Erstmals in Deutschland sollen Heilkunde-GmbH Mitglied einer Landesärztekammer werden können – und zwar in Niedersachsen. Die Ärztekammer in Hannover (ÄKN) befürwortet eine so genannte modifizierte Mitgliedschaft von GmbH in der Kammer. Das heißt, die GmbH könnte als juristische Person Kammer-Mitglied werden. Aber: ein passives und aktives Wahlrecht soll nicht eingeräumt werden.
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