Entscheidung zum Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis während einer noch laufenden Sperrfrist wegen Trunkenheitsdelikts: Europafreundlichkeit geht nicht vor Verkehrssicherheit

Januar 15, 2007 on 3:16 | In Strafrecht, Verkehrsrecht | Comments Off

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat heute in einem Revisionsverfahren einen Fall des so genannten Führerscheintourismus entschieden.

Dem 31-jährigen Angeklagten war nach wiederholten Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden. Er hatte dann jedoch noch vor Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist bei einem eintägigen Aufenthalt in Marienbad in Tschechien für 1.150.- € einen EU- Führerschein erworben.
Mit diesem Führerschein hatte er dann nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist in Deutschland wiederholt ein Fahrzeug gelenkt.

In erster Instanz war der Angeklagte durch das Amtsgericht Bad Mergentheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen hat ihn freigesprochen. Auf die dagegen von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hat der 1. Strafsenat das angefochtene Urteil heute aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Ellwangen zurückverwiesen.

Quelle: PM OLG Stuttgart vom 15.01.2007

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