Fax vom Gerichtsvollzieher

Juni 22, 2007 on 12:01 | In Alltag, Zivilrecht (sonst.) | 3 Comments

Gerade kam ein Telefax von einem Gerichtsvollzieher rein. Dies bewegte mich spotan zu folgender E-Mail:

Sehr geehrter Herr Obergerichtsvollzieher P.,

vielen Dank für Ihr Telefax! Ich beschäftige mich nun schon seit einiger Zeit mit dem Forderungseinzug. Noch nie hat ein Gerichtsvollzieher mir vorab per Telefax mitgeteilt, dass er erfolgreich vollstreckt hat. Weiterhin haben Sie es auch nicht versäumt nicht nur die vollständige Parteibezeichnung anzugeben, sondern auch noch mein Aktenzeichen. Dies erleichtert eine Zuordnung ungemein. Ich bin begeistert. Nicht einmal die Bearbeitungszeit vermag diesen Service zu trüben. Wenn man die Feiertage um Pfingsten berücksichtigt, haben Sie für die Zwangsvollstreckung knapp einen Monat benötigt. Auch das ist ein Spitzenwert. Vielen Dank, machen Sie weiter so!

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Folkert Janke

P.S.: Es gibt auch viele andere freundliche und serviceorientierte Gerichtsvollzieher, die ebenfalls sehr gute Arbeit leisten. Dieser sticht unten diesen aber nochmals hervor.

3 Kommentare

  1. Lieber Folkert.

    Kannst Du uns nicht den Namen und die Kontaktdaten dieses GVZ nennen. Wir haben auch so unsere Probleme mit solchen, die sich mehr auf ihrem Beamtenteil ausruhen, statt für Umsätze zu sorgen. Und bei Zustellungen, für die wir den Exekutor brauche, ist es egal, wo er sitzt.

    Danke und Gruß von Carsten

    Kommentar von Carsten R. Hoenig — 22.06.2007 #

  2. Lieber Carsten,

    mache ich doch gerne! Eine E-Mail dürfte bereits in Deinem Postfach sein.

    Kommentar von RA Janke — 23.06.2007 #

  3. Neidisch blicke ich auf die Gerichte, die so schnell eine Zwangsvollstreckung bearbeiten.
    Mein ehemaliger Anwalt hatte bereits vor 11 Monaten einen Zwangsvollstreckungsantrag gegen einen Polizeibeamten bzw. dessen Ehefrau beim Amtsgericht Laufen eingereicht. Ich wurde nur noch zur Zahlung an die Gerichtskasse aufgefordert. Seitdem “herrscht Funkstille”.
    Aber gegen mich hat das benachbarte Gericht Amtsgericht innerhalb von zwei Monaten auf Antrag meines Ex-Anwaltes eine Zwangsvollstreckung eingeleitet. Zur Vollsteckung kam es nicht, da ich zwischenzeitlich bezahlt hatte.
    Der umfassende Sachverhalt ist unter
    http://myblog.de/marva
    einzusehen.

    Kommentar von Chris Cort — 23.06.2007 #

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