Wer in den letzten Tagen Radio gehört, Zeitung gelesen hat, beim (Landes-)Arbeitsgericht Berlin war oder Ferngesehen hat, konnte sich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 (Aktenzeichen 7 Sa 2017/08), mit dem die Kündigung einer Kassiererin wegen der Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil für rechtens zu erklärt wurde, nicht verschließen.
Das Urteil wurde zum Großteil ohne Kenntnis der Urteilsgründe scharf kritisiert.
So soll auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse in der Presse mit den Worten zitiert worden sein, es handele sich um „ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität; es könne das Vertrauen in die Demokratie zerstören.“
Dazu äußerte sich nun die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einer Presseerklärung vom heutigen Tage:
„Derartige Äußerungen, die bislang nicht dementiert wurden, sind untragbar und stellen bereits in ihrer Wortwahl eine Entgleisung dar.
Dass Urteile der Gerichte für Arbeitssachen öffentlich diskutiert und einer – auch scharfen – Kritik unterzogen werden, ist in keiner Weise zu beanstanden. Die gebotene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung muss jedoch immer in sachlicher Form geschehen. Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, sind demgegenüber in keiner Weise hinnehmbar. Sie sind geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung zu beeinträchtigen und greifen in die Unabhängigkeit der Gerichte ein.“
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Ein schwerer Fall von gestörter Wahrnehmung?
Wie kann ein Jurist nach Naumburg 1 Ws 504/07 noch davon ausgehen, dass die Justiz bei irgendwem Vertrauen geniesst?
Kommentar von Matthias — 26.02.2009 #
Ganz sicher ein schwerer Fall von gestörter Wahrnehmung.
In meinem 10 Jahre dauernden Rechtsstreit hatte ich am Schluss 5 vom Gericht bestellte Gutachten die mir alle Recht gaben. Die Richterin sagte nur:
Gutachten sind nicht alles. Was alles ist, weiß ich bis heute nicht. Wir haben ein 2 Klassen Rechtssystem. Das zeigen uns die Urteile. Ein funktionierendes und vertrauenerweckendes Rechtssystem sehe ich nicht mehr. Kritik in diesem Fall ist mehr als angebracht.
Kommentar von Karl Heinz — 26.02.2009 #
barbarismus ist doch gerade das überschreiten jeder verhältnismäßigkeit – schon nach definition.
und wenn das urteil jede verhältnismäßigkeit überschreitet, dann ist es barbarisch – nach subsumtion.
die wortwahl ist juristisch / sachlich daher vollkommen korrekt.
eine diffamierung wäre: “ey du gericht, du bist voll aus der dose!”
Kommentar von staatsanwalter — 27.02.2009 #
Die für das Urteil verantwortliche Richterin, Daniel R., gibt u. a. Seminare für das ´FORUM · Institut für Management GmbH´. Dort heißt es auf der Webpräsenz (Zitat):
Das Forum Institut für Management ist eine internationale Institutsgruppe, die sich mit der Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft befasst.
Am 17. und 18. Oktober 2008 referierte die Richterin u. a. für das Institut zu folgenden Themen:
AGG
Annahmeverzug/böswilliges Unterlassen
Tarifvertragliche Bezugnahmeklauseln
Neuere Rechtsprechung des 4. Senats
Zielvereinbarungen und deren Fehlen
Betriebsübergang: Von der eigenwirtschaftlichen Nutzung
zum Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs
Wie weit gehen die Informationspflichten des Arbeitgebers?; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers; Verwirkung
Kündigungsrecht allgemein: Schriftform; Vertretung; Zurückweisung
Europarechtswidrigkeit von Kündigungsfristen
Verdachtskündigung: Dringender Tatverdacht und
Anhörung des Arbeitnehmers
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Internetnutzung
Kündigung wegen Minderleistung
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
Wegfall der Dominotheorie
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Verhältnismäßigkeit und Sozialauswahl
Am 01.04.2009 organisiert das ´FORUM – Institut für Management GmbH´ u. a. ein Seminar in Frankfurt. Titel: „Die besten Kündigungsstrategien – So beenden Sie effektiv Arbeitsverhältnisse“.
Noch Fragen Kienzle???
Kommentar von H. Müller — 27.02.2009 #
Vertrauen? Ich habe Vertrauen in Mathematik, weil 2+2 immer 4 gibt. Aber wenn 3 Richter zum gleichen Sachverhalt 5 verschiedene Meinungen haben und dann 3 verschiedene Urteile sprechen, was hat das mit Vertrauen zu tun? Es ist allerdings auch nicht das erste Mal, dass es zw. Rechtsprechung und Volksempfinden gravierende Divergenz gibt. Ich plädiere schon seit längerer Zeit dafür, das Urteile nicht “im Namen des Volkes” sondern “im Namen der Justiz” verkündet werden. Wer kann dem Volk schon den Unterschied zw. Recht und Gerechtigkeit erklären?
Kommentar von Peter — 27.02.2009 #
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland reiner Zufall.
Unser damaliger Kanzler Kohl hatte seinen Gonnern Versprochen dass er nich sagen wird von wem die Millionenspende damals gekommen sei.
Jeder andere Bürger wäre in Beugehaft gekommen,aber Kohl doch nicht.Entweder du bist Politiker hier in Deutschland dann wird dir bei einem Gesetzesbruch nichts passieren,oder du bist eben nur ein Normaler Bürger dann bist du der Arsch und wirst von der Justiz auseinandergenommen wie es nur geht.
ES ist eine Schande dass man wegen eines “Verdachtes” schon Verurteilt werden kann.Und wegen 1.30.-Euro seinen Job verliert.
Wie Weltfremd ist diese Richterin die ein solches Urteil gegen diese Mitarbeiterin von Kaisers spricht.
Es ist einfach nur noch zum Kotzen wie es mittlerweile in Deutschland zugeht.Bist du eine “Persönlichkeit” dann brauchst du vor Gericht nur einen guten Anwalt den du bezahlen kannst,oder, ein kleiner Bürger der vor Gericht wie ein Untertan behandelt wird.
Kommentar von Walter — 28.02.2009 #
Nachtrag : Die recherchierten Informationen zur Richterin wurden im Tagesspiegel Forum von epunion.de erstmalig veröffentlicht.
Siehe epunion.de | 24.02.2009 11:27:33 Uhr Kommentar im Tagesspiegel.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Emmely-Hohenschoenhausen;art270,2737774
MfG
epunion.de Redaktion
Kommentar von epunion.de — 10.03.2009 #