Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg stellt dazu in einer Pressemitteilung fest:
Dem OLG ist bekannt geworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen zwei Richter des OLG Naumburg und einen Richter des Landgerichts (LG) Halle Anklage wegen Rechtsbeugung beim LG Halle erhoben hat. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Verfahren, das als Familiensache gemäß § 170 GVG nichtöffentlich verhandelt wurde. Schon deshalb verbietet sich eine inhaltliche Stellungnahme. Das OLG vertraut darauf, dass die erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Für Angehörige der Justiz gelten in diesem Zusammenhang keine anderen Verfahrensregeln als für jeden anderen Bürger. Die Betroffenen können aber wie jeder andere Bürger auch ihre von der Verfassung garantierten Rechte wahrnehmen. Zu diesen Rechten gehört insbesondere die Unschuldsvermutung, d.h. dass die Betroffenen solange als unschuldig zu gelten haben, bis ein unabhängiges Gericht ihre Schuld rechtskräftig festgestellt hat.
Quelle: PM 023-06 OLG Naumburg
Dem Schlussabsatz schließe ich mich an, obwohl die GStA nicht ohne Gründe Anklage erhoben haben dürfte…
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Ich gehe mal davon aus, dass ein dringender Tatverdacht vorliegt ;-)
Kommentar von schreibmaschine — 24.11.2006 #
“Das OLG vertraut darauf, dass die erhobenen Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.”
Soll heißen:
Das Verfahren, wie in solchen Fällen üblich, nach einer gewissen Schamfrist eingestellt wird.
Kommentar von A. John — 24.11.2006 #
@ A. John:
Ich nehme an, damit ist die Einstellung nach §§ 153, 153a StPO gemeint. Diese Möglichkeit besteht nur bei Vergehen, wozu Rechtsbeugung nicht zählt.
Kommentar von Advocatus Ravioli — 26.11.2006 #
Urteile die für den Bürger aus dem Gesetzestext nicht nachzuvollziehen sind werden ungesehen häufig gefällt. Ich denke dabei an die vielen Urteile, bei denen der Bürger von einer Bank über den Tisch gezogen ist und der Richter das völlig “In Ordnung” findet. Am 1.12.2006 fand eine solche Verhandlung mal wieder in Frankfurt statt… Urtei steht noch aus.
Das besondere am OLG Naumburg ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft auch im vorliegenden Fall sicher nicht tätig geworden wäre, wenn dem eine nicht Klage vor dem EGMR vorausgegangen wäre.Es ist für Justizkitiker eine Hoffnung, wenn zukünftig Rechtsbeugung verfolgt werden würde. Es geht dabei nicht um Bestafung von Bürgern in Richterrobe, sondern darum, dass die Damen und Herren daran erinnert werde, dass sie dem Gesetz und nur dem Gesetz!!! verpflichtet sind und dann erst kommt ihre geliebte richterliche Unabhängigkeit. Diese ist auf jeden Fall nötig, aber es m ü s s e n wieder Sicherungsmechanismen geschaffen werden, die das in Grenzen hält.
Kommentar von Gudrun hoffmann — 6.12.2006 #
Hat nicht das Bundesverfassungsgericht diese Schuld festgestellt: wider RECHT UND Gesetz?
Kommentar von Franz Romer — 6.12.2006 #
Ich beklage “richterlicher Gestaltungsfreiheit” ohne Beachtung der Gesetze auf der unteren Ebene. Bei den großen Prozessen sind die Medien dran und das ist gut so. Aber wer schützt die vielen kleinen Fälle vor “Justizirrtum”. Da sonnen sich Richter in der “Basta”-Haltung und finden sich noch großartig. Warum wohl traut über 75% der Bevölkerung (Info aus 2004) der Justiz nicht mehr?
Was diese Damen und Herren Richter “anrichten”, ist ihnen offensichtlich nicht bewusst, oder vielleicht gleichgültig?
Kommentar von Gudrun hoffmann — 15.12.2006 #
Das Landgericht Halle hat schon die Anklageerhebung abgelehnt:
http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/AFA_familienrecht/13017.php
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=10076
…darüber hinaus empfehle ich zum Thema:
http://www.jungle-world.com/seiten/2005/43/6520.php
http://www.ryker.de/dirk/archiv/diszi.html
Kommentar von db — 24.10.2007 #