Hausratversicherung: Zum Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel

März 18, 2008 on 4:53 | In Versicherungsrecht | 2 Comments

Der Kläger hatte für seine Wohnung, aus der er gerade auszog, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Während des Umzugs hatte er Hausratsgegenstände auf seinem Betriebsgelände zwischengelagert. Diese wurden bei einem Einbruch entwendet. Seine Hausratsversicherung weigerte sich, für die entwendeten Hausratsgegenstände Ersatz zu leisten. Das Landgericht Dortmund wies die daraufhin eingereichte Klage ab.

Das Oberlandesgricht Hamm änderte das Klage abweisende Urteil der Vorinstanz mit Urteil vom 07.09.2007 (Az.: 20 U 54/07) ab.

Zur Begründung führte der Versicherungssenat des OLG aus:

Der Kläger kann die Versicherung aus dem Gesichtspunkt der sog. “Außenversicherung” in Anspruch nehmen, wonach Hausratsgegenstände versichert sind, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. “Vorübergehend” bedeutet hierbei, dass eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit der Rückkehr der Sachen an den Versicherungsort bestehen muss, wobei eine beabsichtigte dauernde Entfernung der Sache aus der Wohnung den Versicherungsschutz ausschließt. In dem vorliegenden Fall, in dem die alte Wohnung noch besteht, die neue aber noch nicht bezogen ist, befindet sich der Versicherungsnehmer regelmäßig in einer schwierigen Situation. In dieser Übergangssituation erscheint es zugunsten des Versicherungsnehmers gerechtfertigt anzunehmen, dass Sachen des täglichen Gebrauchs, die täglich benutzt werden können und die sich nur zufällig außerhalb der alten bzw. neuen Wohnung befunden haben (z.B. im Auto oder bei Verwandten) versichert sind. Legt man diesen Maßstab an, so sind die vorliegend entwendeten zwei Kameras, die Lesebrille, die Sonnenbrille und die Kleidungsstücke des Klägers versichert gewesen. Zum einen handelt es sich dabei um Dinge des täglichen Gebrauchs. Zum anderen sollten diese Gegenstände nicht dauerhaft in den Betriebsräumen des Klägers verbleiben.

Quelle: PM OLG Hamm vom 18.03.2008

2 Kommentare

  1. Versicherungen – Versicherte sollten den Schutz nicht aufs Spiel setzen…

    Es gibt Versicherte die haben eine Versicherungspolice, sind aber nicht geschützt. Denn Sie haben schlechte Karten, wenn sie die Regeln missachtet haben. Wird ein Autofahrer nach einem Unfall zum Beispiel zum Zustand der Straße und zum Temp…

    Trackback von Quatschblog.de — 15.04.2008 #

  2. Da ich die nächsten Tage einen Umzug plane, bin ich bei meiner Versicherungsrecherche auf Ihren Artikel gestossen. Dieser war schonmal sehr aufschlußreich. Mich würde jetzt aber noch interessieren, ob die zwischengelagerten Gegenstände sich auch in einer Garage eines Freundes befinden können, damit der Versicherungsschutz greift.

    Kommentar von Thomas — 2.07.2008 #

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