Kein Zuschlag für homosexuelle Beamte

Januar 27, 2006 on 7:43 | In Öffentlicher Dienst | Comments Off

Homosexuellen Beamten mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht kein Zuschlag wie Ehepaaren zu. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Lebenspartnerschaft sei keine Ehe, sondern ein eigenständiger Familienstand, entschieden die Richter. Der Gesetzgeber könne die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei der Besoldung begünstigen. Dies verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Diskriminierungsverbot nach Europarecht. (Az.: BVerwG 2 C 43.04).

Die Richter wiesen aber auf eine Ausnahme hin: Wenn ihrem Partner weniger als rund 600 Euro pro Monat zur Verfügung stehen, können auch Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften Anspruch auf den Verheiratetenzuschlag haben.

Geklagt hatte eine Beamtin aus Baden-Württemberg, die mit einer Frau in einer so genannten Homo-Ehe zusammenwohnt. Die Stuttgarter Lehrerin lebt seit Ende 2001 mit ihrer Partnerin in eingetragener Partnerschaft. Das zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung lehnte einen Antrag von ihr ab, den Familienzuschlag zu gewähren. Zu Recht, entschieden die Leipziger Richter und bestätigten die Vorinstanzen (VGH Mannheim, Urteil vom 13.10.2004 – Az.: 4 S 1243/03).

Quelle: Tagesschau.de

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