Im Streit um den goldenen Schoko-Osterhasen zwischen dem Schokolade-Weltkonzern Lindt & Sprüngli und dem burgenländischen Familienbetrieb Hauswirth hat das Unternehmen einen Teilerfolg vor Gericht erzielt.
Das Handelsgericht Wien wies in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Unterlassungsklage des Konkurrenten ab, die auf eine Einstellung der Produktion des Schokohasen in Goldfolie abzielte. Lindt & Sprüngli will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
In dem Urteil heißt es:
Schokolade-Osterhasen würden in Österreich und Deutschland “zumindest seit den dreißiger Jahren” erzeugt und verkauft. Im Hinblick auf die Folie wird festgestellt, dass insgesamt rund 400 Varianten im Gebrauch seien.
Es sei davon auszugehen, dass die prägenden Elemente des Goldhasen – nämlich seine Sitz- bzw. Kauerform, die helle Goldfolie und die rote Masche – sowohl jede für sich als auch im Zusammenwirken zu einem Gesamtbild schutzunfähig seien, heißt es im Urteil. Es handle sich dabei “um bei Osterhasen unentbehrliche traditionelle Gestaltungselemente, die der Benützung durch Mitbewerber nicht durch Monopolisierung entzogen werden dürften…”
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