“Beitragssteigerung der AOK auf 14,4 % – Sonderkündigungsrecht für AOK-Mitglieder!”. Das beste Preis-Leistungsverhältnis und laut “Kundenmonitor Deutschland” zum 9. Mal in Folge Deutschlands Nr. 1. So warb die Gmünder Ersatzkasse (GEK) in verschiedenen Zeitungen um neue Mitglieder.
Wegen nicht sachlicher und nicht überprüfbarer Angaben (unlauteren Wettbewerbs) stoppte das Sozialgericht (SG) Frankfurt diese Werbekampagne im Eilverfahren mit Beschluss vom 9.02.2006 (Az.: S 21 KR 103/06 ER – nicht rechtskräftig)
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit
Zu Werbeaussagen von Krankenkassen vergl. auch hier
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