Udo Vetter berichtet in seinem LawBlog über eine harte Strafe für einen „Raub“Kopierer. Ich dachte erst, er würde sich auf das folgende Urteil beziehen, aber „harte Strafen“ scheinen sich jetzt wohl Dank des Lobbyismus durchzusetzen:
Mit einem drakonischen Strafmaß hat das Leipziger Amtsgericht die Taten eines Musikpiraten bestraft. Die Richter verurteilten am Freitag einen 41-jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Zudem beschlagnahmten sie 187.000 Euro, die der Angeklagte auf dem Konto seines Sohnes versteckt hatte. Weitere 48 000 Euro muss R. laut Urteil (Az.: 205 LS 208 JS 4630/02) zusätzlich zahlen.
Mehr als drei Jahre lang hatte der Familienvater urheberrechtlich nicht lizensierte taiwanesische Karaoke-DVDs im Wert von etwa einer Million Euro in den USA gekauft und via Ebay mit rund 20 Prozent Gewinn vertrieben. Die Staatsanwaltschaft observierte R. nach Hinweisen der Ermittler der Urheberrechtsgesellschaft Gema.
Ein Gema-Fahnder bezeichnete das Urteil als “Meilenstein”. Anders als in vielen bisherigen Piraterie-Prozessen sei der Täter nicht nur vorrangig wegen Steuerhinterziehung belangt worden.
Quelle: Focus Online
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Naja, gewerbliche Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt. Das Problem ist, dass die Verwertungsindustrie solcher gewerblichen Täter mit den kleinen Fischen und dem Tauschen auf dem Schulhof in den “Raubkopierer-Topf” wirft, und nicht differenziert.
Kommentar von Ingmar Greil — 24.10.2005 #
Ich habe mich auch über die Kampagne der Verwertungsindustrie aufgeregt. Wenn man jetzt immer von “harten Urteilen” spricht und auch da nicht differenziert, kann man über deren Erfolg streiten.
So wird der kleine Fisch zum großen und im Gegenzug der große Fisch zum “armen Opfer” der Kampagne. Dies kann eigentlich nicht Sinn und Zweck sein. Es sei denn die vielen kleinen Fische wären (für die Verwertungsindustrie) schädlicher als ein paar große…
Kommentar von RA Janke — 24.10.2005 #
Urheberrechtsverletzungen dürfen kein Kavaliersdelikt sein
In diesem speziellen Fall geht es um laufende Urheberechtsverletzungen als Einnahmequelle. Das ist auf jeden Fall härter zu bestrafen als privates Koieren und der Verurteilte tut mir nicht leid. Es handelt sich sichtlich um einen großen Fisch.
Kommentar von Anonymous — 19.11.2005 #