag abgelehnt. Zur Begr&#252;ndung wurde ausgef&#252;hrt, zwar seien grunds&#228;tzlich die Angaben der Erziehungsberechtigten &#252;ber den Wohnort bei der Entscheidung &#252;ber einen Aufnahmeantrag in eine Grundschule zugrunde zu legen.</p>
<p>Dies gelte aber dann nicht, wenn sich aus besonderen Umst&#228;nden des Einzelfalles offensichtliche Anhaltspunkte daf&#252;r erg&#228;ben, dass diese Angaben nicht den tats&#228;chlichen Wohnverh&#228;ltnissen entspr&#228;chen. Die Schule sei dann an die Angaben der Eltern nicht gebunden und d&#252;rfe – entgegen der vom Berliner Datenschutzbeauftragten in seinem Jahresbericht 2005 (Textziffer 4.6.3, Seite 140 – 142) vertretenen Auffassung &#8211; auch Nachweise &#252;ber die tats&#228;chliche Wohnung des einzuschulenden Kindes verlangen.</p>
<p>Die von der Antragstellerin im konkreten Fall vorgelegten Nachweise hat das Gericht insgesamt f&#252;r unglaubhaft gehalten.</p>
<p><em>Quelle: Pressemitteilung Nr. 21/2007 vom 23.07.2007 VG Berlin</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://info.folkertjanke.de/schulverwaltung-darf-von-erziehungsberechtigten-bei-einschulung-nachweise-uber-die-wohnsituation-verlangen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

