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	<title>Recht und Alltag</title>
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	<description>Rechtsanwalt Folkert Janke aus Berlin Lichtenberg bespricht in diesem Weblog Themen aus Recht und Alltag.</description>
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		<title>Wer st&#246;&#223;t sich hier gesund?</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Jul 2009 06:31:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[eidesstattliche Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versäumnisurteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gegenseite mietet bei meiner Mandantin als gewerblich handelnde Person Funkger&#228;te. Anschlie&#223;end behauptet sie, die Funkger&#228;te seien nie angekommen, sondern nur eine leere Transportbox, obwohl die Beweislage daf&#252;r spricht, dass die Funkger&#228;te nicht nur versendet, sondern auch angekommen sind.
Es ergeht ein Vers&#228;umnisurteil. Zwischenzeitlich stellt sich heraus, dass die Gegenseite sechs Tage vor der Bestellung die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gegenseite mietet bei meiner Mandantin als gewerblich handelnde Person Funkger&#228;te. Anschlie&#223;end behauptet sie, die Funkger&#228;te seien nie angekommen, sondern nur eine leere Transportbox, obwohl die Beweislage daf&#252;r spricht, dass die Funkger&#228;te nicht nur versendet, sondern auch angekommen sind.</p>
<p>Es ergeht ein Vers&#228;umnisurteil. Zwischenzeitlich stellt sich heraus, dass die Gegenseite sechs Tage vor der Bestellung die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.</p>
<p>Wer eins und eins zusammenz&#228;hlt, kann sich zusammenreimen, was mit den Funkger&#228;ten passiert ist.</p>
<p>Das h&#228;lt die Gegenseite aber nicht davon ab, in der Einspruchsbegr&#252;ndung vorzutragen, die Kl&#228;gerin wolle sich an ihr nur gesundsto&#223;en. Wenn dem so w&#228;re, w&#228;re das aber von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen&#8230;</p>
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		<title>Ausflug ans Familiengericht</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Jul 2009 13:59:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familiengericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute Morgen musste ich einen Termin f&#252;r meine Kollegin, die bei uns das Familienrecht betreut, beim Familiengericht wahrnehmen.
Im Gericht angekommen sucht ich zun&#228;chst  eine Toilette. Nachdem ich (endlich) eine ohne Aufschrift „Nur f&#252;r Personal“ gefunden hatte, wurde ich beim H&#228;ndewaschen von einem Wachtmeister belehrt, dass es sich um eine Personaltoilette handele. Meinen Einwand, dass gerade [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Morgen musste ich einen Termin f&#252;r meine Kollegin, die bei uns das Familienrecht betreut, beim Familiengericht wahrnehmen.</p>
<p>Im Gericht angekommen sucht ich zun&#228;chst  eine Toilette. Nachdem ich (endlich) eine ohne Aufschrift „Nur f&#252;r Personal“ gefunden hatte, wurde ich beim H&#228;ndewaschen von einem Wachtmeister belehrt, dass es sich um eine Personaltoilette handele. Meinen Einwand, dass gerade das aber nun an dieser Toilette nicht dran st&#252;nde, &#252;berh&#246;rte er irgendwie. Er erz&#228;hlte mir nur, dass schon einmal jemand in der Personaltoilette eingeschlossen worden sei und er diese Toilette aber nicht abschlie&#223;en k&#246;nne, weil sein Schl&#252;ssel nicht passe, sonst w&#228;re ich gar nicht erst reingekommen.</p>
<p>Gl&#252;cklich, nicht eingeschlossen worden zu sein, suchte ich den Wartebereich f&#252;r den Sitzungssaal auf. Dort sprach mich eine Frau an und wir stellten fest, dass wir Termine zur selben Zeit hatten. Wie sich aber herausstellte jeweils in dem anderen neben dem Wartebereich angrenzenden Sitzungssaal. Sie erz&#228;hlte mir, dass sie Anw&#228;ltin in Thailand war, nun aber Mandantin sei, also geschieden werden m&#246;chte. Da die anderen Beteiligten der beiden Prozesse nicht p&#252;nktlich erschienen, konnte sie mir noch so einiges aus ihrer ehemaligen Kanzlei in Thailand erz&#228;hlen.</p>
<p>Die Verhandlung selbst verlief recht entspannend. Das war bei meinem letzten Besuch im Familiengericht nicht so. Die damalige Richterin war richtig fuchsig und der Kollege hatte ihre Laune durch irgendwelche Diskussionen zu Streitwerten nicht gerade verbessert. Die Parteien durch ihre Fragen allerdings auch nicht.</p>
<p>Diesmal alles anders. Keine Probleme, keine Hinweise des Gerichts. Na doch, einen gab der Richter doch. Auf seine Frage, ob wir das Trennungsdatum best&#228;tigen k&#246;nnten, konnte ich nur erwidern, dass wir dass doch so auch schrifts&#228;tzlich vorgetragen bzw. best&#228;tigt h&#228;tten. Er meinte darauf hin schmunzelnd: „Fr&#252;her standen an Gerichten immer lateinische Sinnspr&#252;che. Nun m&#252;sse am Familiengericht eigentlich in gro&#223;en Buchstaben stehen „Nichts ist unm&#246;glich“. Der Vortrag der Parteien w&#252;rde sich im Familiengericht schlie&#223;lich laufend &#228;ndern.“ Heute nicht, also alles prima.</p>
<p>&#220;berraschend gut gelaunt beantwortete er auch die Frage des Antragstellers, ob er was bezahlen m&#252;sse, mit, er bek&#228;me doch PKH. Seine Scheidung w&#252;rden er, die Protokollantin und die Anw&#228;lte bezahlen. F&#252;r die o.g. Richterin am Familiengericht war PKH ein Reizthema. Da hatte ich den Eindruck, als w&#252;rde jede gew&#228;hrte PKH direkt von ihren Bez&#252;gen abgezogen werden.</p>
<p>Seine Laune wurde auch nicht schlechter, als der Anwalt des Antragsstellers ihn fragte, ob das so &#252;blich in Berlin sei mit der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines ortsans&#228;ssigen Rechtsanwalts und wie das dann mit seinen Reisekosten (Anm.: aus dem tiefsten Brandenburg) sei. Ich meine, dass das mit der Beiordnung so im Gesetz steht, aber auch hier wusste der Richter jede Diskussion (und die damit ggfs. verbundene Verschlechterung seiner guten Laune) abzuw&#252;rgen mit dem Hinweis, das mache er nicht, da m&#252;sse er sich mit dem Rechtspfleger auseinander setzen. Ich habe nur sehr selten mit PKH zu tun, aber ich vermute, wegen der Reisekosten wird der Kollege noch viel Freude mit dem Rechtspfleger haben.</p>
<p>Der Antragsteller versuchte die Frage seines Prozessbevollm&#228;chtigten noch zu toppen, in dem er nach seinen Reisekosten fragte, aber dazu gab es wieder einen freundlichen Verweis auf den Rechtspfleger. In meinem letzten Termin beim Familiengericht hat diese Frage die Richterin fasst zum Platzen gebracht und in langen Ausf&#252;hrungen dazu geendet, dass man auch mit dem Fahrrad fahren k&#246;nne. Das h&#228;tte sie schlie&#223;lich fr&#252;her auch mit zwei Kindern gemacht. Nun gut, hier sprach f&#252;r den Fragesteller, dass er aus Brandenburg nach Berlin kommen musste. Allerdings wei&#223; ich auch nicht, wie weit die Richterin fr&#252;her mit dem Fahrrad gefahren ist, aber ich frage ja auch nicht nach meinen Fahrtkosten.</p>
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		<title>Wir haben da ein Problem&#8230;</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 14:03:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem ich die Richterin von ihrer &#246;rtlichen Zust&#228;ndigkeit &#252;berzeugen konnte, war f&#252;r heute ein Termin anberaumt.
Der Beklagte ist erwartungsgem&#228;&#223; trotz ordnungsgem&#228;&#223;er Ladung nicht erschienen, die Klage ist schl&#252;ssig.
Ich habe mich schon auf die 15min&#252;tige Wartezeit eingestellt, da offenbart mir die Richterin, dass wir ein Problem h&#228;tten.
Der Beklage habe zwar auf die Klage erwidert (wohl in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Nachdem ich die Richterin von ihrer &#246;rtlichen Zust&#228;ndigkeit &#252;berzeugen konnte, war f&#252;r heute ein Termin anberaumt.</p>
<p class="MsoNormal">Der Beklagte ist erwartungsgem&#228;&#223; trotz ordnungsgem&#228;&#223;er Ladung nicht erschienen, die Klage ist schl&#252;ssig.</p>
<p class="MsoNormal">Ich habe mich schon auf die 15min&#252;tige Wartezeit eingestellt, da offenbart mir die Richterin, dass wir ein Problem h&#228;tten.</p>
<p class="MsoNormal">Der Beklage habe zwar auf die Klage erwidert (wohl in Kenntnis der vorgerichtlichen Korrespondenz), aber sie habe vorgestern eine (=die) Abschrift in der Akte entdeckt, die sie dann hat zustellen lassen. Eine PZU &#252;ber eine Klagezustellung sei nicht in der Akte.</p>
<p class="MsoNormal">Kein VU, stattdessen ein neuer Termin.</p>
<p class="MsoNormal">Naja, so etwas kann passieren, aber muss auch nicht sein.&lt; &gt;&lt; &gt;&lt;&#8211;&gt;</p>
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		<title>Wir k&#246;nnen Sie nicht erreichen</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Mar 2009 07:35:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute Morgen kommt ein Telefax mit einer ausgedruckten E-Mail von einer Sachbearbeiterin einer Versicherung rein. In dieser ausgedruckten E-Mail beschwert sich die SB, dass sie uns telefonisch nicht erreichen k&#246;nne und bat um die &#220;bersendung einer Vollmacht und unserer Steuernummer (?).
Warum die E-Mail nicht zugestellt werden konnte, lie&#223; sich schnell kl&#228;ren. E-Mailempf&#228;nger war www.rae-juk.de. Dick handschriftlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Morgen kommt ein Telefax mit einer ausgedruckten E-Mail von einer Sachbearbeiterin einer Versicherung rein. In dieser ausgedruckten E-Mail beschwert sich die SB, dass sie uns telefonisch nicht erreichen k&#246;nne und bat um die &#220;bersendung einer Vollmacht und unserer Steuernummer (?).</p>
<p>Warum die E-Mail nicht zugestellt werden konnte, lie&#223; sich schnell kl&#228;ren. E-Mailempf&#228;nger war <a href="http://www.rae-juk.de">www.rae-juk.de</a>. Dick handschriftlich markiert mit: &#8220;Diese Mail-Adresse ist auch falsch!&#8221;.  Gut, wenn man das f&#252;r eine E-Mailadresse h&#228;lt, ist die Aussage wohl richtig.  Warum sie uns telefonisch nicht erreichen konnte, mag vielleicht daran liegen, dass sie die Postleitzahl angerufen hat.  Im Radio z.B. hei&#223;t es ja auch, &#8220;rufen Sie uns an unter Berlin-123456!&#8221;. Warum sollte dann nicht auch 10367 Berlin klappen? Ob Berlin vorne oder hinten ist doch egal.</p>
<p>Mich interessiert allerdings, wieso die gute Frau unsere Steuernummer wissen m&#246;chte&#8230;</p>
<p>Ich nehme an, dass sie wahrscheinlich gro&#223;er Mario Barth Fan ist und etwas Guerilla-Marketing f&#252;r seinen neuen Film betreiben wollte.</p>
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		<title>Diskussion &#252;ber Emmely-Urteil: Nun spricht die Pr&#228;sidentin</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Feb 2009 14:22:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Emmely]]></category>
		<category><![CDATA[Landesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer in den letzten Tagen Radio geh&#246;rt, Zeitung gelesen hat, beim (Landes-)Arbeitsgericht Berlin war oder Ferngesehen hat, konnte sich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 (Aktenzeichen 7 Sa 2017/08), mit dem die K&#252;ndigung einer Kassiererin wegen der Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil f&#252;r rechtens zu erkl&#228;rt wurde, nicht verschlie&#223;en. 
 
Das Urteil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Wer in den letzten Tagen Radio geh&#246;rt, Zeitung gelesen hat, beim (Landes-)Arbeitsgericht Berlin war oder Ferngesehen hat, konnte sich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 (Aktenzeichen <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 Sa 2017/08" target="_blank" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">7 Sa 2017/08</a>), mit dem die K&#252;ndigung einer Kassiererin wegen der Verwendung von Leergutbons zum eigenen Vorteil f&#252;r rechtens zu erkl&#228;rt wurde, nicht verschlie&#223;en. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Das Urteil wurde zum Gro&#223;teil ohne Kenntnis der Urteilsgr&#252;nde scharf kritisiert.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">So soll auch Bundestagsvizepr&#228;sident Wolfgang Thierse in der Presse mit den Worten zitiert worden sein, es handele sich um „ein barbarisches Urteil von asozialer Qualit&#228;t; es k&#246;nne das Vertrauen in die Demokratie zerst&#246;ren.“ </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dazu &#228;u&#223;erte sich nun die Pr&#228;sidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einer Presseerkl&#228;rung vom heutigen Tage:</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">„Derartige &#196;u&#223;erungen, die bislang nicht dementiert wurden, sind untragbar und stellen bereits in ihrer Wortwahl eine Entgleisung dar.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dass Urteile der Gerichte f&#252;r Arbeitssachen &#246;ffentlich diskutiert und einer – auch scharfen – Kritik unterzogen werden, ist in keiner Weise zu beanstanden. Die gebotene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung muss jedoch immer in sachlicher Form geschehen. Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der h&#246;chsten Repr&#228;sentanten unseres Landes, sind demgegen&#252;ber in keiner Weise hinnehmbar. Sie sind geeignet, das Vertrauen der Bev&#246;lkerung in die Rechtsprechung zu beeintr&#228;chtigen und greifen in die Unabh&#228;ngigkeit der Gerichte ein.“</span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Zur Anrechnung der Gesch&#228;ftsgeb&#252;hr bei Wechsel des Prozessbevollm&#228;chtigten</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Feb 2009 07:50:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gebührenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[An­rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessbevollmächtigter]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Berlin Lichtenberg musste sich in seinem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16.01.2009 (Az.: 4 C 142/08) mit der Frage auseinandersetzen, ob auch bei einem Wechsel des Prozessbevollm&#228;chtigten (w&#228;hrend eines gerichtlichen Mahnverfahrens) eine Anrechnung der beim ersten Prozessbevollm&#228;chtigten entstandenen Gesch&#228;ftsgeb&#252;hr auf die Verfahrensgeb&#252;hr des zweiten Prozessbevollm&#228;chtigten erfolgt, wenn keine Anzeichen ersichtlich sind, dass die Beauftragung des zweiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Das Amtsgericht Berlin Lichtenberg musste sich in seinem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16.01.2009 (Az.: 4 C 142/08) mit der Frage auseinandersetzen, ob auch bei einem Wechsel des Prozessbevollm&#228;chtigten (w&#228;hrend eines gerichtlichen Mahnverfahrens) eine Anrechnung der beim ersten Prozessbevollm&#228;chtigten entstandenen Gesch&#228;ftsgeb&#252;hr auf die Verfahrensgeb&#252;hr des zweiten Prozessbevollm&#228;chtigten erfolgt, wenn keine Anzeichen ersichtlich sind, dass die Beauftragung des zweiten Prozessbevollm&#228;chtigten nur erfolgte, um die Anrechnungsvorschrift zu umgehen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Das Amtsgericht kam wohl im Einklang mit den Entscheidungen anderer Amtsgerichte zu der Entscheidung, dass eine Anrechnung nicht erfolgt.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Weiterhin stellte das Amtsgericht nochmals klar, dass f&#252;r die Bestimmung der Auslagenpauschale die volle Verfahrensgeb&#252;hr ma&#223;geblich ist und nicht die um eine eventuelle Anrechnung reduzierte.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Amtsgericht Lichtenberg, Beschluss vom 16.01.2009 (Az.: 4 C 142/08)</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dem Antrag des Kl&#228;gervertreters vom 06.11.2008 wurde vollumf&#228;nglich unter Ber&#252;cksichtigung der Zahlungen des Beklagten in H&#246;he von insgesamt 246,78 Euro stattgegeben.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Die Auslagenpauschale f&#252;r das Mahnverfahren wurde in H&#246;he von 20,00 Euro ber&#252;cksichtigt, da die 1,0 fache Geb&#252;hr gem&#228;&#223; § 13 Nr. 3305 VV des RVG 189,00 Euro betr&#228;gt und somit die volle Auslagenpauschale erstattungsf&#228;hig ist.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Eine Anrechnung der Gesch&#228;ftsgeb&#252;hr auf die Verfahrensgeb&#252;hr gem&#228;&#223; Vorbemerkung 3 Ziff. 4 VV des RVG entf&#228;llt, da ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und keine Umst&#228;nde erkennbar sind, dass der Wechsel zur Umgehung der Anrechnungsvorschrift erfolgt ist.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zur Frage, ob der P&#228;chter einer Gastwirtschaft den Pachtvertrag k&#252;ndigen kann, wenn die R&#228;ume von Anfang an keinen vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch erlauben</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/zur-frage-ob-der-paechter-einer-gastwirtschaft-den-pachtvertrag-kuendigen-kann-wenn-die-raeume-von-anfang-an-keinen-vertragsgemaessen-gebrauch-erlauben/</link>
		<comments>http://info.folkertjanke.de/zur-frage-ob-der-paechter-einer-gastwirtschaft-den-pachtvertrag-kuendigen-kann-wenn-die-raeume-von-anfang-an-keinen-vertragsgemaessen-gebrauch-erlauben/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Feb 2009 12:00:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gaststätte]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Pachtrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sauberkeit]]></category>
		<category><![CDATA[vertragsgemäßer Gebrauch]]></category>

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		<description><![CDATA[
Sind Gastst&#228;ttenr&#228;ume zu Pachtbeginn in derart schlechtem Zustand, dass sie den Betrieb einer Kneipe nicht erlauben, kann sich der P&#228;chter sehr schnell von dem Pachtvertrag l&#246;sen. Schon nach fruchtlosem Ablauf einer relativ kurzen Frist zur M&#228;ngelbeseitigung kann eine au&#223;erordentliche K&#252;ndigung gerechtfertigt sein.
Das zeigt ein jetzt ver&#246;ffentlichtes Urteil des Landgerichts Coburg vom 2.07.2008 (Az.: 12 O [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: Arial; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-family: Arial;"></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: Arial; mso-fareast-language: DE;">Sind Gastst&#228;ttenr&#228;ume zu Pachtbeginn in derart schlechtem Zustand, dass sie den Betrieb einer Kneipe nicht erlauben, kann sich der P&#228;chter sehr schnell von dem Pachtvertrag l&#246;sen. Schon nach fruchtlosem Ablauf einer relativ kurzen Frist zur M&#228;ngelbeseitigung kann eine au&#223;erordentliche K&#252;ndigung gerechtfertigt sein.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: Arial; mso-fareast-language: DE;">Das zeigt ein jetzt ver&#246;ffentlichtes Urteil des Landgerichts Coburg vom 2.07.2008 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12 O 111/08" target="_blank" title="LG Coburg, 02.07.2008 - 12 O 111/08: Pachtrecht - Gastst&auml;tte hat bei Pachtbeginn sauber zu sein...">12 O 111/08</a>; rechtskr&#228;ftig), mit dem einem Gastst&#228;ttenp&#228;chter Recht gegeben wurde. Das Lokal war nicht ger&#228;umt und gereinigt an ihn &#252;bergeben worden. Auf seine nach Abmahnung ausgesprochene K&#252;ndigung hin<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>musste der Verp&#228;chter ihm die Kaution in H&#246;he von 3000 € zur&#252;ckzahlen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: Arial; mso-fareast-language: DE;">Der Kl&#228;ger hatte das Lokal ab Anfang Juni 2007 f&#252;r drei Jahre gepachtet und 3.000 € Kaution an den Verp&#228;chter, den Beklagten, bezahlt. Mitte Juni verlangte er vom Beklagten, binnen f&#252;nf Tagen die Verschmutzung der K&#252;che zu beseitigen und die vom Vorp&#228;chter stammenden Gegenst&#228;nde zu entfernen. Als der Verp&#228;chter nicht t&#228;tig wurde, k&#252;ndigte der Kl&#228;ger den Pachtvertrag fristlos und verlangte R&#252;ckzahlung der Kaution. Der Verp&#228;chter hingegen behauptete, ein K&#252;ndigungsgrund habe nicht bestanden. Er forderte deshalb vom P&#228;chter seiner Meinung nach aufgelaufene Pachtzinsen in einer Gesamth&#246;he von 19.000 €.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: Arial; mso-fareast-language: DE;">Das Landgericht Coburg best&#228;tigte in seinem Urteil jedoch die Rechtsposition des Kl&#228;gers. Schon aufgrund der in den R&#228;umen verbliebenen Gegenst&#228;nde des Vorp&#228;chters war eine gastronomische Nutzung nicht m&#246;glich. Durch die Beweisaufnahme waren auch erhebliche Verschmutzungen des Edelstahlk&#252;chenbereichs belegt. Au&#223;erdem befanden sich Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in der Kneipe. Nachdem der Beklagte diese M&#228;ngel trotz Aufforderung nicht beseitigt hatte, lag ein Grund zur au&#223;erordentlichen fristlosen K&#252;ndigung vor. Denn unter Ber&#252;cksichtigung insbesondere der hygienischen Verh&#228;ltnisse war dem Kl&#228;ger ein Festhalten am Pachtvertrag f&#252;r die vereinbarte 3-Jahres-Dauer nicht zuzumuten.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: Arial; mso-fareast-language: DE;"> </span><span style="mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-bidi-font-family: Arial; mso-fareast-language: DE;"><em>Quelle: PM LG Coburg Nr. 404 vom 06.02.2009</em></span></p>
<p></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; line-height: normal; text-align: justify; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto;"> </p>
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		<title>Der blo&#223;e Vogelzuchtbetrieb ist kein t&#228;tlicher Angriff im Sinne des Opferentsch&#228;digungsrechts</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Feb 2009 11:55:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Opferentschädigungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Vogelzucht]]></category>

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		<description><![CDATA[Erkrankungen aufgrund einer Vogelzuchtanlage in der Nachbarschaft werden nicht nach dem Opferentsch&#228;digungsrecht entsch&#228;digt. Denn der blo&#223;e Betrieb einer Vogelzucht ist weder ein vors&#228;tzlicher, rechtswidriger t&#228;tlicher Angriff noch eine vors&#228;tzliche Giftbeibringung. Dies entschied der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt (Az.: L 4 VG 5/07;Revision wurde nicht zugelassen).
Die 1987 geborene Kl&#228;gerin leidet u. a. an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Erkrankungen aufgrund einer Vogelzuchtanlage in der Nachbarschaft werden nicht nach dem Opferentsch&#228;digungsrecht entsch&#228;digt. Denn der blo&#223;e Betrieb einer Vogelzucht ist weder ein vors&#228;tzlicher, rechtswidriger t&#228;tlicher Angriff noch eine vors&#228;tzliche Giftbeibringung. Dies entschied der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L 4 VG 5/07" target="_blank" title="(3 zugeordnete Entscheidungen)">L 4 VG 5/07</a>;Revision wurde nicht zugelassen).</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;">Die 1987 geborene Kl&#228;gerin leidet u. a. an einer Wellensittichhalterlunge und einem Immunglobulinmangel durch Zuchtvogelallergene. Ursache hierf&#252;r sei der Vogelzuchtbetrieb ihrer Nachbarn. Diese h&#228;tten &#8211; trotz eines entsprechenden gerichtlichen Vergleichs vor dem Verwaltungsgericht Gie&#223;en &#8211; weder die Vogelzucht bis Mitte 1990 aufgegeben noch den Stall abgerissen. 1993 zog die Familie der Kl&#228;gerin von dem Betrieb weg. Als sie im Jahre 2000 wieder an die ehemalige Wohnst&#228;tte zur&#252;ckkehrte, war die Vogelzucht der Nachbarn bereits stark eingeschr&#228;nkt. Im Jahre 2003 beantragte die Kl&#228;gerin Opferentsch&#228;digung. Das Landesversorgungsamt Hessen lehnte dies ab, da die Gesundheitsst&#246;rungen nicht Folge eines t&#228;tlichen Angriffs seien. Insbesondere h&#228;t-ten die Nachbarn nicht mit feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den K&#246;rper der Kl&#228;gerin eingewirkt. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small;"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;">Die Sozialrichter beider Instanzen best&#228;tigten diese Auffassung. Es l&#228;gen keine An-haltspunkte daf&#252;r vor, dass die Nachbarn die Vogelzucht mit einer feindlichen Ausrichtung auf andere Menschen betrieben h&#228;tten. Ebenso wenig liege eine vors&#228;tzliche Gift-beibringung vor. Auch sei die Kl&#228;gerin nicht Opfer eines mit gemeingef&#228;hrlichen Mitteln begangenen Verbrechens geworden. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small;"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><em>Quelle: PM Nr. 05/09 LSG Darmstadt vom 04.02.2009</em> </span></span></p>
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		<title>Protest gegen zu hohe Bu&#223;gelder?</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Feb 2009 11:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus einer Pressemitteilung des Berliner Polizeipr&#228;sidenten vom 06.02.2009:
Unbekannte haben heute fr&#252;h gegen 1 Uhr in der Magazinstra&#223;e mehrere Steine und eine vermutlich mit Butters&#228;ure gef&#252;llte Flasche gegen das Geb&#228;ude der Zentralen Bu&#223;geldstelle geworfen. Ein Anwohner hatte drei Personen beobachtet, die anschlie&#223;end mit Fahrr&#228;dern fl&#252;chteten. Eine Scheibe wurde besch&#228;digt. Die Polizei stellte die Flasche sowie einige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einer Pressemitteilung des Berliner Polizeipr&#228;sidenten vom 06.02.2009:</p>
<blockquote><p>Unbekannte haben heute fr&#252;h gegen 1 Uhr in der Magazinstra&#223;e mehrere Steine und eine vermutlich mit Butters&#228;ure gef&#252;llte Flasche gegen das Geb&#228;ude der Zentralen Bu&#223;geldstelle geworfen. Ein Anwohner hatte drei Personen beobachtet, die anschlie&#223;end mit Fahrr&#228;dern fl&#252;chteten. Eine Scheibe wurde besch&#228;digt. Die Polizei stellte die Flasche sowie einige Zettel sicher, aus denen ein politisches Motiv ersichtlich wird. Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen &#252;bernommen.</p></blockquote>
<p><!--noprint--></p>
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		<title>Zur Unwirksamkeit von R&#252;ckzahlungsklauseln bei &#252;berlanger Bindung des Arbeitnehmers</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/zur-unwirksamkeit-von-rueckzahlungsklauseln-bei-ueberlanger-bindung-des-arbeitnehmers/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jan 2009 11:16:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Janke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[überlange Bindung]]></category>
		<category><![CDATA[Rückzahlungsklausel]]></category>
		<category><![CDATA[Unwirksamkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur R&#252;ckzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB.Voraussetzung f&#252;r eine R&#252;ckzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil f&#252;r den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverh&#228;ltnis gebunden wird. Bei der Bestimmung der zul&#228;ssigen Bindungsdauer sind im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur R&#252;ckzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" target="_blank" title="&sect; 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Gesch&auml;ftsbedingungen in den Vertrag">305</a> ff. BGB.Voraussetzung f&#252;r eine R&#252;ckzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil f&#252;r den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverh&#228;ltnis gebunden wird. Bei der Bestimmung der zul&#228;ssigen Bindungsdauer sind im Rahmen bestimmter von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelter Richtwerte einzelfallbezogen die Vorteile der Ausbildung mit den Nachteilen der Bindung abzuw&#228;gen.</p>
<p>Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, f&#252;hrt dies grunds&#228;tzlich zur Unwirksamkeit der R&#252;ckzahlungsklausel insgesamt; ein R&#252;ckzahlungsanspruch besteht nicht. Eine „geltungserhaltende Reduktion&#8221; auf die zul&#228;ssige Bindungsdauer findet nicht statt. Zumindest die Besonderheiten des Arbeitsrechts und -lebens fordern eine erg&#228;nzende Vertragsauslegung jedoch ausnahmsweise dann, wenn es f&#252;r den Arbeitgeber objektiv schwierig war, die zul&#228;ssige Bindungsdauer zu bestimmen und sich dieses Prognoserisiko f&#252;r den Arbeitgeber verwirklicht.</p>
<p>Die R&#252;ckzahlungsklage des Arbeitgebers war vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 14. Januar 2009 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 AZR 900/07" target="_blank" title="BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07">3 AZR 900/07</a>) ebenso wie in den Vorinstanzen erfolglos. Im zu entscheidenden Fall hatte sich ein etwaiges Prognoserisiko nicht verwirklicht; der Arbeitgeber hatte statt einer m&#246;glicherweise zul&#228;ssigen Bindung von zwei Jahren eine unzul&#228;ssige von f&#252;nf Jahren vereinbart.</p>
<p><em>Quelle: PM Nr. 4/09 BAG Erfurt vom 14.01.2009</em></p>
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