Einmalzahlungen beim Elterngeld nicht berücksichtigungsfähig

November 28, 2007 on 2:27 | In Sozialrecht | 3 Comments

Bei der Berechnung des Elterngelds sind – entsprechend den Regelungen beim Mutterschaftsgeld – Einmalzahlungen, wie z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachtszuwendungen, Provisionen oder Gratifikationen nicht berücksichtigungsfähig.
Mit Urteil vom 25.09.2007 (Az.: S 2 EG 26/07; rechtskräftig) hat das Sozialgericht Münster die Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen Regelung bejaht. Der Gesetzgeber habe sich bei der Ausgestaltung des Elterngelds – so das Gericht – innerhalb des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums gehalten. Unerheblich ist nach Auffassung des Gerichts, dass Arbeitgeber verstärkt dazu übergegangen sind, das 13. Monatsgehalt verteilt auf das Gesamtkalenderjahr als laufenden Arbeitslohn auszuzahlen, da aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung an die arbeitsvertragliche Ausgestaltung der Auszahlung des Arbeitslohns angeknüpft werden darf.

Quelle: PM SG Münster vom 26. November 2007

3 Kommentare

  1. Dazu hätte ich folgende Frage:

    Bei mir wuerde in meinen beiden Monaten, für die ich Elternegld beantragt habe im einen das 13. Monatsgehalt, im anderen eine Prämie ausbezahlt.

    Werden diese Zahlungen jetzt abgezogen oder sind sie auch in dieser Richtung – hier also zum Vorteil des Beantragenden – nicht berücksichtigungsfähig?

    Danke,
    Sven Hergenahhn

    Kommentar von Sven Hergenhahn — 14.01.2008 #

  2. Nachdem ich meinen Eltergeld-Bescheid bekommen habe, ist mir folgendes aufgefallen. Die Berechnungsgrundlage in den Monaten mit Einmalzahlung (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, div. tarifliche Einmalzahlungen (IG Metall), usw.) ist geringer als in den Monaten ohne Einmalzahlung, da die Steuern anteilig berechnet und abgezogen werden, d.h. höheres Monatsbrutto = höherer Steuersatz => geringeres Netto. Ich empfinde das als doppelte Besteuerung, denn ohne Einmalzahlungen wäre mein Elterngeldanspruch höher.
    Kann man hier Einspruch einlegen?

    Kommentar von Andrea Venneker — 30.01.2008 #

  3. Elternzeit und 13. Monatsgehalt..mal andersrum.!

    Ich habe meine Elternzeit genossen bis August 2009, und zwar jede 2. Woche, also abwechselnd eine Woche zuhause dann eine Woche arbeiten. Ab September arbeite ich wieder voll und stelle jetzt fest, das mein 13. Monatsgehalt in November 2009 leider nur anteilmäßig berechnet und ausbezahlt wurde.
    Ist das gesetzlich so vorgesehen?

    Gruß aus osnabrück, Hans J. Gerrits.

    Kommentar von Hans J. Gerrits — 25.11.2009 #

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist momentan deaktiviert.

Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds. Valid XHTML and CSS. ^Top^